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Schutzgebiete

Die Stadt Prenzlau hat eine Vielzahl gesetzlich geschützter Gebiete. Auskünfte zu den Schutzgebieten in Prenzlau kann neben der Stadt Prenzlau, Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark mit Sitz in Prenzlau geben. Darüber hinaus stellt die Kartenanwendung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

Informationen zu verschiedenen Naturschutzfachthemen bereit. Dort finden Sie u.a. Auskünfte zu den Naturschutzgebieten nach Bundesnaturschutzgesetz, zu den Schutzgebieten NATURA 2000 nach EU-Recht, zu Biotopen, geschützten Biotopen, Lebensräumen nach der europäischen FFH-Richtlinie, zu Artenschutz und vieles mehr.

Natura 2000 - Ein europaweites Schutzgebietsnetz

Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Natura 2000 dient der langfristigen Sicherung der biologischen Vielfalt innerhalb der Europäischen Union. Die Umsetzung von Natura 2000 gehört in Brandenburg zu den wichtigsten Fachaufgaben der Naturschutzbehörde. Brandenburg ist reich an besonders naturnahen Landschaften. Um die dort vorkommenden wertvollen Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten sowie seine Kulturlandschaften für kommende Generationen zu erhalten, werden diese Bereiche als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete durch Verordnungen gesichert.

Naturpark Uckermärkische Seen

Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt nördlich von Berlin inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark. Neben dem Nationalpark Unteres Odertal und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin präsentiert der Naturpark eine der reizvollsten Landschaften im Nordosten Brandenburgs und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Herrliche Rad- und Wanderrouten sowie mehr als 100 km Wasserwanderwege ziehen aktive Naturliebhaber magisch an. Lohnenswerte Ausflugsziele machen Ihren Besuch zum Erlebnis. Das Wappentier ist übrigens der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der östlichste Ausläufer des Naturparks erstreckt sich bis Prenzlau.

Naturschutzgebiet (NSG), z.B. Beesenberg bei Blindow

Ein Naturschutzgebiet ist ein Landschaftsbereich der den besonderen Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen erfordert. Es handelt sich um ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, das der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten dient, aus ökologischen Gründen oder wegen der Seltenheit oder seiner herausragenden Schönheit ausgewiesen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wird in Naturschutzgebieten beispielsweise die Erholungsnutzung geregelt (z. B. das Wegegebot oder das Verbot Hunde frei laufen zu lassen) oder es sind Maßgaben zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. Für Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bietet das Land Brandenburg Ausgleichszahlungen an. Teile von Naturschutzgebieten können als Naturentwicklungsgebiet ganz aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Die meisten NSG dienen auch der Sicherung von FFH- oder Vogelschutzgebieten.

Landschaftsschutzgebiet (LSG), z. B. Unteruckersee

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die ausdrücklich der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft, der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften, dem Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder ihrer Bedeutung für eine naturnahe Erholung dienen. Sie können auch den Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten um fassen. Die Verordnung zu einem LSG enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Schädigung beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen schützen. Die Landnutzung bleibt in der bisherigen Form weiterhin möglich.

 

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Bild eines geschützten Biotops

Artenvielfalt

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