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Beschlussvorlage 6/2019
Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 6/2019 (147.8 KB)

Anlage 1 zur DS 6/2019 (551.7 KB)

Anlage 1a zur DS 6/2019 (Nachtrag) (47.2 KB)

Anlage 2 zur DS 6/2019 (1.1 MB)

Anlage 3 zur DS 6/2019 (8.6 MB)

Anlage 4 zur DS 6/2019 (9.4 MB)

Anlage 4a zur DS 6/2019 (502.3 KB)

Anlage 4b zur DS 6/2019 (409.2 KB)

Anlage 5 zur DS 6/2019 (628.2 KB)

Anlage 6 zur DS 6/2019 (4.3 MB)

Anlage 7 zur DS 6/2019 (14.9 MB)

Anlage 8 zur DS 6/2019 (10.2 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße", Stand Januar 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.

2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße", Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.

3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße", Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Umweltbericht
Anlage 4a: Karten zum Umweltbericht
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 6: Verträglichkeitsanalyse
Anlage 7: Verkehrstechnische Untersuchung
Anlage 8: Schalltechnische Untersuchung

Die Anlagen werden digital (online) bereitgestellt. Die Ausgabe von gedruckten Exemplaren erfolgt ausschließlich auf Anforderung der/ des Stadtverordneten und sollte aufgrund hoher Kopierkosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Auszüge aus den Planungsunterlagen sind jederzeit möglich.

Begründung

Mit Beschluss vom 20. September 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer frühzeitigen Auslegung durchgeführt. Diese fand im Zeitraum vom 23.10.2018 bis zum 23.11.2018 statt. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung sind Hinweise und Anregungen von Bürgern eingegangen, ebenso wurde eine Informationsveranstaltung am 8. November 2018 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der umweltrelevanten Aspekte zu äußern. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Vorhergehende bzw. in Verbindung stehende Beschlüsse/ Informationen

Gremium/ DS/ MV Titel Beschluss/ Mitteilung vom
DS 78/2018 Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau im Bereich "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" und gleichzeitige Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Prenzlau SVV 20.09.2018
DS 78/2018 Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung / Kietzstraße" der Stadt Prenzlau SVV 20.09.2018

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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