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(vorhabenbezogener) Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bebauungsplänen:

  • Ein qualifizierter Bebauungsplan muss mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
  • Einfache Bebauungspläne erfüllen nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans und regeln nur einzelne bauplanungsrechtliche Aspekte.
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden, der von einem Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmt ist. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet.

Eine Übersicht der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Prenzlau finden Sie in der Tabelle "Übersicht der rechtsverbindlichen Bebauungspläne". Informationen zu Geltungsbereichen von Bebauungsplänen erhalten Sie im Geoportal.

Beispiel eines Bebauungsplanes


Über derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindliche Bauleitplanverfahren können Sie sich hier informieren. 

 

Ansprechpartner

Frau C. Burmeister
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung

Telefon: 03984 75-333
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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Sa: geschlossen
So: geschlossen

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