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Gewerbeamt

Beschreibung der Dienstleistung:

Beim Start in die Selbstständigkeit sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden. Häufig ist jedoch nicht klar, wer überhaupt Gewerbetreibender ist, was an Unterlagen benötigt wird und wie die Anmeldung im Einzelnen funktioniert. Nachfolgend und auf den nächsten Seiten finden Sie Erklärungen hierzu.

Jeder Gründer ist zugleich "Gewerbetreibender". Wer dieser überschaubaren Definition nach Gewerbetreibender ist, muss sein Gewerbe in jedem Fall anmelden. Ausnahme: Sie sind Freiberufler oder in der Landwirtschaft selbstständig Tätiger.

Nach der Gewerbeordnung üben Sie ein Gewerbe aus, wenn Sie einer Tätigkeit "selbstständig und regelmäßig" nachgehen und wenn Sie das Gewerbe "entgeltlich" und "zum Erzielen von Gewinnen" betreiben. Dabei spielt die Rechtsform des Betriebes im Übrigen keine Rolle.

Anmeldepflichtig sind Sie, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen bzw. wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen.

Ebenfalls meldepflichtig sind Sie, wenn die unternehmerische Tätigkeit verändert oder ausgeweitet wird. Das gleiche gilt für den Umzug in eine andere Kommune - auch das müssen Sie melden.

Außerdem muss das Gewerbeamt informiert werden, wenn Sie die Rechtsform Ihres Betriebes oder die Art der gewerblichen Tätigkeit ändern. Auskunftspflichtig sind Sie auch, wenn Sie den Betrieb einstellen oder wenn Sie einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

Mehr zu den einzelnen Anliegen finden Sie unter:

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

 

Ansprechpartner

Frau S. Sittig
Gewerbe
SB Gewerbewesen

Telefon: 03984 75-318
E-Mail:  oomlgeweufakrbetbhamufakt@pretbhnzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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