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Fundbüro

Beschreibung der Dienstleistung:

Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundgegenständen.
Die Fundgegenstände können bei Frau Becker (Ordnungsamt Zimmer 006) abgegeben werden.

Der Fundservices als Dienstleistung ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Zuständig ist das Fundbüro der jeweiligen Kommunen. Diese sind grundsätzlich verpflichtet, Fundsachen entgegenzunehmen und entsprechend zu verwahren.

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich im Fundbüro an. Handelt es sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat, kann von einer Anzeige abgesehen werden. So genannte Bagatellfunde sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.
Bei der Anzeige wird die Fundsache registriert und durch die Kommune verwahrt, bis sich der rechtmäßige Eigentümer meldet.
Der Finder erhält als Nachweis über die Abgabe der Fundsache einen Ausdruck der Fundanzeige, mit dem dieser später seine Rechte geltend machen kann. Ausnahme von dieser Regelung bilden Schlüsselfunde, bei denen keine Fundrechte geltend gemacht werden können. In diesem Fall reicht die Abgabe mit dem Hinweis auf Fundort und -zeit.

Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate) dem Eigentümer nicht zurückgegeben werden bzw. wurde diese bis dahin nicht abgeholt, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Der Finder wird darüber vom Ordnungsamt informiert. Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf die Fundsache, geht dieses Recht auf die Stadt Prenzlau über.

Als Verlierer können Sie während der Öffnungszeiten im Fundbüro nachfragen, ob der verlorene Gegenstand dort abgegeben wurde.
Der beste Nachweis, dass Sie der tatsächliche Eigentümer sind, ist

  • ein entsprechender Kaufvertrag oder
  • die Bedienungsanleitung der Sache
  • bei Schlüsseln ein identischer Zweitschlüssel.

Bei der Abholung wird eine Verwaltungsgebühr für die Lagerung und Bearbeitung der Sache fällig.
Falls Sie selbst nicht in der Lage sind, die Fundsache abzuholen, können Sie auch eine Person beauftragen. Diese Person muss zusätzlich zu den:

  • oben genannten Dingen noch
  • eine schriftliche Vollmacht und den
  • eigenen Ausweis
    mitbringen.

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

- keine -

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?

Verwaltungsgebühr für die Lagerung und Bearbeitung

 

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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