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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Die Lärmaktionsplanung gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die Vermeidung oder zumindest Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. Sie ist im Fünfjahresturnus von den zuständigen Behörden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Immissionen aus den wesentlichen Lärmquellen werden ermittelt (Verkehrslärm von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie Lärm von Industrie und Gewerbe) bei gleichzeitiger Abschätzung der Anzahl von Betroffenen.
Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung für den Straßenlärm durch das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) durchgeführt und der zuständigen Behörde zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Nun mehr liegen die Lärmkartierungen der Hauptstraßen sowie die Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die 4. Stufe vor.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind im Artikel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) "Lärmkartierung zum Umgebungslärm" veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse für unsere Region sind im "Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Gemeinde Prenzlau" zusammengefasst und können auch bei der Stadt Prenzlau eingesehen werden. Bei bestehenden Lärmproblemen erarbeiten die zuständigen Behörden – dies sind im Land Brandenburg die Gemeinden - unter Mitwirkung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan, der von der Kommunalvertretung förmlich beschlossen werden sollte. Die erarbeiteten Pläne werden im Land durch das MLUK gesammelt und über das Bundesministerium zusammengefasst an die EG gemeldet. In Abständen von fünf Jahren ist die Umsetzung des Lärmaktionsplans zu überprüfen und der Plan gegebenenfalls fortzuschreiben.

Die UmweltPlan GmbH Stralsund wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 4. Runde beauftragt und untersucht in diesem Zusammenhang die Lärmbelastung durch Straßenverkehr im Stadtgebiet Prenzlau. Ziel ist es, die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten. Die Fortschreibung beinhaltet in dieser Runde insbesondere eine Neuberechnung der Lärmsituation auf Grundlage eines neuen EU-weit harmonisierten Berechnungsverfahrens, weshalb eine Vergleichbarkeit mit vergangenen Lärmaktionsplänen nur eingeschränkt möglich ist. Im Stadtgebiet Prenzlau werden Abschnitte der B 109, B 198 sowie der L 26 als Hauptlärmquellen in die Berechnung einbezogen. Als wesentliche Aufgabe kommt dem Lärmaktionsplan zudem die Prüfung offener Maßnahmenvorschläge vergangener Runden sowie die Ermittlung neuer Maßnahmen zu. Lärmminderungsmaßnahmen können beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen oder die Förderung des nicht motorisierten Personenverkehrs darstellen.
Im Verlauf der Aufstellung des Lärmaktionsplanes bestand für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet einzureichen und auf ruhige Gebiete hinzuweisen, die aufgrund ihrer Erholungsfunktion vor Lärm zu schützen sind.
Eine Beteiligung hat bis Ende Mai 2023 und im Dezember 2023 stattgefunden. Sobald die Entwurfsfassung der Lärmaktionsplanung vorliegt, wird diese vorgestellt und diskutiert. Ein Abschluss des Verfahrens wird durch den Beschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Prenzlau der SVV im Frühjahr 2024 angestrebt.

Der Lärmaktionsplan sowie die aktuellen Lärmkartierungen können hier auch digital eingesehen werden:

Drucksache 85/2023 - SD.NET RIM 4 | Stadt Prenzlau

 

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Downloads

Lärmkarte

weitere Informationen

allgemeine Informationen über Lärm und Lärmschutz (MLUK)

Ergebnisse in der Kartendarstellung (LfU)

Drucksache 85/2023 - SD.NET RIM 4 | Stadt Prenzlau

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