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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 20.06.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 20.06.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.35 Uhr

Entschuldigt:
Herr Wegner

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017 4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Campingplatz
6.1 Gründung einer Campingplatz Gesellschaft (DS-Nr.: 54-1/2017)
6.2 Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH (DS-Nr.: 54/2017)
7. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 45/2017)
8. Information Bebauung Neustädter Damm 60 - 70, Berichterstatter: Herr Tietz
9. Information Fortführung Bebauungsplan Neustädter Damm-Süd, Berichterstatter: Herr Baier
10. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 47/2017)
11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 48/2017)
12. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 39/2017)
13. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 46/2017)
14. Mitteilungen des Bürgermeisters
14.1 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring (DS-Nr.: 53/2017)
15. Stand der Baumaßnahmen
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.
Der Bürgermeister nimmt teil.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende fragt, warum die Drucksache 51/2017 - Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen - nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde, da es sich hier um eine Vergabe handelt und somit aus seiner Sicht auch den "Wirtschaftsausschuss" betrifft.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies thematisch bedingt ist und die Verpflegung in den Kindereinrichtungen Thema des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales ist. Die Drucksachen wiederholen sich größtenteils im Hauptausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung. Man könnte ansonsten ohne stringentere Auswahl der Ausschüsse fast jede Vorlage in jeden Ausschuss einbringen.
Herr Tank befürwortet eine Trennung der Drucksachen und würde diese Vergabe nicht in den Ausschuss mit aufnehmen wollen.
Herr Hoppe hält ebenfalls fest, dass es eine Zuständigkeitsordnung gibt, in der festgeschrieben ist, welche Themen in welchem Fachausschuss zu behandeln sind.
Über die Tagesordnung wird daraufhin wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Campingplatz
Herr Hoppe bringt im Namen der SPD/FDP-Fraktion die Drucksache 54-1/2017 ein und begründet diese.
Der Bürgermeister äußert, dass es rechtlich auch ohne den Antrag ginge, dieser jedoch unschädlich ist und man so auch verfahren kann.
Der Bürgermeister erklärt, aus welchen Gründen frühere Versuche einen Campingplatz zu bauen gescheitert sind und hält fest, dass sich die touristischen Rahmenbedingungen seitdem sehr stark verbessert haben.
Der Zweite Beigeordnete gibt kurze Erläuterungen anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift).
Herr Haffer nimmt teil.
Frau Schulze-Pendorf - Büro MQ3 stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) eine Potentialanalyse vor und hält fest, dass der nunmehr geplante Campingplatz in Prenzlau sehr gute Chancen hat, sich am Markt zu etablieren. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Schulze-Pendorf für den sehr informativen Vortrag.
Der Bürgermeister gibt eine Checkliste für die Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 91 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg aus und erläutert diese. Er fügt hinzu, dass die Aufsichtsräte der beiden Gesellschaften der Gründung bereits zugestimmt haben.
Der Zweite Beigeordnete geht noch einmal auf den Bebauungsplan ein und hält fest, dass eine Badestelle im Bebauungsplan festgeschrieben und eine weitere mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist.
Herr Hoppe gibt den Hinweis, dass auch der Landkreis Uckermark Tourismus fördert und man versuchen sollte, eine Förderung zu erhalten, da er sich nicht vorstellen kann, wie von 30.000 € 29 Beschäftigte bezahlt werden solle.
Frau Schulze-Pendorf stellt klar, dass die 29 Stellen die volkswirtschaftliche Auswirkung auf die Prenzlauer Region darstellen und dies bedeutet, dass 29 Stellen in ganz Prenzlau durch die Ansiedlung eines Campingplatzes entstehen. Circa 9 davon entfallen direkt auf den Campingplatz.
Herr Haffer fragt, ob auch berücksichtigt wurde, dass es bereits Angebote in der Stadt für Radwanderer gibt.
Frau Schulze-Pendorf bestätigt dies. Diese reichen jedoch für Campingplatzurlauber (Caravan, Wohnmobile, Radtouristengruppen) nicht aus.
Herr Richter fragt, ob auch andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden und ob sich die städtischen Gesellschaften eine solche Investition leisten können.
Herr Stüpmann, Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau erklärt, dass die Campingplatz GmbH vom Kerngeschäft der städtischen Gesellschaften getrennt zu betrachten ist. Er hält fest, dass die Voraussetzungen durch die Liquidität der städtischen Gesellschaften, als auch durch die Lage des Finanzmarktes, derzeit besser nicht sein könnten.
Herr Jahnke, Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau GmbH fügt hinzu, dass schwarze Zahlen das Ziel sind und auch andere kommunale Gesellschaften bereits gezeigt haben, dass es erfolgreich funktionieren kann (z.B. Zweckverband in Senftenberg, Stadtwerke Waren). Durch die Kommunalwind Nord GmbH gibt es gute Beziehungen zu den Stadtwerken aus Waren, sodass dann auch in diesem Bereich die Zusammenarbeit intensiviert werden kann.
Frau Wieland hofft auf eine gute Einbindung des Beirates für Menschen mit Behinderung und begrüßt die vorgestellte Barrierefreiheit auf dem Campingplatz.
Herr Hoppe erkundigt sich nach der Sacheinlage der Stadt Prenzlau in Höhe von 210.000 €.
Der Bürgermeister antwortet, dass es sich hierbei um das bilanzierte Grundstück handelt, welches an die zu gründende GmbH mit einer gesonderten späteren Drucksache übergeben werden soll.
Herr Dr. Daum fragt, ob die Zufahrt noch ausgebaut werden soll. Außerdem weist er darauf hin, dass er sich enthalten wird, das es fraktionsintern noch weitere Abstimmungen geben wird. Der Bürgermeister antwortet, dass die Zufahrt über die B109 erfolgen und die Straße durch den Kap Wald nicht ausgebaut werden sollte.
Herr Tank fragt, ob es einen bestimmten Grund hat, warum 2 Geschaftsführerinnen eingesetzt werden sollen.
Herr Jahnke antwortet, dass die jeweils Controllingverantwortlichen der Unternehmen als Geschäftsführerinnen eingesetzt werden. Dies ist erstmal zur Gründung so vorgesehen.
Herr Stüpmann fügt hinzu, dass dies nichts Ungewöhnliches ist.
Herr Haffer äußert, dass er den früheren Projekten immer skeptisch gegenüberstand, sich die Ausgangsvoraussetzungen jedoch so dermaßen positiv verändert haben, dass er nunmehr der festen Meinung ist, dass es funktionieren wird. Herr Tank regt an, die Fläche am Stadion als zusätzlichen Parkplatz auszubauen.
Der Bürgermeister erläutert, dass eine Überprüfung bereits läuft.

TOP 6.1 Gründung einer Campingplatz Gesellschaft DS-Nr.: 54-1/2017
Wortlaut:
„ Die DS 54/2017 wird in drei Teile geteilt: 1. Für die Wohnbau GmbH, 2. Für die Stadtwerke Prenzlau GmbH, 3. Für die Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH entsprechend der DS 54/2017 vPunkt 3.“
Abstimmung: 5/2/2 mehrheitlich angenommen

TOP 6.2 Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH DS-Nr.: 54/2017
Im Ergebnis der Diskussion wird festgelegt, dass über die Punkte 1., 2. und 4. abgestimmt wird. und der Punkt 3. jeweils mit 4. in 2 seperate Drucksachen zum Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung aufgesplittet wird.
Beschluss: Version: 1
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Campingplatzgesellschaft mbH durch die Wohnbau GmbH Prenzlau und Stadtwerke Prenzlau GmbH auf Grundlage des in der Anlage 1 befindlichen Entwurfes des Gesellschaftsvertrages zu.
2. Die Einbringung des der Stadt Prenzlau gehörenden Grundstückes, auf welchem der Campingplatz errichtet werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch gesonderte Drucksache geregelt. Der Wert des Campingplatzgrundstückes, Flur 41, Flurstück 284 und 286 (Grundstücksgröße gesamt: 104.949 m²), beträgt laut Anlagespiegel 201.502,08 €.
3. Die Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Prenzlau GmbH und der Wohnbau GmbH Prenzlau sind jeweils im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen: "Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
4. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, werden die Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau und Wohnbau Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. “
Abstimmung: 6/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 45/2017
Der Zweite Beigeordnete erläutert kurz die Vorlage und stellt einige Details aus dem bisherigen Werdegang vor.
Herr Epp vom Büro Knoblich Landschaftsarchitekten, stellt anhand einer Präsentation Details zum Flächennutzplan vor und erläutert diese (Anlage 3 zur Niederschrift).
Herr Hoppe fragt, warum die entwidmete Bahnstrecke Prenzlau - Templin keine Konversionsfläche ist.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass diese Strecke vorrangig touristisch entwickelt werden soll (“ Uckermärker Landrunde“ - Wanderweg) und daher nicht als Konversionsfläche ausgewiesen ist.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand August 2016, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017, bestehend aus Planzeichnung incl. Beiplänen, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan incl. Beiplänen, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Herr Tank verlässt die Sitzung

TOP 8. Information Bebauung Neustädter Damm 60 - 70, Berichterstatter: Herr Tietz
Herr Tietz, Geschäftsführer der Adolf Siebeneicher KG, stellt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zur Niederschrift) ein Bauprojekt für den Neustädter Damm 60 - 70 vor.
Herr Meißner, Geschäftsführer Baukonzept Neubrandenburg fährt mit der Präsentation fort und erläutert einige Details zum notwendigen Bebauungsplan und einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren.
Der Zweite Beigeordnete gibt weiterführende Erläuterungen und hält fest, dass die Beton, Transport und Tiefbau GmbH (BTT) eine neue Siloanlage auf dem Betriebshof errichten wird und dies unter Umständen zu Verträglichkeitsschwierigkeiten mit den umliegenden Flächen führen kann. Das Projekt der BTT hat hierbei jedoch grundsätzlich Vorrang.
Herr Hoppe empfiehlt, die Anordnung der Gebäude noch einmal zu überdenken. Aus seiner Sicht könnten sich durch eine neue Anordnung Vorteile ergeben.
Herr Tietz antwortet, dass Pflegedienste die jetzige Situation befürworten, das Projekt jedoch noch nicht finalisiert ist.
Der Vorsitzende erfragt auf Bitte des Zweiten Beigeordneten ein Votum des Ausschusses, ob das Projekt weiterentwickelt werden soll.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine weitere Bearbeitung des Projektes aus.

TOP 9. Information Fortführung Bebauungsplan Neustädter Damm-Süd, Berichterstatter: Herr Baier
Der Zweite Beigeordnete gibt eine kurze Einführung.
Herr Baier, Vertreter der Familiengesellschaft Baier GmbH & Co KG erläutert den Werdegang und stellt anhand einer Präsentation (Anlage 5 zur Niederschrift) die geplante Bebauung vor.
Herr Beckert erläutert anhand dieser Präsentation weitere Details zur geplanten Bebauung. Er geht dabei auf einige technische Details ein.
Frau Wieland fragt, ob barrierefreie Wohnungen vorgesehen sind.
Herr Beckert bestätigt, dass es barrierefreien Wohnraum geben wird.
Der Vorsitzende erfragt auf Bitte des Zweiten Beigeordneten ein Votum des Ausschusses, ob das Projekt weiterentwickelt werden soll.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine weitere Bearbeitung des Projektes aus.

TOP 10. Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 47/2017
Der Zweite Beigeordnete schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 im Zusammenhang zu beraten und zu beschließen.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Frau Moritz von der Denker und Wulf AG, stellt anhand einer Präsentation (Anlage 6 zur Niederschrift) den Durchführungsvertrag zum Repowering Verfahren vor und geht dabei unter anderem auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass diese Maßnahmen streng kontrolliert werden und auch ein Monitoring durchgeführt wird, um z. B. die Anpflanzungen zu überwachen.
Herr Brieske erkundigt sich nach dem Vorgang der Umschaltung von den Altanlagen auf die neuen Anlagen.
Frau Moritz erläutert, dass die alten Anlagen abgeschaltet werden, wenn die neuen Anlagen anlaufen.
Herr Himmel fragt, ob die angesetzten Entsorgungskosten ausreichen.
Frau Moritz antwortet, dass bisher sogar damit „Geld verdient wurde“ , da es sich um Stahltürme handelt. Bei der neuen Generation handelt es sich um Hybridtürme. Sie bestehen im unteren Teil aus Beton und im oberen Teil aus Stahl und deswegen bietet Frau Moritz an, die Summe zur Sicherung der Rückbauverpflichtung in der Anlage 1 zur DS 47/2017 im § 1 Absatz 6 von 70.000,00 € pro WEA auf 100.000,00 pro WEA zu erhöhen.
Diesem Vorschlag wird gefolgt.
Beschluss: Version: 1
„ Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und dem Vorhabenträger, der Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, vertreten durch den jeweils alleinvertretungsberechtigten Vorstand Torsten Levsen oder Rainer Newe, wird bestätigt. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen mit geänderter Anlage

TOP 11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 48/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg" werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Lindenberg", wird zur Satzung erhoben (Anlage 2). Die Begründung sowie der Umweltbericht, (Anlage 3) werden gebilligt.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 39/2017
Der Bürgermeister schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 im Zusammenhang zu beraten und danach einzeln zu beschließen.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Der Bürgermeister erläutert kurz die Vorlagen und geht dabei auf die Beweggründe für diese Vorlagen ein.
Herr Hoppe fragt, ob diese Nutzung mit den Forstbehörden abgestimmt ist, bezüglich eventueller Fällungen.
Der Bürgermeister antwortet, dass die „ Kleine Heide“ als Erholungswald eingestuft ist und der Bereich dadurch nicht zur Holzernte herangezogen werden muss.
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Nutzungsordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" ( Anlage1). “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 46/2017
Beschluss: Version: 1
„ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (Anlage). “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 14.1 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring DS-Nr.: 53/2017
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters den Sachverhalt Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring anhand einer Präsentation (Anlage 7 zur Niederschrift; wird separat ausgegeben ) dar. Sie schlägt vor, die notwendigen Ausgaben über die Pachteinnahmen für diesen Komplex zu decken.
Herr Hoppe äußert, dass für ihn der Aufwand und der Nutzen nicht im Verhältnis stehen.
Der Bürgermeister erwidert, dass der Garagenkomplex zu weiten Teilen ausgelastet ist und es eine dringende Lösung des Problems geben muss.
Herr Haffer schlägt vor, die Garageneigentümer an den Kosten zu beteiligen, ähnlich wie bei einer Straßenbaumaßnahme.
Herr Hoppe fragt, ob dieses Problem auch andere Garagenkomplex betrifft z.B. „ Am Aschplatz“ .
Der Bürgermeister antwortet, dass bei den anderen Garagenkomplexen dieses Problem in dem Ausmaß nicht vorliegt. Eine Kostenbeteiligung der Garagenpächter ist einseitig nicht festlegbar.
Frau Oyczysk ergänzt, dass andere Möglichkeiten der Entwässerung auf Dauer nicht zufriedenstellend sind.
Der Zweite Beigeordnete stellt eine weitere Drucksache zu diesem Thema in Aussicht.
Der Bürgermeister äußert abschließend, dass sich die Investition für den gut genutzten Garagenstandort lohnt, aus seiner Sicht aber auch sehr hoch ist.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Zweite Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation (Anlage 8 zur Niederschrift; wird separat ausgegeben) einen Sachverhalt vor, der das Friedhofsportal in Blindow betrifft. Er hält fest, dass die Grundstücksverhältnisse dort sehr verworren sind, das denkmalgeschützte Friedhofsportal jedoch auf einer städtischen Fläche steht und die Stadt Prenzlau somit als „ Zustandsstörer“ in der Pflicht zur Sicherung ist. Nach einer Information der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 20.06.2017 könnten die Sicherungsmaßnahmen förderfähig sein.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Kirche das Grundstück zum Kauf angeboten wurde. Es könnte sein, dass sich daraus eine Gesamtlösung ergeben wird, die natürlich den Stadtverordneten mitgeteilt werden würde.
Weiterhin teilt der Bürgermeister mit, das Prenzlau mit dem Krähenproblem nicht allein ist. Die badische Stadt Bad Krozingen hat circa 1.300 Nester und fürchtet finanzielle Einbußen und ein Ausbleiben von Touristen. Prenzlau hat derzeit circa 400 Nester. Außerdem stellt er fest, dass die private Bautätigkeit in Prenzlau sehr positiv zu bewerten ist. Dies findet in der restlichen Uckermark in diesem Umfang nicht statt.

TOP 15. Stand der Baumaßnahmen
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters den aktuellen Sachstand zu den laufenden Baumaßnahmen anhand einer Tabelle vor.
Herr Himmel fragt nach der Zeile 5 „ Brandschutz“ .
Frau Oyczysk antwortet, dass es sich hierbei um Veränderungen der Maßnahmen an der Oberschule mit Grundschulteil Carl-Friedrich-Grabow handelt.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Änderung der Baugenehmigung finanziell günstiger ist, als die bisher vorgesehenen Außentreppen.
Der Vorsitzende stellt 3 Fragen
1. Sind die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Sturmschaden an der Grundschule „ Artur Becker“ abgeschlossen?
2. Bekommt die Grundschule J. H. Pestalozzi dieses Jahr das neue Dach?
3. Kann das Denkmal an der Feuerwehr in Blindow sichtbar gemacht werden?
Zu 1. antwortet Frau Oyczysk, dass die Sanierung bis auf die Malerarbeiten abgeschlossen ist.
Zu 2. antwortet Frau Oyczysk: Von der Unteren Denkmalschutzbehörde wird gefordert, dass die Dächer die gleiche Dacheindeckung erhalten sollen und zur Zeit mit der Firma Mack-Solar geprüft wird, ob die Solarziegel auch als Biberschwänze ausgeführt werden können.
Zu 3. hält Frau Oyczysk fest, dass eventuell für 2018 Mittel eingeplant werden könnten.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Initiative aus der Bevölkerung hilfreich wäre.
Der Bürgermeister ergänzt, dass ein bloßes Freischneiden kurzfristig zu realisieren wäre.

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Haffer äußert, dass ihm aufgefallen ist, dass der Mittelgraben gereinigt wird und möchte wissen, wer dafür zuständig ist.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass der Wasser- und Bodenverband Uckerseen e. V. grundsätzlich dafür zuständig ist. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Prenzlau erfolgt bei „ Sonderwünschen“ oder bestimmten Erschwernissen.
Herr Hoppe moniert, dass die Rasenmahd im Stadtpark nicht gleichmäßig stattfindet.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies durch Mitarbeiterausfall im Grünflächenbereich geschehen ist, aber nun durch die RESERV GmbH abgearbeitet wird, gegebenenfalls auch zukünftig.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.35 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (30.2 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (1.3 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (1.3 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (9.4 MB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (918.5 KB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (1.2 MB)

Anlage 6 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) (2.4 MB)

Anlage 7 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) und Anlage 2 zur Niederschrift FR-A vom 22.06.2017 (öffentlich) (2.1 MB)

Anlage 8 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) und Anlage 3 zur Niederschrift FR-A vom 22.06.2017 (öffentlich) (734.5 KB)

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