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Landschaftsplan

Die gemäß der §§ 11 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für das ganze Gemeindegebiet aufzustellenden Landschaftspläne werden in Brandenburg von den Gemeinden gemäß § 5 des Brandenburgischen Naturschutz­ausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe aufgestellt.

Landschaftspläne stellen die örtlichen Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes dar. Dabei dienen sie wie die Landschaftsrahmenpläne, der nachhaltigen Sicherung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Umweltprüfung der Bauleitpläne aber auch für die Strategische Umweltprüfung anderer Pläne und Programme Dritter. Die Landschaftspläne können in der Kommune eingesehen werden.

Die Stadt Prenzlau verfügt aktuell über einen integrierten Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Damit sind die wesentlichen Aussagen im Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau verankert. Darüber hinaus gibt es neben dem Umweltbericht noch einige fachspezifische Beipläne zu allen relevanten, schutzgutbezogenen Themen.

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes, der die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte darstellt. In dem Landschaftsplan wird die Natur und das Landschaft beschriebenen, bewertet und als Ergebnis mit Hilfe eines Entwicklungskonzeptes dargestellt, um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemeinde erreichen zu können.

Der Landschaftsplan wendet sich an alle die direkt oder indirekt mit der Nutzung von Natur und Landschaft zu tun haben. Die Nutzung, z.B. als Siedlungsgebiet, Landwirtschaft, Wald, Verkehrsfläche, Erholungsraum kann nur langfristig gesichert werden, wenn gleichzeitig alle Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie das Landschaftsbild) erhalten und von Beeinträchtigungen bewahrt werden. Wichtig ist es dabei, dass der Landschaftsplan sich nicht nur auf die gesetzlich geschützten Gebiete bezieht, sondern Aussagen zur flächendeckenden, nachhaltigen Entwicklung der gesamten Landschaft liefert. 

Der Landschaftsplan ist es auch von großer Bedeutung für die Eingriffsregelung. Der Landschaftsplan beurteilt die geplanten Vorhaben hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit und zeigt die erforderlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die  Kompensation der zu erwartenden Umweltbeeinträchtigungen auf.

Die Inhalte des Landschaftsplanes sind mit der Übernahme in den Flächennutzungsplan behördenverbindlich. Der Landschaftsplan versteht sich für die Bürger als informelle Planung. Die Umsetzung der in dem Landschaftsplan dargestellten Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit allen Beteiligten.

 

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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So: geschlossen

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