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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 09.04.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 09.04.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.53 Uhr

Entschuldigt:
Frau Zumpe 
Herr Tank
Herr Wegner

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Städtebauliche Studie Uckerpromenade, Berichterstatterin: Frau Lange
7. Vorstellung der Straßenbaumaßnahmen an der Uckerpromenade
8. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ (DS-Nr.: 28/2019)
9. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 27/2019)
10. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 38/2019)
11. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (DS-Nr.: 39/2019)
12. Informationen zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH Bereich Telekommunikationsdienstleistungen
13. Sachstand der Spielplätze in Prenzlau
14. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg (DS-Nr.: 25/2019)
15. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 26/2019)
16. Stand der Baumaßnahmen
17. Mitteilungen des Bürgermeisters
17.1 Information zum Stand des WLAN-Ausbaus öffentlicher Gebäude
18. Anfragen der Ausschussmitglieder
19. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
8 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2019
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Städtebauliche Studie Uckerpromenade, Berichterstatterin: Fr. Lange
Der Zweite Beigeordnete entschuldigt Frau Lange vom Büro A&S und wird daher die Berichterstattung übernehmen. Er führt aus, was seit der Stadtverordnetenversammlung (SVV) hinsichtlich der Studie Uckerpromenade passiert ist. Insgesamt wurden fünf Varianten in der SVV vorgestellt, wovon 2 Varianten durch Antragstellung der Fraktion Wir Prenzlauer hervorgebracht worden sind. Es stellte sich hierbei raus, dass die geschlossene Bebauung aufgebrochen wurde und in Einzelhäuser aufgeteilt worden ist. In der SVV hat sich abgezeichnet die 3-4 geschossige Bebauung weiter zu verfolgen. Die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG ist in einigen Fraktionen gewesen, um mit den Stadtverordneten zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Er bittet die Fraktionen am Ende der Berichterstattung ein Votum abzugeben, um die Studie für den Bebauungsplan weiter zu entwickeln. Weiterhin geht er auf ein Schreiben an den Bürgermeister von der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG ein (Anlage 1 zur Niederschrift). Hierbei geht es um einen Änderungsantrag des bisher ruhiggestellten Bauantrages, der bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden soll.
Der Zweite Beigeordnete stellt die neue Variante 1a (Anlage 2 zur Niederschrift) der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG vor. Der Seitenflügel zum Seepark soll eine 3 Geschossigkeit vorweisen, während entlang der Uckerpromenade 4 Geschosse geplant sind. Darüber müssen dann, wenn der Antrag vorliegt, die Stadtverordneten in der neuen Legislaturperiode frühestens am 20. Juni 2019 entscheiden, da die Stadtverordnetenversammlung über das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung entscheiden muss.
Herr Suhr erläutert, dass seine Fraktion dem neuen Vorschlag (Variante 1a) grundsätzlich zustimmen kann.
Herr Himmel spricht sich im Namen seiner Fraktion hinsichtlich des reinen Baukörpers für die Variante 3 aus der städtebaulichen Studie aus.
Herr Richter erklärt, dass seine Fraktion keine Variante gut heißen kann, da ihnen der Baukörper in beiden Varianten zu massiv und mächtig erscheint und den Blick auf die Stadtmauer zerstört.
Herr Dr. Daum spricht sich im Namen seiner Fraktion für Variante 3 aus. Jedoch fügt er hinzu, dass dieses Votum nur besteht, wenn der Baukörper maximal 3 geschossig wird. Die Einzelbebauungen wie in Variante 4 und 5 kann seine Fraktion nicht unterstützen.
Herr Richter führt aus, dass man sich an dem alten Baukörper orientieren sollte. Seine Fraktion wollte durch den Antrag 2 neue flachere Varianten erhalten. Dabei war nicht gefordert dieses Objekt in Einzelbebauungen aufzuteilen.
Herr Haffer ergänzt, dass auch er Variante 3 bevorzugt. Jedoch ist ihm die Variante 1a neu und er führt aus, dass er persönlich auch mit dieser Variante zufrieden wäre. Weiterhin wünscht er sich möglichst niedrige Mieten für diesen Wohnkomplex.
Herr Himmel betont, dass die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG in der Fraktionssitzung auch die Variante 1a vorgestellt hatte, sich jedoch die Fraktion dagegen entschieden hat.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass in der Variante 3 eine Geschäftsunterlagerung angedacht ist, jedoch in der Variante 1a laut der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG keine Fläche hierfür berücksichtigt wurde. Weiterhin fasst er das Votum der einzelnen Fraktionen für das Protokoll zusammen.
Herr Brieske kann nur für sich und nicht seine Fraktion sprechen und stimmt der Variante 3 zu.
Herr Suhr erfragt die Meinung des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister kann sich schon grundsätzlich eine Variante mit 3-4 Geschossen vorstellen, also auf jeden Fall keine „Flach-Variante“ an dieser Stelle.
Herr Himmel will wissen, wie es trotz des gestellten Bauantrages weiter gehen wird.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass die Stadtverwaltung eine fachliche Meinung abgeben muss und sie sich (siehe Bürgermeisterstatement) für die Variante 3 (4 geschossige Eckbebauung mit seitlichen 3 geschossigen Flügeln) im Rahmen der Studie aussprechen würde. Vor der Entscheidung zu einem Bauantrag hat die Stadt jedoch einen klaren Auftrag bekommen, einen Bebauungsplan zu erstellen, durch den erst festgesetzt wird, wie an der Uckerpromenade gebaut werden darf. Jeder Bauantrag und jede Änderung dessen sind somit bis dahin ruhend gelegt.
Der Vorsitzende bittet um Rederecht für die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
Herr Wolf erklärt, dass der Bauantrag mit den Änderungen steht und er hofft, dass er hierbei allen Interessen gerecht geworden ist. Er spricht die finanziellen Mittel und die Planung des Baukörpers an.

TOP 7. Vorstellung der Straßenbaumaßnahmen an der Uckerpromenade
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass bereits eine Versammlung mit den Anliegern der Uckerpromenade stattgefunden hat und die Baumaßnahme vorgestellt worden ist.
Der Bürgermeister brachte zu dieser Versammlung die Nachricht von der Landesregierung mit, dass keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden. Sie stellt den Bauplaner Herrn Pauls in diesem Zusammenhang vor.
Herr Pauls erläutert die Umsetzung der beiden Bauabschnitte entlang der Promenade (Anlage 3 zur Niederschrift) und geht auf die zeitliche Planung ein. Der erste Abschnitt verläuft vom Kreisverkehr bis zum Durchlass am Schäfergraben, der zweite Abschnitt vom Stadion bis zum Kap-Wäldchen. Die Breite der Straße soll auf 6 Meter (wie bereits der sanierte nördliche Teil) mit Blick auf den zukünftigen Begegnungsverkehr für den Campingplatz erweitert und ausgebaut werden. Weiterhin spricht er die Regenentwässerung und verkehrstechnischen Beeinträchtigungen an. Es soll so gebaut werden, dass die Anlieger, Gärtner und Besucher des Stadions und des Bootshauses möglichst wenig beeinträchtigt werden. Er betont, dass neue befestigte Parkplätze und ein Gehweg am Stadion entstehen werden.
Herr Himmel will wissen, ob die Bäume kurz hinter dem Kreisverkehr durch die Breite von 6 Meter beeinträchtigt werden.
Herr Suhr fragt, ob es eine Wendeschleife für die Busse geben wird.
Herr Pauls erklärt, dass die Bäume und Wurzeln nicht beeinträchtigt werden, da die Verbreiterung in die andere Richtung verlagert wird und der kleine Graben und das Gebüsch dort versetzt werden.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass die Busse erst wieder zum Kap fahren werden, wenn der Campingplatz eröffnet ist. Dort auf dem neuen Parkplatz können dann die Busse wenden.
Herr Haffer fragt nach dem Baubeginn und dem zeitlichen Umfang der Baumaßnahme.
Herr Pauls sagt an, dass der Baubeginn des ersten Abschnittes im Juni 2019 starten und Ende 2019 beendet sein soll. Der zweite Abschnitt ist dann für das nächste Jahr (ab April 2020) geplant.
Frau Oyczysk fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass der Durchlass am Schäfergraben von einer anderen Firma geplant und umgesetzt wird. Weiterhin spricht sie die Straßenbeleuchtung der Uckerpromenade an und betont, dass die Beleuchtung erneuert werden soll. Diese soll an den Straßenrand gerückt werden, damit der Leuchtstrahl die Straße und den Gehweg beleuchten kann.

TOP 8. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ DS-Nr.: 28/2019
Der Vorsitzende schlägt vor den TOP 8 und TOP 9 gemeinsam zu besprechen und dann getrennt abstimmen zu lassen.
Der Zweite Beigeordnete weist darauf hin, dass diese Beschlüsse der Schlusspunkt dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens sind. Weiterhin geht er auf die Vorlage ein und erklärt, dass es keine Probleme in dem Verfahren gab und somit nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss und der Durchführungs- und Erschließungsvertrag vorliegen. Er bietet an, eine Präsentation (Anlage 4 zur Niederschrift) der Wohnbau GmbH Prenzlau vorgeführt zu bekommen.
Die Ausschussmitglieder stimmen überein, dass sie diese Vorführung bereits kennen und sich hierzu ausreichend informiert fühlen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsund Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin Wohnbau Prenzlau GmbH, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rene Stüpmann, wird bestätigt.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 27/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 38/2019
Der Vorsitzende schlägt vor, den TOP 10 und TOP 11 ebenfalls gemeinsam zu besprechen und dann getrennt abstimmen zu lassen.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass bei der Stadtverwaltung ein Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ eingegangen ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau weist die Fläche derzeit als Industriegebietsfläche aus. Die Fläche soll auf Antrag des Vorhabenträgers als Sondergebiet Erneuerbare Energien (PV) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Photovoltaikfreiflächenanlagen zu schaffen. Aus stadtplanerischer Sicht spricht nichts gegen diesen Antrag. In diesem Zuge informiert der Zweite Beigeordnete, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau genehmigt worden ist und im Amtsblatt bekannt gemacht wird.
Herr Himmel fragt nach dem Abstand der Photovoltaikfreiflächenanlagen zur Straße.
Herr Frick geht auf die Frage ein und erklärt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Optisch wird dies weitläufig wirken, denn zur Brüssower Allee ist noch eine Böschung dazwischen.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Ausrichtung der Modulanlage weg geht von der Straße und diese die Verkehrsteilnehmer somit nicht blenden dürfte.
Herr Suhr will wissen, warum auf den Gebäuden des Geländes keine Solaranlagen verbaut worden sind.
Herr Frick betont, dass die Dächer diese Anlagen nicht halten würden, da es sich bis auf ein Verwaltungsgebäude nur um Lagerhallen handelt, die nicht saniert worden sind.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass diese Fläche derzeit als Gewerbe- und Industriegebiet gekennzeichnet ist und nun als Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ umbenannt wird. Es handelt sich hier nicht um eine Umnutzung von Ackerflächen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS 39/2019) wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau (Erlangung Wirksamkeit am 13.04.2019) für den in Anlage dargestellten Geltungsbereich geändert.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" DS-Nr.: 39/2019
Beschluss: Version: 1 
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird im Antrag (Anlage) dargestellt.
2. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstück 95/13 der Flur 6 der Gemarkung Prenzlau) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ aufgestellt werden.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Informationen zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH Bereich Telekommunikationsdienstleistungen
Der Bürgermeister erläutert die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag aufgrund des Beschlusses im Aufsichtsrat anhand einer Präsentation (Anlage 5 zur Niederschrift). Hierbei soll der Begriff „Telekommunikationsdienstleistungen“ auf Grundlage des Breitbandausbaues ergänzt werden. Die Kommunalaufsicht wurde bereits in die Änderungsabsicht mit einbezogen und hält dies für eine wesentliche Änderung. Dadurch muss ein komplettes Verfahren durchlaufen werden worüber die SVV noch gesondert abstimmen muss.
Herr Richter fragt, ob in dem Begriff „Telekommunikationsdienstleistungen“ auch der Internetausbau inbegriffen ist.
Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, dass dieser Begriff alles umfasst, auch das Thema Breitband.

TOP 13. Sachstand der Spielplätze in Prenzlau
Der Bürgermeister informiert, dass eine Arbeitsgruppe des Kinder- und Jugendbeirates (KJB) anlässlich der Diskussion einer Spielplatzssatzung einen Teil der Spielplätze bereits abgelaufen und geprüft hat. Im Ergebnis dessen wird kein zusätzlicher Bedarf an neuen Spielplätzen gesehen. Die Arbeitsgruppe hat jedoch inhaltliche Hinweise und Verbesserungen für die bestehenden Spielplätze vorgeschlagen. Dies betrifft städtische Spielplätze, aber auch Spielplätze Dritter, wie der Wohnbau GmbH Prenzlau. Über das Bürgerbudget gibt es jedoch einen Vorschlag für einen Spielplatz in der Siedlungstraße/Franz-Wienholz-Str.
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters den Ausschussmitgliedern eine Übersicht der Vorschläge des KJBs und deren Umsetzung (Anlage 6 zur Niederschrift) vor. Sie bedankt sich bei der Wohnbau GmbH Prenzlau für die schnelle Umsetzung einiger Vorschläge. Der KJB ist der Ansicht, dass Spielgeräte aus Holz gefragter sind. Sie betont in diesem Zusammenhang, dass Holzspielgeräte nicht sehr praktisch sind, da Risse im Holz durch die Witterung und Splitter Probleme bereiten. Es gibt bereits sehr schöne Geräte aus Metall oder Kunststoffmaterialien.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass bei der heutigen Baumpflanzaktion 5 Schattenspender (Kugelplatanen) auf dem Spielplatz am Nordufer in die Erde gesetzt wurden. Dies war eine gemeinsam gesponserte Aktion des Rotary Clubs Prenzlau, des Rotaract Clubs Prenzlau und Lions Club Prenzlau. Er bedankt sich bei den Sponsoren. In ein paar Jahren werden diese Platanen Schatten spenden können. Dies war ein Hinweis von Eltern in der Vorschlagsbox.
Frau Wieland merkt an, dass auch der Beirat für Menschen mit Behinderung an dieser Begutachtung des KJBs hätte teilnehmen sollen, da dieser einen anderen hilfreichen Blick auf die Spielplätze hat. Sie spricht sich auch gegen Holzgeräte aus, da diese sehr kostenintensiv in der Instandhaltung sind.
Der Bürgermeister betont, dass für den Elizabethgarten geplant ist, auch Spielgeräte aufzustellen, die von allen Kinder, ob mit Beinträchtigung oder ohne, genutzt werden können.
Frau Oyczysk führt aus, dass der Holzspielplatz am See optisch überarbeitet wird und dies um die 3.000 € kosten wird. Dieser Spielplatz ist der meist frequentierte Spielplatz, der gleichzeitig barierrefrei ist. Sie bietet dem Beirat für Menschen mit Behinderung an, Hinweise zu den Spielplätzen einfach einzureichen.
Weitere Hinweise der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

TOP 14. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg DS-Nr.: 25/2019
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters die Baumaßnahme des Durchlasses am Bruchweg vor (Anlage 7 zur Niederschrift) und geht auf die finanziellen Auswirkungen ein. Die Deckung der Gesamtkosten einschließlich der Planungsleistungen und der archäologischen Begleitung ist zum einen durch die geplanten Mittel in der Unterhaltung und zum anderen durch Mehreinzahlungen bei Investitionszuwendungen vom Land für die Maßnahme „Regenentwässerung Schönwerder“ sichergestellt.
Herr Suhr will wissen, wie hoch die Belastbarkeit dieses Durchlasses ist.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass in diesem Bereich Bruchweg eine Tonage von 7,5 Tonnen vorgesehen ist, jedoch auf dem Durchlass eine Belastbarkeit von 15 Tonnen gewährleistet werden muss.
Herr Dr. Daum fragt, ob die angegebenen 92.000 € die geamten Kosten decken.
Frau Oyczysk bejaht dies und erklärt, dass diese Kosten alles decken, auch die archäologische Begleitung.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erneuerung des Durchlasses Bruchweg in Höhe von 92.000 €.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 26/2019
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Stadt Prenzlau Eigentümer der zu erschließenden Fläche ist und die Erschließung und Vermarktung der Eigenheimparzellen selbst übernehmen wird. Sie wird auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages die Stadtwerke Prenzlau GmbH mit der Herstellung der Erschließungsanlagen beauftragen und im Gegenzug den städtischen Anteil an den Gesamterschließungskosten und den Regiekosten der Stadtwerke Prenzlau GmbH tragen.
Herr Töpke erklärt, wie es zu dieser Kooperation zwischen der Stadt Prenzlau und den Stadtwerken Prenzlau GmbH gekommen ist. Laut einer zwischenzeitlichen Kostenschätzungen beläuft sich der städtische Anteil an den Gesamterschließungsund Regiekosten auf ca. 630.000 €. Davon können ca. 270.000 € als Erschließungsbeiträge auf die zukünftigen Eigentümer umgelegt werden. Die Restsumme wird die Stadt über den Grundstückskaufpreis refinanzieren. Weiterhin erläutert er den aktuellen Stand der Maßnahme.
Frau Oyczysk fügt hinzu, dass nach Aufstellung der genauen Quadratmeterkosten, das Liegenschaftsamt der Stadt die Grundstücke vermarkten wird. Bauwillige Interessenten könnten dann gegebenenfalls schon im Jahr 2020 anfangen ihre Eigenheime zu errichten.
Herr Haffer fragt nach, ob der bereits angedachte Grundstückspreis von 67€/m² gehalten werden kann.
Frau Oyczysk stimmt unter der Maßgabe zu, dass die angedachte Planung reibungslos von statten geht.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erschießung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark in Höhe von 630.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen aus Erschließungsbeiträgen sowie Mehrein-zahlungen aus Grundstücksverkäufen sichergestellt.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Stand der Baumaßnahmen
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen:
- in die Diesterweg Grundschule Teil 1 soll ein Fahrstuhl eingebaut werden. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde getroffen. Weitere Absprachen, welche der baulichen Variante umgesetzt wird, folgen mit dem Gebäudemanagement und der Schule, um dann einen Bauantrag stellen zu können.
- der Ausbau des Dachgeschosses (Sanierung vom Gebälk) und die Erneuerung der Fassade der Diesterweg Grundschule Teil 1 laufen an.
- derzeitige Dacherneuerung und Innenumbau des Nebengebäudes der Diesterweg Grundschule Teil 2. Hier gab es einen Sturmschaden, der behoben werden musste. Im Nebengebäude werden Toiletten und ein Arbeitsgruppenraum entstehen. Die Baugenehmigung liegt vor, die Genehmigung der Fördermittel steht noch aus.
- für die Brandschutzmaßnahmen an der C.-F.-Grabow Oberschule Haus B sind die elektronischen Arbeiten wie der Austausch der Brandschutztüren aber auch die Malerarbeiten und der Trockenbau ausgeschrieben worden. Es gibt ein Bundesförderprogramm für den Austausch der Innenbeleuchtung zur LED-Beleuchtung in der Schule, wobei 14% der Kosten durch ein Förderprogramm erstattet werden.
- die Dachsanierung inklusive Umrüstung auf LED-Beleuchtung der Sporthalle der C.- F.- Grabow Oberschule ist geplant. Die alte Dämmung wird aus wirtschaftlicher Sicht erhalten bleiben, jedoch muss das Dach neu eingedeckt werden.
- die Brandschutzmaßnahme und der Ausbau des WLANs im Dominikanerkloster wurde bereits umgesetzt. Der Einbau der Brandschutztüren, der Trockenbau und die Malerarbeiten werden nach Ostern beginnen.
- der eingereichte Vorschlag im Bürgerbudget, einen Spielplatz in Klinkow zu errichten, wird am 10.04.2019 starten
- ein weiterer Vorschlag aus dem Bürgerbudget, die Handschwengelpumpe vor der Heiliggeistkapelle aufzustellen, wurde bereits umgesetzt.
- bei der Baumaßnahme „Sanierung Anstau Magnushof“ wurde heute das Staubauwerk eingesetzt. Der Asphalt wird im Juni aufgetragen. Jedoch kann dieser Weg jetzt auch schon benutzt werden.
- die neue Straßenbeleuchtung für die Baustraße wird ausgeschrieben (27 Leuchten)
- der Bau der Lessingstraße liegt im Zeitplan
- die zwei Bauabschnitte der Geschwister-Scholl-Straße werden vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Jahr noch begonnen wird.
- ein Festplatzverteiler auf dem Marktberg ist in Planung, damit die Kabelverlegung besonders für Menschen mit Behinderung für Feste wie dem Stadtfest verbessert wird.
- der erste Bauabschnitt für Regenentwässerung des Garagenkomplexes wurde aufgrund von Munitionsfunden unterbrochen. Dieser Bau geht seit dem 1. April jedoch weiter. Zeitgleich wird der zweite Abschnitt vorbereitet, damit die Baumaßnahme bis Ende des Jahres beendet werden kann.
- für das Denkmal des Kindergrabfeldes soll ein prägnanter Punkt geschaffen werden. Die Ausschreibung hierfür ist beendet. Dort soll ein Grabmal mit Glaselement aufgestellt werden.
- die neue Urnenstelenwand soll optisch sinnvoll in die Fläche eingearbeitet werden.
Der Bürgermeister lädt in diesem Zuge alle Stadtverordneten ein, an der Anbringung der Gedenktafel für den verstorbenen ehemaligen Bürgermeister, Herrn Hoppe, am 17.04.2019 um 16.15 Uhr auf dem „Hoppe-Balkon“ teilzunehmen. Im Anschluss daran wird um 16.30 Uhr die Handschwengelpumpe eingeweiht.

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 17.1 Information zum Stand des WLAN-Ausbaus öffentlicher Gebäude
Der Bürgermeister erläutert den aktuellen Stand zum WLAN-Ausbau in öffentlichen Gebäuden wie den Schulen, Kindertagesstätten und vielen weiteren (Anlage 8 zur Niederschrift). Er geht hierbei auf die zeitliche Nutzungsbegrenzung, Fördermöglichkeiten und weitere zukünftige WLAN-Standorte ein.
weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Kita „Kinderland“ in das Förderprogramm „Kietz-Kitas“ aufgenommen wurde. Dies wurde jetzt vom Landkreis Uckermark erstmals schriftlich bestätigt. Des Weiteren bedankt er sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die gemeinsame Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode.
Der Zweite Beigeordnete bedankt sich ebenfalls für die Zusammenarbeit und präsentiert die Genehmigung des Flächennutzungsplanes, der somit rechtskräftig geworden ist. Bei allen künftigen Bebauungsplänen muss ein Vermerk in die Drucksachen eingearbeitet werden, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ein Mitwirkungsverbot eines ehrenamtlich Tätigen nach § 22 BbgKVerf nicht bestanden hat (Befangenheitsparagraph). Des Weiteren informiert er, dass Prenzlau eine Städte-Initiative zusammen mit Luckau, Teltow, Werder, Guben, Zossen, Wittenberge und weiteren Städten beigetreten ist. Hierbei geht es darum, die Aufgaben als Straßenverkehrsbehörde, die seit 2007 auf der Grundlage des Standarderprobungsgesetzes wahrgenommen werden, weiterhin und dauerhaft in den Städten zu etablieren. Wenn hier keine dauerhafte gesetzliche Grundlage geschaffen wird, geht diese Aufgabe wieder zu den Landkreisen zurück. Er bittet die Stadtverordneten im Interesse der Bürger sich politisch dafür einzusetzen, dass diese Aufgabe dauerhaft bei den Städten bleibt.

TOP 18. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Suhr fragt nach dem Stand des geplanten Abrisses des Plattenbaus in Seelübbe und will wissen, wann dies zeitlich angedacht ist. Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass dieser Abriss aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde erst ab Oktober möglich ist. Frau Wieland informiert über eine Zusammenkunft aller Beiräte für Menschen mit Behinderung des Landes Brandenburg in Potsdam. Sie bedankt sich für die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Beiräten und Stadtverordneten.
Der Vorsitzende schließt sich dem an und bedankt sich bei den Mitgliedern des Ausschusses und der Verwaltung für die jahrelange gute Zusammenarbeit.

TOP 19. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.53 Uhr.

Downloads

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (563.5 KB)

Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (öffentlich) (76.3 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (3.8 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (442.0 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (3.3 MB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (3.2 MB)

Anlage 6 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (18.6 KB)

Anlage 7 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (2.3 MB)

Anlage 8 zur Niederschrift WSO-A vom 09.04.2019 (379.3 KB)

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