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Baugrundstücke

Im Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung erhalten Sie Auskünfte zu bauplanungsrechtlichen Fragen, Beratung zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken sowie zur städtebaulichen Gestaltung.

Für die Durchführung der Baugenehmigungsverfahren im Gemeindegebiet Prenzlaus ist der Landkreis Uckermark als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. 
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind die formgerechten Anträge auf Baugenehmigung in dreifacher Ausfertigung mit den dazugehörigen Bauvorlagen beim Landkreis Uckermark einzureichen.

Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Technische Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten vom Landkreis Uckermark.

Übersicht Zuständigkeit:

Gemeindegebiet Prenzlau

 

Ansprechpartner

Frau A. Kleiber
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauordnung und -planung

Telefon: 03984 75-335
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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