Seit der Rechtskraft der Sanierungssatzung am 22.09.1995 unterliegen alle Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge einer besonderen Genehmigung durch die Stadt Prenzlau.
Die erweiterte Genehmigungspflicht hat den Zweck, die Durchführung der Sanierung abzusichern. Mit Hilfe des Prüfungsverfahrens sollen insbesondere Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge unterbunden werden, wenn sie sich erschwerend auf den Ablauf der Sanierung auswirken können.
Die erweiterte Genehmigungspflicht nach §144 Baugesetzbuch (BauGB) gilt für das gesamte Sanierungsgebiet I der Stadt Prenzlau. Sie endet mit der Aufhebung der Sanierungssatzung, dass heißt wenn die Sanierung als abgeschlossen erklärt wird.
Die Genehmigungspflicht dient in erster Linie dem Schutz der Eigentümer, Mieter, Pächter und Käufer vor Fehlinvestitionen. Anhand der eingereichten Unterlagen wird geprüft, inwieweit sich ein Vorhaben oder Rechtsgeschäft in die Sanierungsziele einfügt oder sich beim weiteren Fortgang der Sanierung als verfehlt erweisen könnte. Zur Dämpfung der Bodenpreise und um überhöhte Grundstücksverkäufe auszuschließen, wenn sie sich negativ auf die Durchführung der Sanierung auswirken können, hat die Gemeinde die Pflicht, eine Kaufpreisprüfung (§152 (2) BauGB) durchzuführen.
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
Der Antag auf sanierungsrechtliche Genehmigung ist mit Angabe von Zweck, Flur, Flurstück, Lageplan und Anlagen wie zum Beispiel Bauantrag, Grundrißzeichnungen, Ansichtszeichnungen, Außenanlageplan, Kaufvertrag, Darlehensvertrag. Grundbuchauszug an die Stadt Prenzlau zu richten.
Frau A. Kleiber
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauordnung und -planung
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