Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsprozess stellt ein wesentliches Merkmal für den ausdrücklich gewünschten Mitwirkungsprozess der interessierten Menschen und besonderer Interessensgruppen an kommunalen Planungen und politischen Entscheidungen dar.
Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch geregelt. Dort ist in der Regel eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit, zu der ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche gehören, vorgesehen.
Die Öffentlichkeit wird über die Beteiligungsverfahren durch ortsübliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau informiert.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden neben der öffentlichen Auslegung zusätzlich in das Internet eingestellt.
Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz
Telefon: 03984 75-334
E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj
Frau C. Burmeister
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung
Telefon: 03984 75-333
E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj
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