Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auf den Seiten des Bundestages finden Sie umfangreiche Informationen über die Abgeordneten. Wenn Sie nach einem Mitglied des Bundestages suchen, steht Ihnen unter anderem eine Suchfunktion nach Wahlkreisen zur Verfügung.
Die 21. Bundestagswahl fand am 23. Februar 2025 statt.
Wahlergebnis Bundestagswahl 2025
Auf den Service-Seiten vom Land Brandenburg können die Wahlergebnisse für das Land Brandenburg, für den Wahlkreis Uckermark-Barnim und für Prenzlau eingesehen werden.
Die 20. Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
Auf den Service-Seiten vom Land Brandenburg können die Wahlergebnisse für das Land Brandenburg, für den Wahlkreis Uckermark-Barnim und für Prenzlau eingesehen werden.
Die 19. Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt.
Wahlergebnis Bundestagswahl 2017
Die 18. Bundestagswahl fand am 22. September 2013 statt.
Wahlergebnis Bundestagswahl 2013
Die Bürger wählen den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Der Bürgermeister ist neben seiner repräsentativen Tätigkeit auch gleichzeitig stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderates, Chef der Verwaltung sowie Rechtsvertreter der Gemeinde nach außen.
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2017
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2009
Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union. Es ist eine demokratisch legitimierte Volksvertretung. Die Bürger der 27 Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jeden Bürger. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Wahlergebnisse zur Europawahl 2024 (Land Brandenburg)
Wahlergebnisse zur Europawahl 2024 (Europa)
Wahlergebnisse zur Europawahl 2019
Wahlergebnisse zur Europawahl 2014
Der Landtag Brandenburg ist das Landesparlament des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 01.09.2019 statt.
Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2024
Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2019
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen gewählt. Zu den Kommunalvertretungen zählen: Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bezirksbeirat und Kreistag.
Wahl der Stadtverordneten 2024
Wahl der Ortsbeiräte 2024
Wahl der Stadtverordneten und Ortsbeiräte 2019
Wahl der Stadtverordneten und Ortsbeiräte 2014
Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 1993 bis 2014
Über eine Gemeindeangelegenheit, die in der Entscheidungszuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung oder des Hauptausschusses liegt, können die Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme im Rahmen des Gemeindehaushalts enthalten. Es muss von mindestens 10 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich. Ist das Bürgerbegehren zulässig ist die Angelegenheit den Bürgern der Gemeinde zur Abstimmung vorzulegen (Bürgerentscheid).
Der Bürgerentscheid wird an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt. Die Frage auf dem für den Bürgerentscheid verwendeten Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (sogenanntes "Quorum").
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Angelegenheit.
Abstimmungsergebnis zum Bürgerentscheid zur Marktbergbebauung am 02.03.2008
Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Für den Erfolg eines Volksbegehrens ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Ist es den Initiatoren eines Volksbegehrens gelungen, die notwendige Anzahl Unterschriften in der vorgegebenen Frist zu sammeln, wird das Begehren zunächst auf formale Zulässigkeit geprüft und dann dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Dieses hat nun die Möglichkeit, in einer bestimmten Frist über die Annahme oder Ablehnung des Volksbegehrens zu entscheiden. Lehnt die Vertretung das Volksbegehren mehrheitlich ab, kommt es zum Volksentscheid. Um in Deutschland ein Volksbegehren zu unterstützen, müssen sich wahlberechtigte Bürger eigenhändig mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift auf entsprechenden Formularen eintragen. Lediglich körperbehinderte oder anderweitig an eigenhändiger Unterzeichnung gehinderte Personen dürfen die Eintragung ins Formular an jemanden delegieren. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung des Unterzeichnenden werden die Angaben mit den kommunalen Melderegistern abgeglichen.
Neben der Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen. Die Ausgestaltung des Verfahrens der brieflichen Eintragung entspricht weitgehend dem Verfahren der Briefwahl bei Parlaments - und Kommunalwahlen.
Für die Beantragung eines Eintragungsscheines finden Sie zu laufende Volksbegehren im Downloadbereich ein Antragsformular, das elektronisch ausfüllbar ist und per E-Mail als beigefügte Datei an buerger service@prenzlau.de übermittelt werden kann.
Frau M. Schön
Wahlen
Wahlleiterin
Telefon: 03984 75-110
E-Mail: oomlwahlufakleitbhteufakr@pretbhnzlau.depncj
Herr M. Schmidt
Wahlen
stellv. Wahlleiter
Telefon: 03984 75-310
E-Mail: oomlwahlufakleitbhteufakr@pretbhnzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
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