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Baulückenkataster im Aufbau

Im Baulückenkataster der Stadt Prenzlau werden gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unbebaute oder überwiegend unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile innerhalb von Bebauungsplangebieten und im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB erfasst, die mit anzunehmender Wahrscheinlichkeit mit Gebäuden, die Wohnzwecken dienen können, bebaubar sind. Im Einzelfall könnte ggf. auch der § 35 (2) BauGB herangezogen werden. Das Baulückenkataster enthält jedoch keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit und begründet daher auch keinen Rechtsanspruch. Die Zulässigkeit einer konkreten Bebauung kann daher nur im Einzelfall im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder Bauvorbescheidsverfahrens bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Uckermark geklärt werden. Sobald alle Daten erhoben wurden, wird eine Veröffentlichung an dieser Stelle erfolgen. Es wird eine Kooperation mit dem Planungsportal des Landes Brandenburg angestrebt.

Das Baulückenkataster bietet Interessierten die Möglichkeit, sich über die mögliche Bebaubarkeit von Flächen innerhalb der Stadt Prenzlau zu informieren. Es soll eine Initiative zur Nutzung von Baugrundstücken im Innenbereich bzw. zur Verdichtung vorhandener Bebauungsstrukturen sein. Der Flächenverbrauch außerhalb der bestehenden Siedlungsstrukturen soll damit eingegrenzt werden. Das Baulückenkataster beinhaltet eine Übersicht, in welcher die einzelnen Standorte durch Gebietssteckbriefe hinterlegt sind. Darin enthalten sind ein nichtamtlicher Flurkartenauszug, die ermittelten Grundstücksdaten, ein Luftbild und weitere Hinweise. Die angegebenen Flächengrößen beziehen sich auf die rot umrandete Fläche. Die Erschließung betrifft die straßenseitige Erschließung, der Bauplatz liegt also soweit bekannt an einer öffentlichen Verkehrsfläche oder ist privatrechtlich herstellbar. Leitungsgebundene Erschließungsmedien werden nicht dargestellt und sind beim jeweiligen Medienträger (z.B. Stadtwerke Prenzlau GmbH) zu erfragen.

Auf Antrag können nach der Veröffentlichung des Baulückenkatasters Flächen auch wieder aus dem Kataster genommen werden oder nach vorheriger Prüfung durch das städtische Fachamt in das Kataster aufgenommen werden. Eine entsprechende Einwilligungserklärung, in der Sie Angaben zu einem Bauplatz machen können, finden Sie auf dieser Seite.

Eigentümerdaten werden durch die Stadt Prenzlau grundsätzlich nicht herausgegeben und können üblicherweise bei Nachweis eines berechtigten Interesses beim Kataster- und Vermessungsamt in Schwedt/Oder erfragt werden. Sollten Sie aber als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin eine Einwilligung dazu abgegeben haben, kann der Kontakt zu Interessierten hergestellt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Erfassung einer Fläche im Kataster keine konkrete Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers /der Grundstückseigentümerin begründen muss.

Als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin steht Ihnen gemäß § 200 Abs. 3 BauGB das Recht zu, gegen die Darstellung Ihres Grundstücks im Kataster ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses, unterschriebenes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Prenzlau (Kontaktdaten). Die Stadt Prenzlau ist um die Korrektheit des Baulandkatasters bemüht. Fehlerhafte Darstellungen oder Informationen können daher jederzeit gemeldet werden.

Ergänzende Hinweise

Das Kataster stellt somit potentielle Bauflächen dar und soll Bürgerinnen und Bürgern, Architektinnen und Architekten sowie Maklerinnen und Maklern qualifizierte Informationen u.a. zum Planungsrecht und zur baulichen Nutzung liefern. Folgendes gilt es hierbei zu beachten:

  • Es handelt sich bei den dargestellten Flächen um Grundstücke, die nach planungsrechtlicher Beurteilung grundsätzlich bebaubar sind.
  • Hieraus leiten sich keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche ab. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Das Kataster enthält gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine personenbezogenen Daten der Baulückeneigentümer/-innen.
  • Potentielle Bauflächen können aus mehreren Flurstücken bestehen, Teile eines Flurstücks sein oder sich im Eigentum mehrerer Personen befinden.
  • Das Baulandkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Informationen über weitere Baulücken haben, können Sie uns gerne informieren.
  • Das Kataster enthält alle Baulücken, bei denen nach amtlicher Bekanntmachung kein Widerspruch gegen die Veröffentlichung durch den/die Eigentümer/-in erfolgt ist.
  • Durch die Löschung eines Grundstücks aus dem Baulandkataster ändert sich der baurechtliche Status des Grundstücks nicht.
  • Das Kataster beinhaltet keine Informationen zu einem möglichen Verkaufsinteresse der Eigentümer/-innen.
  • Es liegen keine Informationen zu Verkaufspreisen vor.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt im Rahmen dieses Service keine Maklerfunktion einnimmt. Sollten Sie Interesse an einer Baulücke haben, haben Sie die Möglichkeit Ihre Kontaktdaten bei der auf dieser Seite genannten Stelle mitzuteilen. Wir leiten diese gerne an die/den Grundstückseigentümer/-in weiter. Gerne können Sie als Interessent/-in ein persönliches Schreiben verfassen, das wir ebenfalls an die Baulückeneigentümer/-innen versenden. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob oder wann sich die/der Grundstückseigentümer/-in bei Ihnen melden wird.

Hinweis auf Widerspruchsrecht für Grundstückseigentümer/-innen

Grundstückseigentümer/-innen können jederzeit Widerspruch gegen die Aufnahme ihrer Grundstücke in das Baulandkataster einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die veröffentlichten Daten werden dann möglichst umgehend gelöscht.

 

Downloads

Einverstaendniserklärung Baulücken (161.9 KB)

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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So: geschlossen

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