direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Rückblick

Nationale Klimaschutzrichtlinie

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Diese Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Integrierte ländliche Entwicklung

Anliegen der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung unterstützen.

Gefördert werden:

  • Regionalmanagement (Teil II A)
  • Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (Teil II B)
  • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (Teil II C)
  • Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (Teil II D)

Nachhaltige Stadtentwicklung (NSE)

Ziel des EFRE-Programms „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ war die Stärkung der Funktionsfähigkeit der Städte und ihrer Strukturen als regionale Wachstumspole und attraktive Lebensräume. Grundlage für eine mögliche Förderung war das Integrierte Stadtentwicklungskonzept.
Der Fördersatz betrugt außer bei der KMU-Förderung  75%  der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den Jahren 2010 und 2011 konnte der 25%ige Eigenanteil durch die Möglichkeit der Kombination mit der Städtebauförderung auf unter 10 % gesenkt werden.

Maßnahmen die über andere EU-Programme finanziert wurden

 

Ansprechpartner

Frau S. Köhler
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SGL Stadt- und Ortsteilentwicklung

Telefon: 03984 75-330
E-Mail:  oomlfoerufakdertbhunufakgen@ptbhrenzlau.depncj

Frau N. Kuboth
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Förderangelegenheiten

Telefon: 03984 75-337
E-Mail:  oomlfoerufakdertbhunufakgen@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

zurück Seitenanfang Seite drucken