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Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen

Die Bauleitplanung ist das wesentliche Planungsinstrument der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in ihrem Gemeindegebiet zu steuern. Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht, die städtebauliche Entwicklung ihres Gemeindegebietes eigenverantwortlich zu gestalten.

Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Zur vorbereitenden Bauleitplanung zählt der Flächennutzungsplan. Dieser wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und enthält behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung.

Die verbindliche Bauleitplanung erfolgt durch die Aufstellung von Bebauungsplänen. Diese enthalten detaillierte Festsetzungen über die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken und sind allgemeinverbindlich.

Darüber hinaus kann die Gemeinde in eigener Verantwortung städtebauliche Satzungen erlassen, die der Sicherung der Ziele der Bebauungsplanung dienen oder durch die Baurechte begründet oder klargestellt werden können.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB).

Informationen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) mit Erforderlichkeit einer Bauleitplanung

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau hat am 19.10.2023 einen Kriterienkatalog und den Verfahrensablauf der Vorprüfung beschlossen. Alle Unterlagen sind in der Drucksache 89/2023 im Ratsinformationsystem der Stadt Prenzlau zu finden.

Der Bewertungs- und Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen ist auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gemeindegebiet – zur Vorprüfung vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - anzuwenden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle Verfahren sind durch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit gekennzeichnet.

 

Ansprechpartner

Frau C. Burmeister
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung

Telefon: 03984 75-333
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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