Dieser Mietspiegel ist eine Neuerstellung über die in Prenzlau am 01.06.2022 üblicherweise gezahlten Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung („ortsübliche Vergleichsmieten“). Hinsichtlich der wissenschaftlich fundierten Berechnungsmethoden handelt es sich bei dieser Mietübersicht um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Dieser Mietspiegel ist ein
Auf der Grundlage dieses Mietspiegels kann ebenfalls eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter bei bestehenden Wohnraummieten erfolgen, ohne kostenintensive Gutachten erstellen zu müssen.
Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für alle Wohnungen im Stadtgebiet und den Ortsteilen von Prenzlau, soweit diese nicht nachfolgend von der Geltung ausgenommen sind.
Er gilt nicht für:
Anwendung der Nettokaltmiete
Bei dem im vorliegenden Mietspiegel aufgeführten Mieten handelt es sich um die monatliche Miete je Quadratmeter Wohnfläche. Die Mietwerte stellen die „Nettokaltmiete“ dar, d. h. die Grundmiete einschließlich Modernisierungsumlage ohne Betriebs- und Heizkosten sowie anderer Zuschläge (Möblierung, Untervermietung.)
Erläuterungen zur Mietspiegeltabelle
Für die Erstellung des Mietspiegels erfolgte eine umfangreiche Datenerhebung. Prenzlau verfügt über rund 10.000 bewohnte Unterkünfte, die aber nicht alle mietspiegelrelevant sind (z. B. geförderte Wohnungen). Von diesem gesamten Wohnungsbestand wurden 2.591 einschlägige Mietwerte als Berechnungsgrundlage für diesen Mietspiegel herangezogen, da genau diese Mieten in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
Die Mietwerte als übliche Entgelte umfassen die höchsten und niedrigsten Werte von 2/3 der überprüften Wohnungsmieten je Wohnungstyp mit vergleichbarer Ausstattung, Art und Größe. Auf eine Einbeziehung der Wohnlage in die vorliegende Mietspiegeltabelle wurde einvernehmlich verzichtet.
Die angegebenen Mietspannen (Unter- bzw. Oberwerte) ergeben sich aus der unterschiedlichen Verteilung um den Mittelwert. Die nachfolgende Tabelle enthält Spannwerte und Mittelwerte, von denen im Einzelfall nach oben und unten abgewichen werden kann. Nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die bisherige Miete nach vorheriger Ankündigung um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 BGB).
Umfassend modernisiert sind Wohnungen, wenn von folgenden Bedingungen mindestens vier erfüllt sind:
Mitglieder der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“:
Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2022 Endbericht (149.6 KB)
Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2022 Tabelle (105.4 KB)
Fortschreibung Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2024 Tabelle (100.8 KB)
Frau P. Kaiser
Kämmerei
Controllerin
Telefon: 03984 75-212
E-Mail: oomlcontufakroltbhliufakng@prtbhenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
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Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
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