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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 19.02.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 19.02.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.09 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Vorstellung der Planung des Straßenbaus "Thomas-Müntzer-Platz/ Lessingstrasse"
7. Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog (DS-Nr.: 6-1/2019)
7.1 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Okt. 2001) (DS-Nr.: 7/2019)
7.2 Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 6/2019)
8. Städtebauliche Studie "Uckerpromenade", Berichterstatter: Büro A&S
9. ICU Investor Center Uckermark GmbH: Neubesetzung des Beirates (DS-Nr.: 2/2019)
10. Aktuelle Entwicklung der Parkplatzsituation in der Innenstadt, Berichterstatter: Der Bürgermeister
11. Stand zur Umsetzung des Bürgerbudget, Berichterstatter/in: 2. Beigeordneter und Frau Oyczysk
12. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin (DS-Nr.: 9/2019)
13. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 18/2019)
14. Beteiligung der Stadt Prenzlau am Online-Portal "Maerker. Brandenburg.de" (DS-Nr.: 15/2019)
15. Mitteilungen des Bürgermeisters
15.1 Projekt GRW-Regionalbudget Teil 3- Durchführungszeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2021 (DS-Nr.: 1/2019)
15.2 Nachrücken des 2. Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 5/2019)
15.3 Nachbesetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 4/2019)
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass dem Ausschuss ein Antrag DS 6-1/2019 - Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog (Tischvorlage) von der Fraktion Wir Prenzlauer vorliegt. Er empfiehlt diesen Antrag als TOP 7 zu behandeln. Die DS 7/2019 und 6/2019 würden dann im Anschluss als TOP 7.1 und TOP 7.2 folgen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte rücken dementsprechend auf.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise des Vorsitzenden zu.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt: Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Vorstellung der Planung des Straßenbaus "Thomas-Müntzer-Platz/ Lessingstrasse"
Frau Oyczysk spricht im Auftrag des Bürgermeisters die Planung des Straßenbaus "Thomas-Müntzer-Platz/ Lessingstrasse" an und berichtet von der Ausschreibung. Das Ing.-Büro Weiland GmbH aus Gransee hat den Auftrag erhalten und hat die Planung vorgenommen.
Frau Vogt stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift) das Gebiet hinsichtlich der Bauplanung und den Zeitablauf der Baumaßnahme vor. Es sollen durch die Baumaßnahme insgesamt 10 Parkplätze zusätzlich entstehen. In der Lessingstraße wird es beidseitig einen Gehweg (Breite von 2 Meter) und einen Grünstreifen zur Abtrennung zur Straße geben. Für die Straße am „Thomas-Müntzer-Platz“ ist ein einseitiger Gehweg entlang der Häuserfront vorgesehen. Sie erklärt weiterhin, dass beide Straßen in einer Breite von 6 Meter ausgebaut werden sollen. Die Baumaßnahme wird im Juli 2019 beginnen und soll bis spätestens Mai 2020 beendet sein.
Herr Himmel fragt nach einer Einbahnstraßenregelung dieser Straßen.
Frau Vogt erklärt, dass beide Straßen derzeit keine Einbahnstraßen vorweisen und dies auch nicht geplant ist.
Frau Oyczysk fügt hinzu, dass ein Teil der Triftstraße mit einer Einbahnstraßenregelung versehen ist und dies auch so bleiben wird. Weiterhin spricht sie die Beleuchtung der Straßen an, welche mit LED-Leuchtmitteln umgerüstet werden sollen. Die Baumaßnahme wird zu einem Drittel mit Fördermitteln finanziert.

TOP 7. Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog DS-Nr.: 6-1/2019
Herr Richter geht auf den Antrag seiner Fraktion ein und begründet diesen. Er ist der Auffassung, dass der Ausschuss auch über Themen wie Stadtplanung diskutieren sollte und sieht dies hier als erforderlich an. Er spricht die Bürgerbeteiligung im Zuge des Abwägungs- und Entwurfsbeschlusses der Drucksache 6/2019 an. Er empfindet eine Mehrgeschossigkeit des ALDI Komplexes sehr sinnvoll, da guter freier Wohnraum immer gefragt ist und ein derzeitiger Wohnungsleerstand von 2 % bei der Wohnbau GmbH Prenzlau vorliegt. Den Flachbau sieht er als nicht zukunftsorientiert an und verspricht sich viele Vorteile davon, an diesem Standort eine Kombination aus „Wohnen und Handel“ zu planen. Weiterhin geht er auf den Lichtsmog durch die Beleuchtung z.B. durch Leuchtreklame am Gebäude und der Parkplatzbeleuchtung ein. Der Punkt 2 des Antrages wurde für ihn durch die Stellungnahme nicht ausreichend beantwortet.
Der Zweite Beigeordnete bittet die beiden Punkte des Antrages gemeinsam zu besprechen und anschließend getrennt abzustimmen. Es ist hier erforderlich erst über den Antrag abzustimmen, da dieser die Drucksache 7/2019 und 6/2019 in Frage stellt und der Bauherr dann entscheiden müsste, ob er seine Grundzüge der Planung verändern will. Er fast zusammen, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und der Bauherr nicht die Stadt Prenzlau ist. Der Grundstückseigentümer Herr Keßler wollte hier ursprünglich Wohnungen bauen. Letztes Jahr hat Herr Keßler in Kombination mit ALDI den Stadtverordneten eine Variante vorgestellt, die sowohl Wohnungen als auch Verkaufsflächen vorweisen kann. Man kann dem Bauherrn nicht vorschreiben, wie und wo dieser auf dem Grundstück Wohnflächen bauen muss.
Herr Thesing zeigt anhand des Lageplankonzeptes (Anlage 2 zur Niederschrift), dass auf dem Grundstück auch Wohnungen entstehen sollen. Laut der Landesstatistik werden die Bevölkerungszahlen in Prenzlau sinken, während der Flächenbedarf pro Einwohner steigen wird. Er zeigt den Ausschussmitgliedern anhand einer Abwägungstabelle (Anlage 3 zur Niederschrift) welche Probleme auf ALDI zukommen würden, wenn ihr Gebäude mehrgeschossig wäre. Hierbei geht er auf steigende Baukosten durch z.B. einen Fahrstuhl, Stellplätze für Mieter, eine Brandschutzdecke, den Immissionsschutz usw. ein. Es würden hohe Mietpreise entstehen, die keiner bezahlen möchte. Zum Thema Lichtsmog berichtet er, dass im Durchführungsvertrag vereinbart werden kann, dass die Leuchtreklame und die Parkplatzbeleuchtung nachts (22-6 Uhr) reduziert werden.
Herr Haffer erinnert daran, dass die Stadtverordneten im letzten Jahr einen Auftrag ausgelöst haben, das Verfahren zum Bebauungsplan ALDI in Gang zu setzen. Die geforderte Mehrgeschossigkeit könnte das ganze Vorhaben von ALDI wieder in Frage stellen.
Herr Brieske bringt an, dass die 2% Wohnungsleerstand nur für Wohnungen der Wohnbau GmbH in Prenzlau gelten. Die Ortsteile haben mindestens 20% Leerstand zu verzeichnen. Er sieht die Stadtverordneten in der Pflicht auch die Ortsteile dahingehend zu stärken und nicht immer mehr Einwohner in die Stadt zu locken.
Herr Dr. Daum erklärt, dass seine Fraktion sich für die Drucksachen 6/2019 und 7/2019 ausgesprochen haben und bittet die Punkte des Antrages getrennt abzustimmen.
Herr Richter stimmt der Bitte von Herrn Dr. Daum zu und fragt Herrn Keßler, wieviele Wohnungen jetzt geplant sind.
Herr Keßler gibt an, dass in dem geplanten viergeschossigen Wohnhaus 17 Wohnungen als 3-4 Raum Wohnungen und eine Gewerbeeinheit entstehen sollen. Es ist noch nicht klar, ob sich alle Wohnungen vermieten lassen, da die Prognosen eher zu kleineren Wohneinheiten abzielen, jedoch auch größerer Wohnraum nachgefragt wird. Das Bauantragsverfahren des Wohnkomplexes wird nächste Woche eingeleitet.
Herr Richter erläutert, dass er nicht an die Prognosen einer Senkung der Einwohnerzahlen glaubt. Für ihn steht fest, dass Prenzlau mehr Wohnraum benötigt und man die Einwohner nicht verpflichten kann in den Ortsteilen zu wohnen. Den steigenden Wegzug aus den Ortsteilen sieht er als eine andere Problematik an, um die man sich jedoch auch kümmern muss.
Der Bürgermeister erklärt, dass die alte Zahlenstatistik der Demografie-Prognose zwar falsch war und es nun neue Zahlen gibt, die realistischer sind. Es wird mehr Zuzüge als Wegzüge geben, jedoch könnte die Sterberate in den nächsten Jahren erheblich steigen. Der aktuelle Trend liegt bei ca. 18.400 Einwohner (Senkung von 4,4% ) bis zum Jahr 2030. Es findet es gut, dass Prenzlau den geringsten Wegzug von Jugendlichen (1-15 Jährigen) von -1,5 % bis zum Jahr 2030 verzeichnen kann.
Herr Keßler erläutert, dass er nicht mit den anderen Wohnungsunternehmen in den Wettbewerb treten wollte. Er empfindet die 17 Wohneinheiten als ausreichend an, um nicht zu risikoreich an die Vermietung heranzugehen, denn die Wohnungen müssten sich auch zu wirtschaftlich vertretbaren Mieten am Markt etablieren lassen.
Herr Brieske stimmt zu, das man es nicht verhindern kann, wenn Einwohner aus den Ortsteilen wegziehen. Jedoch müssen hier die Stadtverordneten auch was für die Ortsteile tun z.B. könnte man sich dafür einsetzten, dass in Klinkow einmal in der Woche ein Arzt kommt.
Herr Richter stellt fest, dass die Menschen immer anspruchsvoller hinsichtlich der Wohnfläche werden. Er kann sich vorstellen, dass die 3-4 Raumwohnungen sehr gefragt sind. Er bittet um die Zustimmung seines Antrages.
Wortlaut: Version:1
„Bei der künftigen Weiterentwicklung des Projektes "Aldi-Verlagerung/ Kietzstr." berücksichtigt die Verwaltung folgende Grundsätze und setzt sie in geeigneter Weise um. 1. Der Baukörper muss mehrgeschossig sein, so dass in den oberen Geschossen Mietwohnungen entstehen. 2. Die Stadt schafft Reglungen um dem Lichtsmog Einhalt zu gebieten.“
Abstimmung:
Punkt 1: 4/5/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 2: 8/1/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 7.1 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Okt. 2001) DS-Nr.: 7/2019
Herr Thesing führt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zur Niederschrift) die Verkehrsbelastung, Leistungsfähigkeit und Lärmbelästigung im Bereich Durchbruch/Kietzstraße/Winterfeldtstraße aus. Man geht davon aus, dass zu ALDI ca. 1.000 Kunden pro Tag kommen, wovon ca. 500 Kunden mit dem Auto kommen. Allerdings wurde durch eine Kundenbefragung festgestellt, dass ALDI im Moment nur 666 Kunden pro Tag verzeichnet. Somit wäre die künftige Belastung ein Drittel weniger als vorher angenommen war. Er spricht weiterhin die Wettbewerbssituation des ALDi- Marktes im Einzugsgebiet und den Bepflanzungsplan an.
Der Zweite Beigeordnete geht auf die Bürgerinformationsveranstaltung am 04.02.2019 in Bezug auf den Satzungsbeschluss über die Erhaltungssatzung „Winterfeldtstraße“ (DS 323/2002) ein. Die Planfläche ist, im Gegensatz zur Nordseite der Winterfeldstraße, nicht im Erhaltungsgebiet verzeichnet und somit nicht an die Gestaltungsrichtlinien gebunden.
Herr Dr. Daum will wissen, warum die Ausgleichspflanzung im entfernten Bruchweg vorgenommen werden soll. Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass man zwischen der Ausgleichspflanzung und dem Ausgleich des Eingriffes aufgrund der Flächenversiegelung unterscheiden muss. Eine Flächenversiegelung sollte im optimalen Fall durch eine Entsiegelung möglichst in der näheren Umgebung kompensiert werden. Die Stadtverwaltung hat dem Vorhabenträger zur Kompensierung die Beseitigung eines teilunterkellerten Gebäudes am Bruchweg angeboten. In der näheren Umgebung der Planfläche ist keine Möglichkeit der Entsiegelung gefunden worden.
Herr Thesing fügt hinzu, dass einige Bäume auf dem Grundstück gefällt werden müssen und deswegen 8 Bäume als Ersatzpflanzungen auf dem Grünstreifen der Planfläche angedacht sind. Weiterhin wird ein blütenreicher Saum für die Vögel angelegt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019 werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Anlage 4) sowie der Umweltbericht (Anlage 5) werden gebilligt.
3. Der Entwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019, bestehend aus Plan, Begründung, Umweltbericht, sowie weitere Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. “
Abstimmung: 6/2/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7.2 Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 6/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. “
Abstimmung: 6/2/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Städtebauliche Studie "Uckerpromenade", Berichterstatter: Büro A&S
Frau Lange geht anhand einer Präsentation (Anlage 5 zur Niederschrift) auf die Städtebauliche Studie zur Bebauung an der Uckerpromenade ein. Zunächst erläutert sie die Grundlagen hinsichtlich der vorliegenden Ausgangssituationen (1995 und 2019) mit Blick auf die bereits bestehenden Häuser in diesem Abschnitt. Im Anschluss stellt sie den Bebauungsvorschlag (viergeschossiger Winkelbau) des Bauherren und Optionen für die weiteren unbebauten Grundstücke bei Umsetzung des Bauantrages „Kurgarten“ vor.
Herr Tank will wissen, wie hoch das vierstöckige Gebäude werden würde. Frau Lange erklärt, dass ein vierstöckiges Gebäude an dieser Stelle in einer Höhe von ca. 14,3 Meter geplant wäre. Des Weiteren präsentiert sie ihre 2 Varianten (Wohnen mit einem gastronomischen Bereich) für die Fläche „Kurgarten“ und erläutert deren Vorteile im Hinblick auf die noch unbebauten Grundstücke und deren Gesamterscheinungsbild.
Der Zweite Beigeordnete bittet darum, diese Informationen erst einmal auf sich wirken zu lassen und sich dann zu den Vorschlägen zu äußern. Er sichert zu, dass diese Präsentation umgehend an alle Stadtverordneten versandt wird. Die Verwaltung wird eine Form der Auslegung der Studie mit Kommentierung finden. Die Zielstellung sollte sein, dass das Büro A&S auf der Basis der Studie für den „Kurgarten“ und die weiteren unbebauten Grundstücken den Bebauungsplan weiterentwickeln kann.
Herr Tank betont, dass ihm die Varianten von Frau Lange wesentlich besser gefallen. Er will wissen, wie hoch die viergeschossigen Gebäude in ihrer Variante wären.
Frau Lange gibt an, dass dieses Gebäude dann eine Höhe von ca. 14 Meter hätte. Die Varianten beinhalten jedoch auch, dass die Rückseite des Gebäudes genauso attraktiv wie die Vorderseite gestaltet wird - was derzeit nicht der Fall ist, wenn man den Kurgarten von dem Mauerrundweg aus betrachtet. Die große Fläche des Grundstückes sollte jedoch schon wirtschaftlich genutzt werden können.
Herr Wegner empfindet die Varianten zu einseitig und nur an dem Wunsch des Bauherren orientiert. Er wünscht sich weitere Bebauungsvorschläge, die nur zwei- bis dreigeschossig wären und keine Maximalbebauung vorsehen.
Herr Richter fügt hinzu, dass die Bebauungsideen sich zu massiv an dieser Stelle auswirken werden und man hier eher auf die historische Umgebung Rücksicht nehmen sollte, als eine Maximalbebauung zu planen. Er spricht sich für die Erstellung einer vierten Variante aus, die eine geringere Bauhöhe vorzeigen kann.
Der Bürgermeister erklärt, dass im B-Plan festlegt wird, in welchem Spielraum sich die Geschossigkeit an der Uckerpromenade befinden wird bzw. wie dann gebaut werden darf. Wenn der Kurgarten erhalten geblieben wäre, hätte sich über die bisherige Höhe hinsichtlich der Aussicht von der Mauer keiner beschwert und der Baukörper wäre ebenfalls massiv geblieben.
Herr Himmel fasst zusammen, dass man eine Minimalhöhe und Maximalhöhe im BPlan angeben sollte, um für jeden Bauherrn ein gewissen Spielraum zu setzen.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass dies die erste Vorstellung dazu war und man nun auch mit den Bauherren sprechen muss. Für ihn wäre es vorstellbar an die Varianten 2 oder 3 anzuknüpfen und dies hinsichtlich der wirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstückes und der städtebaulichen Einordnung ins Gesamtgefüge mit der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG zu besprechen. Anschließend erläutert er die weitere Verfahrensweise und hofft auf ein Feedback der Fraktionen.
Herr Haffer stimmt Herrn Himmel zu, dass man im B-Plan die Höhe differenziert festlegen sollte.

TOP 9. ICU Investor Center Uckermark GmbH: Neubesetzung des Beirates DS-Nr.: 2/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Vertretung der Stadt Prenzlau im Beirat nimmt zukünftig Herr Jens Christen, Leiter Projekte Deutschland der ENERTRAG AG und Mitglied des Vorstandes des Wirtschaftsforums Prenzlau e.V., wahr.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Aktuelle Entwicklung der Parkplatzsituation in der Innenstadt, Berichterstatter: Der Bürgermeister
Der Bürgermeister geht anhand einer Präsentation (Anlage 6 zur Niederschrift) auf die Parkplatzsituation in Prenzlau ein. Die Menschen erwarten direkt vor dem Geschäft einen Parkplatz und wollen nicht ein paar Meter laufen („Luxus- und Trägheitsproblem“). Er führt aus, in welchen Straßen man in der Innenstadt kostenfrei parken kann und spricht die Gesamtlage der Parkplätze in Prenzlau an.
Der Bürgermeister stellt zwei zusätzliche Parkplätze zur Entlastung vor. Zum einen auf dem ehemaligen PSR-Gelände in der Grabowstraße von ca. 80 Parkplätzen und zum anderem vorrübergehend auf dem Schröderschen Grundstück. Die Wohnbau GmbH Prenzlau hat derzeit keine wirtschaftliche Möglichkeit auf diesem Grundstück zu bauen, da die Kosten der geforderten Archäologiemaßnahmen hierfür zu kostspielig werden. Der vorgenannte „PSR-Gelände“-Parkplatz soll für die Angestellten der Innenstadtgeschäfte, Kitamitarbeiter/innen und Besuchern des Ärztehauses sowie des Sozialamtes vorrangig kostenfrei und unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Dies hilft mit zur Entlastung der Innenstadtparkplatzproblematik.

TOP 11. Stand zur Umsetzung des Bürgerbudget, Berichterstatter/in: 2. Beigeordneter und Frau Oyczysk
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters anhand einer Übersicht (Anlage 7 zur Niederschrift) den Bearbeitungsstand der 7 Bürgerbudget-Maßnahmen (30.000 €): „Handschwengelpumpe Heiliggeistkapelle“; „Radweg Rudolf-Breitscheid-Str.“; „ Rutsche Spielplatz Klinkow“; „Spiel- und Begegnungsstätte Neustädter Feldmark“; „Spielwiese Sonneneck“; „Plattdeutsche Tafeln für Prenzlau“ und „Einschulungsfest“ vor. Sie erklärt, dass die Stadt für jede investive Maßnahme ein kleines Schild anfertigen wird, auf dem stehen soll: „gefördert aus dem Bürgerbudget 2019“ und das Wappen der Stadt Prenzlau zeigt. Weiterhin geht sie insbesondere auf die Maßnahme „Spiel- und Begegnungsstätte Neustädter Feldmark“ ein und erläutert die geteilte Finanzierung aus dem Bürgerbudget von 5.000 € und der 10.000 € vom Investor. Aus der Investitionshaushaltsstelle der Stadt wurde nochmal 5.000 € dazu gegeben, sodass insgesamt 20.000 € für dieses Projekt vorliegen.
Der Vorsitzende fragt, ob der damalige Antrag DS 118-1/2009 -Wohngebiet Neustädter Feldmark somit in allen Punkten erledigt wurde.
Frau Oyczysk stimmt dem zu.
Herr Haffer betont, dass in der Festlegung des Bürgerbudgets für 2020 Antragsschluss der 31.03.2019 ist. Er hofft, dass davon Gebrauch gemacht wird und bittet dies nochmal in der Bevölkerung zu publizieren.
Der Bürgermeister stimmt dem zu und verteilt an die Ausschussmitglieder die neuen Flyer des Bürgerbudgets.

TOP 12. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin DS-Nr.: 9/2019
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass der Flächennutzungsplan zur Genehmigung beim Landkreis Uckermark vorliegt und vermutlich bis Ende März genehmigt wird. Hier jedoch geht es speziell um die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungsund Ergänzungssatzung für Wollenthin. Man will die Rahmenbedingungen für die Möglichkeit einer Bebauung schaffen. Der Rest liegt in den Händen der Grundstückseigentümer.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 – 3 i. V. m. Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen. 2. Dem Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin, Stand Januar 2019 (Anlage 1), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) wird gebilligt. 3. Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin, Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und B) und Begründung wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 18/2019
Der Zweite Beigeordnete geht auf die Begründung der Drucksache und die geförderten Maßnahmen in Prenzlau, Fürstenwerder und Uckerland ein. Diese KLSFördermittel sind wesentlich leichter zu beantragen als die EU-Fördermittel.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 175.499,43 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Bund/ Land) sichergestellt.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Beteiligung der Stadt Prenzlau am Online-Portal "Maerker. Brandenburg.de" Antrag SPD/FDP-Fraktion DS-Nr.: 15/2019
Herr Himmel wirbt für dieses Online-Portal „Maerker.Brandenburg“, da er sicher ist, dass viele Bürger dies gut heißen und auch benutzen würden.
Der Bürgermeister erklärt, dass den Bürgern in der Stadt Prenzlau neben der (analogen) Vorschlagsbox vor dem Rathaus auch die virtuelle/digitale Vorschlagsbox auf der Internetseite sowie die öffentlich zugänglichen E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen. Dies findet er grundsätzlich für den Bürger am praktikabelsten, da diese Möglichkeiten bereits sehr gut von den Bürgern für Anfragen jeglicher Art genutzt werden. Im Durchschnitt gehen wöchentlich zwischen 5 bis 10 digitale Anfragen, Anregungen und Hinweise ein, die fast alle noch am gleichen Tag persönlich beantwortet werden. Er zählt einige Nachteile des Online-Portals „Maerker.Brandenburg“ auf, wie z.B. dass das Portal zu wenig Kategorien vorweist oder auch die Schaffung einer neuen 10 Stunden Stelle zur Bearbeitung und Einarbeitung ins Portal.
Frau Zumpe empfindet das Portal als eine gute und leichte Möglichkeit für den Bürger. Die Nutzung dieses Portals z.B. auch als App ist kostenlos und kann bereits 119 Städte als Mitglieder vorweisen.
Der Bürgermeister betont, dass die Umsetzung des Portals für die Stadt Geld kosten (Personalkosten) wird. Darüber hinaus gibt es die direkte Bürgermeistersprechstunde im Diester-Treff sowie die Online-Bürgermeistersprechstunde und den Facebook- Account „Prenzlau-City“, der einen Kontakt zur Stadt möglich macht. Das größte Problem sieht er jedoch darin, dass der Anteil an Meldungen, die nicht in die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltung fallen, sich erfahrungsgemäß zwischen 30% bis 50% bewegen. Hier ist festzustellen, dass die Hinweise zwar weitergemeldet werden, aber in den wenigsten Fällen eine Rückmeldung der zuständigen Dritten (Landesbetrieb für Straßenwesen, private Eigentümer o.ä.) zu verzeichnen ist. Der Status bleibt also ewig auf grün-gelb und der interessierte Bürger kann nicht erkennen, ob das Problem wirklich aufgegriffen und erledigt wurde. Das System der Vorschlagsbox ist bereits vorhanden und läuft aus seiner Sicht hervorragend. So ein System hatten die „Maerker-Städte“ vorher eben auch nicht.
Herr Richter merkt an, dass man gegebenenfalls mit den zuständigen Dritten sprechen muss, um in Zukunft eine Rückmeldung zu erhalten, um den Status auf grün umstellen zu können.

Herr Tank verlässt die Sitzung.

Herr Haffer unterstützt das System der Vorschlagsbox und findet es nicht notwendig ein weiteres Portal einzuführen, was dann auch noch Kosten mit sich bringt.
Wortlaut: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine Beteiligung der Stadt Prenzlau am Onlineportal "Maerker.Brandenburg.de" zu initiieren, damit die Bürgerinnen und Bürger der Kommune die Möglichkeit bekommen, auf diese zeitgemäße Art auf infrastrukturelle Schwachstellen hinzuweisen. “
Abstimmung: 3/4/1 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15.1 Projekt GRW-Regionalbudget Teil 3- Durchführungszeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2021 DS-Nr.: 1/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

TOP 15.2 Nachrücken des 2. Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 5/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

TOP 15.3 Nachbesetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 4/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert:
- über die Anliegerversammlung „Uckerpromenade“ und erklärt, dass der 1. Bauabschnitt vom Kreisverkehr bis zur Höhe des Bootshauses spätestens im Juni begonnen werden soll. Der 2. Bauabschnitt bis zum Schäfergraben folgt dann. Die Anlieger wurden über die Baumaßnahme und über die weggefallenden Anliegerbeiträge informiert.
- über den aktuellen Stand zum Campingplatz. Der Fördermittelantrag ist bereits im Dezember 2018 eingereicht worden. Am 27.02.2019 wird es eine Abstimmung mit dem Landkreis Uckermark hinsichtlich der Baugenehmigung geben.
- über die Erschließungsvorbereitung des 3. Bauabschnittes „Neustädter Feldmark“. Es wird dazu in der nächsten Sitzungsfolge eine Drucksache geben.
- dass bei der Ehrungsveranstaltung auf dem Templiner Neujahrsempfang der Bürgermeister Herr Tabbert angesprochen hat, dass er stolz ist fahrscheinfreie Verkehrsmittel (Busseverkehr) anbieten zu können und er sich wundert, warum dies nicht auch andere Städte machen. Der Bürgermeister betont, dass Templin auch Einnahmen durch die Kurtaxe erlangt, was Prenzlau nicht hat. Herr Tabbert investiert die Kurtaxe touristisch für den Busverkehr in der Templiner Innenstadt (ohne Ortsteile). Um in Prenzlau fahrscheinfreien Busverkehr anbieten zu können, müsste die Stadt mit ca. 200.000 €/ Jahr rechnen.
- dass die Stadt noch einen Flyer zum Thema „pestizidfreie Gemeinde“ rausbringen wird. Auf einer Fläche von 3 Hektar (am Schwarzen Weg) wird nach Auslaufen der Pachtverträge eine Kräuterpflanzung zusammen mit der Sparkasse Uckermark und anderen Sponsoren gesät.
- dass die Bürger in der Einwohnersprechstunde die Baumfällungen in der Stadt angesprochen haben. Er erklärt, dass diese Fällungen notwendig sind, auch wenn ein Baum für den Bürger äußerlich gesund aussieht. Ein Baum zu fällen kostet zwischen 3.000 - 8.000 €. Dies wird von der Stadt nur ausgegeben, wenn es wirklich notwendig ist. Die Stadt besitzt ca. 30.000 Bäume, um die sich zum größten Teil Frau Petschick (Gebäudemanagement/Naturschutz) kümmert. Weiterhin werden jährlich zwischen 40-50 neue Bäume in der Stadt gepflanzt.
- dass es immer schwieriger wird alte sanierungsbedürftige Häuser besonders in den Ortsteilen (z.B. in Blindow an der Bundesstraße) zu verkaufen. Für dieses Problem hat die Gemeinde Hittenhausen ein Programm „Jung kauft Alt“ ins Leben gerufen (Anlage 8 zur Niederschrift) und einen Stiftungspreis 2011 gewonnen. Hierbei geht es darum, ein mindestens 25 Jahre altes Haus zu kaufen und zu sanieren. Der Käufer erhält dann einen Grundbetrag von 600€/Jahr plus eine Pauschale von 300€/Jahr für jedes Kind (max. im Jahr 1.500 €).
Der Bürgermeister berichtet von neuartigen Miet-ECO-Toiletten aus Holz, die fest im Boden verankert sind. Es sind hierfür keine Anschlüsse nötig. Diese Toiletten würde im Jahr 12.000 € kosten. Viele Leute haben angefragt, ob es möglich ist, eine Toilette in der Straße des Friedens (Bushaltestelle) zu errichten. Eine weitere Option wäre es, eine Toilette im Park aufzustellen. Langfristig ist geplant auf dem Gelände des Wasserturms eine feste Toilette zu errichten.
Herr Richter regt an, es für die Bürger möglich zu machen, die Toiletten auch mit der EC-Karte bezahlen zu können und nicht nur mit Kleingeld. Er findet die Aufstellung von ECO-Toiletten sehr gut.
Der Bürgermeister liest seinen Textvorschlag für eine Tafel zum Gedenken an Herrn Hoppe vor. Er möchte diese Gedenktafel am Hoppe-Balkon anbringen lassen. Ebenfalls möchte er für Herrn Albert Archut eine Gedenktafel am Fahrgastschiff anbringen lassen und zeigt den Ausschussmitgliedern den Textvorschlag. Er schlägt vor, die Gedenktafeln jeweils an den Geburtstagen anzubringen und bittet die Ausschussmitglieder dies mit in die Fraktionen zu nehmen. Herr Richter schlägt vor, dass bei der Gedenktafel von Herrn Hoppe das Wort „Amtszeit“ mit dem Wort „Bürgermeisterzeit“ auszutauschen. Die Ausschussmitglieder nehmen die geänderten Tafeltexte zustimmend zur Kenntnis.

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Richter fragt, ob es möglich ist die LED-Beleuchtung der Straßenbeleuchtung in der Schwedter Straße etwas abzudämmen.
Der Bürgermeister verspricht, sich diese Poblematik anzuschauen und mit dem Bauamt zu prüfen.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.09 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (38.6 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (1.9 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (2.0 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (47.2 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (5.0 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (2.9 MB)

Anlage 6 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (2.6 MB)

Anlage 7 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (69.2 KB)

Anlage 8 zur Niederschrift WSO-A vom 19.02.2019 (6.4 MB)

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