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Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“

Bekanntmachung der Stadt Prenzlau

über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ der Stadt Prenzlau, Ortsteil Schönwerder 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ gem.
§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch/ BauGB in der Fassung vom 27.09.2019 beschlossen und die Entwürfe des Satzungstextes mit Lageplan sowie der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 wird abgesehen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegungsfrist beteiligt.

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ nach
§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch/ BauGB mit Satzungstext und Lageplan sowie die Begründung wird

vom 09.01.2020 bis einschließlich 12.02.2020

in der Stadtverwaltung Prenzlau, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ort:

Stadtverwaltung Prenzlau
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung
Am Steintor 4, Haus II (Flurbereich)
17291 Prenzlau

Zeit:

montags bis donnerstags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Information:

Haus II, Zimmer 005 oder 002,
Tel. 03984/75-333 oder 75-334
montags, mittwochs und donnerstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen sind nach Terminvereinbarung möglich. 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Lage des Satzungsgebietes

Das Satzungsgebiet befindet sich am Wiesenweg in Schönwerder, Ortsteil der Stadt Prenzlau, und ist ca. 325 m lang und 50 m tief, gemessen von der straßenseitigen Flurstücksgrenze.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • nördlich durch privat genutzte Grünflächen
  • südlich durch einen städtischen nicht erschlossenen Weg und angrenzend ein bebautes Wohngrundstück (Allgemeines Wohngebiet)
  • östlich durch die Verkehrsfläche Wiesenweg und angrenzende dörflich geprägte Wohnbebauung (Misch- bzw. Dorfgebiet)
  • westlich durch landwirtschaftlich und privat genutzte Grünflächen, zugehörig zur dörflich geprägten Wohnbebauung (Misch- bzw. Dorfgebiet) an der Dorfstraße

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 73, 74, 75, 76, 77, 78/7 sowie 79/4 der Flur 1 der Gemarkung Schönwerder. Der Geltungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Planungsziele

Eine Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Flächen im Außenbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglichen. Der zu betrachtende Bereich ist als `Außenbereich im Innenbereich` zu bewerten. Die Vorprägung des Areals ergibt sich durch die einseitige Bebauung am Wiesenweg.

Ziel der Entwicklung des Gebietes über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (auch Einbeziehungs- oder Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist die zügige Schaffung von Baurecht unter der Maßgabe, dass die städtebauliche Entwicklung in dem Bereich nur geringe oder keine über die Kriterien des § 34 Abs. 1 - 3a BauGB hinausgehenden Regelungen erfordert.

Mit der Ergänzungssatzung soll erreicht werden, dass:

  • eine einzelne Außenbereichsfläche städtebaulich angemessen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schönwerder einbezogen wird;
  • eine abschließende, geordnete bauliche Entwicklung im Planbereich im Sinne der gemeindlichen Eigenentwicklung und aufgrund eines konkreten Baubedarfes die Bereitstellung einer erschlossenen Baufläche zum Bau von Wohn- und Gewerbegebäuden im Sinne eines Dorfgebietes ermöglicht wird;
  • den Darstellungen der Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung Rechnung getragen wird;
  • den Belangen des Naturschutzes durch Integration einer adäquaten  Eingriffsausgleichsregelung innerhalb der Planung entsprochen wird

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

gez. Hendrik Sommer
Bürgermeister

 

Downloads

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) (214.2 KB)

Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“, Anlage 1 (127.0 KB)

Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“, Lageplan zu Anlage 1 (4.6 MB)

Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“, Begründung (1.3 MB)

Ansprechpartner

Frau C. Burmeister
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung

Telefon: 03984 75-333
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
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