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Baumaßnahmen

Im Hoch- und Tiefbauamt erhalten Sie Auskünfte zu städtischen Baumaßnahmen.

Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen (z. B.: Gebäude wie Wohnhäuser oder Türme). Bauwerke, die sich mehrheitlich unterhalb oder auf der Geländelinie befinden, werden dem Tiefbau zugeordnet.

Tiefbau ist das Fachgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an oder unter der Erdoberfläche bzw. unter der Ebene von Verkehrswegen liegen. Eine gewisse Ausnahme bildet dabei der Bau von Brücken, die als Teil von Verkehrswegen ebenfalls zum Tiefbau gerechnet werden, obwohl sie über der Erdoberfläche liegen, aber doch unter dem Niveau des darüber geführten Verkehrswegs. Der Begriff „Tiefbau“ dient insbesondere als Abgrenzung zum Gebiet des Hochbaus.

Zuständigkeiten:

  • Planung, Durchführung und Überwachung von Baumaßnahmen
  • Straßen, Wege und Plätze
    • Straßenbeleuchtung
    • Straßennamen
    • Straßenverzeichnis
    • Zufahrten
  • Brücken
  • Gräben und Straßengräben
  • Parkplätze
  • öffentliche Spielplätze
  • Friedhof
 

Ansprechpartner

Frau Ch. Walther
Hoch- und Tiefbauamt
Amtsleiterin

Telefon: 03984 75-350
E-Mail:  oomltbauufakamttbh@pufakrenzltbhau.depncj

Frau Y. Lindemann
Hoch- und Tiefbauamt
SGL Tiefbau

Telefon: 03984 75-355
E-Mail:  oomltiefufakbautbh@pufakrenzltbhau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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