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Stadtumbau Ost

Ziel des Bund-/Land- Förderprogramms ist es, den durch wirtschaftlichen und demographischen Wandel verursachten städtebaulichen Funktionsverlusten der Städte umfassend zu begegnen und die Zukunftsfähigkeit der Städte und des Wohnungsmarktes gezielt zu stärken.

Dabei steht nicht allein die Bekämpfung des Wohnungsleerstandes im Mittelpunkt, sondern auch die Stabilisierung von durch physischen Verfall und soziale Erosion bedrohten Stadtteilen sowie die Wiedernutzung von aus städtebaulicher Sicht besonders wertvollen innerstädtischen Altbaubeständen mit überdurchschnittlichen Leerstandsquoten.

Die Maßnahmen sollen die Revitalisierung der Innenstädte unterstützen, der Zersiedlung im Umland entgegenwirken und die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt stärken. Zur Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen stehen der Stadt Prenzlau Fördermittel der folgenden Teilprogramme zur Verfügung:

Aufwertung (STUB AUF)

Die Stärkung der Zentrumsfunktion kann im Wesentlichen nur durch Aufwertungsmaßnahmen unterstützt werden, die den Standort für Investitionen und Ansiedlungen attraktiv machen. Die Maßnahmeschwerpunkte liegen daher in einer nutzerfreundlichen Gestaltung der zentralen Straßenräume, in einer guten Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer, in einer Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie in einer funktionsfähigen Erschließung der Einrichtungen.

Rückbau (STUB RB)

Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Teile von Wohngebäuden. Der Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenrandparalleler Blockrandbebauung sowie der Rückbau von Denkmalen sind nicht förderfähig.

Sicherung, Sanierung und Erwerb von Altbauimmobilien (SSE)

Förderfähig sind Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an vor 1949 errichteten Wohngebäuden in innerstädtischen Quartieren sowie deren Erwerb für eine Sicherung und Sanierung.

Herrichtung von Flüchtlingswohnungen (HFW)

Förderfähig ist die Herrichtung von Wohnungen als Übergangswohnraum für Flüchtlinge, die gemäß Stadtumbaustrategie zum Abriss vorgesehen waren bzw. sind und darüber hinaus Wohnungen, die nicht zum Abriss vorgesehen sind oder waren, aber seit mindestens sechs Monaten leer stehen.

Grundlage für das Programm sind die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) und deren Anlagen.

Förderzeitraum: 2004 bis 2021 
Gebietsgröße: ca. 173 Hektar (ha)

 

Downloads

Karte Fördergebietskulissen (814.4 KB)


Stand: 15.10.2018
Plan_umgesetzter_Fördermaßnahmen_2018.pdf

Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 (8.9 MB)
Stand: 12. Januar 2018 mit Ergänzungen 14. März 2018; Beschluss: 08.03.2018 mit Ergänzungen (DS 13/2018 mit 13-1/2018); Erstellt durch: B.B.S.M.

Ansprechpartner

Frau N. Kuboth
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Förderangelegenheiten

Telefon: 03984 75-337
E-Mail:  oomlfoerufakdertbhunufakgen@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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