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Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsprozess stellt ein wesentliches Merkmal für den ausdrücklich gewünschten Mitwirkungsprozess der interessierten Menschen und besonderer Interessensgruppen an kommunalen Planungen und politischen Entscheidungen dar.

Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch geregelt. Dort ist in der Regel eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit, zu der ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche gehören, vorgesehen.

Die Öffentlichkeit wird über die Beteiligungsverfahren durch ortsübliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau informiert.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden neben der öffentlichen Auslegung zusätzlich in das Internet eingestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligungen zu Bauleitplanungen
gem. § 3 Baugesetzbuch

Derzeit findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bauleitplanungen und städtebaulichen Satzungen der Stadt Prenzlau statt.

 

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Frau C. Burmeister
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung

Telefon: 03984 75-333
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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