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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung vom 13.02.2018

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 13.02.2018, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.16 Uhr

Entschuldigt:
Frau Beyer

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Verpflichtung des sachkundigen Einwohners René Ladewig
7. Aktueller Sachstand Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH, Berichterstatter: Herr Roll
8. Abwägungs- und 2. Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung 2. Entwurf)  für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 3/2018)
9. Aufhebungsbeschluss Bauleitplanverfahren Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 4/2018)
10. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 5/2018)
11. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 18/2018)
12. Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 (DS-Nr.: 13/2018)
13. Empfangszuständigkeit der Stadtwerke Prenzlau GmbH für Angebote zur finanziellen Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften nach EEG (DS-Nr.: 15/2018)
14. Information zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verbesserung der Schulinfrastruktur, Berichterstatter: Zweiter Beigeordneter
15. Mitteilungen des Bürgermeisters
15.1 Aktueller Sachstand zum Campingplatz
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
16.1 Messung von Schadstoffen und Feinstaub in Prenzlau (DS-Nr.: 8/2018)
16.2 Schlussbericht: Besondere erhaltenswerte Bausubstanz in Brandenburg (DS-Nr.: 9/2018)
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Verpflichtung des sachkundigen Einwohners René Ladewig
Der sachkundige Einwohner Herr Ladewig wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses zur gewissenhaften Ausübung seines Mandates verpflichtet und über die sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ergebenden Rechte und Pflichten belehrt.

TOP 7. Aktueller Sachstand Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau- Land GmbH, Berichterstatter: Herr Roll
Herr Roll, Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH (KWU), berichtet anhand einer Präsentation über die wirtschaftliche und finanzielle Lage seines Unternehmens (Anlage 1). Dabei erläutert er auch Themen wie den Leerstand von Wohnungen und die personellen Veränderungen im Unternehmen zur Anpassung an ein verändertes Mieterklientel.
Herr Hoppe und Herr Tank stellen einige Fragen zur Präsentation, die Herr Roll ihnen beantworten kann.
Der Zweite Beigeordnete bittet Herrn Roll seine geplanten Vorhaben in der Kernstadt darzustellen. Des Weiteren führt er aus, warum die Abrisse von Wohnblöcken im ländlichen Raum sehr schwierig sind. Er geht dabei auf fehlende Fördermaßnahmen in den ländlichen Gemeinden und Ämtern außerhalb der Stadt Prenzlau ein und hält es für wichtig, dass alle Fraktionen für diese Problematik sensibilisiert werden, um die Attraktivität der Dörfer wiederherzustellen aber auch die Nachnutzung der Flächen zu sichern.
Herr Roll informiert über den Kauf eines Grundstücks am "Alten Schlachthof". Eine Bebauung ist geplant, die Finanzierung muss jedoch noch geklärt werden. Des Weiteren hat die KWU ein vermietetes Haus im Heideweg erwerben können.
Der Bürgermeister stimmt zu, dass nur der Abriss von leeren Wohnblöcken im Dorfkern nicht immer sinnvoll ist, da die Nachnutzung vorher geklärt werden muss. Einen Verkauf von solchen Objekten sieht er jedoch auch nicht als Lösung. Die Stadt Prenzlau wird die KWU weiterhin finanziell unterstützen können, jedoch reicht das Geld ohne Landesförderung allein nicht aus.
Herr Roll betont, dass speziell die Infrastruktur, die Kindertagesstätten, Schulen aber auch die Feuerwehr wichtige Aspekte für eine erfolgreiche Vermietung auf dem Lande sind.
Herr Haffer will wissen, ob Herr Roll die Ortsteile der Stadt Prenzlau gut im Flächennutzungsplan und dem Stadtentwicklungskonzept wieder finden kann.
Herr Roll betont, dass die Landespolitik hier tätig werden muss. Die Zukunftsperspektive hängt für ihn aber auch an der Infrastruktur. Er könnte sich besser ausgebaute Straßen in den Dörfern insbesondere auch um die Blöcke herum vorstellen.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass es für den Bereich des Bahnhofsviertels mittlerweile eine Gebietskulisse besteht. Für Dedelow bekommt die Verwaltung jedoch keine Aufwertungkulisse vom LBV und MIL genehmigt und anerkannt. Somit ist es insgesamt schwer, Aufwertungsfördermittel zu erlangen. Aus seiner Sicht muss eine landesweite Lösung gefunden werden, um Dörfern wie Dedelow zu helfen.

TOP 8. Abwägungs- und 2. Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung 2. Entwurf) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 3/2018
Der Zweite Beigeordnete zeigt den Mitgliedern des Ausschusses die Grundzüge des 2. Entwurfs des Flächennutzungsplanes anhand einer Präsentation (Anlage 2). Er spricht hierbei die positive Perspektive Prenzlaus für die nächsten 15 Jahre an. Nicht nur Kommunale Wohnungsunternehmen sondern auch private Investoren haben große Baumaßnahmen in Prenzlau geplant. Diese werden in den Tagesordnungspunkten 10 und 11 vorgestellt.
Der Bürgermeister ergänzt, dass das Dänische Bettenlager sein Grundstück erwerben konnte, und die Fläche im künftigen FNP als Mischgebiet ausgewiesen wurde.
Herr Richter will wissen, ob dies die endgültige Fassung des FNP ist.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass dieser Entwurf ausgelegt wird, Änderungen eingearbeitet werden können und es nochmal einen endgültigen Beschluss für die Stadtverordnetenversammlung geben wird.
Herr Dr. Daum fragt nach Beispielen der Ausgleichsmaßnahmen.
Der Zweite Beigeordnete nennt einige Maßnahmen wie den alten Schrottplatz in der Wittenhofer Straße, im Bereich Sabinenkloster und weitere. Diese Maßnahmen sind vorrangig im Stadt- und Ortsteilgebiet und werden in einer der nächsten WSOSitzungen vorgestellt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § - 5 - 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand 24.05.2017, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Januar 2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) sowie der Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 3) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Januar 2018, bestehend aus Planzeichnung incl. Beiplänen, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan incl. Beiplänen, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem 2. Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Aufhebungsbeschluss Bauleitplanverfahren Bebauungsplan C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 4/2018
Der Zweite Beigeordnete schlägt vor den Tagesordnungspunkt 9 und 10 gemeinsam zu beraten und getrennt abzustimmen.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Verfahren zu.
Der Zweite Beigeordnete spricht das Bauvorhaben "Am Strom" an und weist daraufhin, dass der Bebauungsplan C aufgehoben werden muss, damit der Aufstellungsbeschluß für den vorhabenbezogene Bebauungsplan von Herrn Tietz neu beschlossen werden kann.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Das Bauleitplanverfahren des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" wird aufgehoben. Das Bauleitplanverfahren wird eingestellt. Folgende dazugehörigen Beschlüsse werden aufgehoben:
3/638/III/61 Aufstellungsbeschluss C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" vom 20.09.2000
3/1241/III/62 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes C VIII "Neustädter Vorstadt - Wohnen am Strom" vom 23.01.2002"
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Strom" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 5/2018
Herr Leddermann, von der Baukonzept Neubrandenburg GmbH, präsentiert das Bauvorhaben von Herrn Tietz (Anlage 3). Er berichtet über die Ausgangssituation der Fläche, die Fragestellungen zum Immissionsschutz, die konkreten Planungsziele und gibt einen groben Ausblick für die Zukunft der Bauvorhabens. Ein Gutachterbüro hat die Lärmquellen, die auf die Planfläche einwirken geprüft und schätzt ein, dass diese Fragestellung bewältigt werden kann. Der Richtwert von 63 dB (A) tagsüber wird nicht überschritten, obwohl es an einer Stelle (Lücke zur Beton-Transport und Tiefbau GmbH - BTT) dem Richtwert sehr nahe kommt. Diese Gebiet ist nun als urbanes Gebiet (MU) im Flächennutzungsplan dargestellt worden, wodurch nun gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden können.
Herr Hoppe begrüßt das Vorhaben und freut sich über eine Verbesserung des genannten Gebietes.
Herr Tank fragt nach einer Lärmeindämmungsmöglichkeit für die eine Lücke zur BTT.
Herr Dr. Daum erkundigt sich nach der geplanten gewerblichen Nutzung.
Herr Leddermann weist daraufhin, dass es sich nur um eine kleine Lücke handelt. Der Lärmausreißer überschreitet jedoch nicht den Richtwert von 63 dB (A). Eine Möglichkeit der Lärmdämmung wird noch geprüft und im Auge behalten. Er zeigt anhand einer Karte (Anlage 3) die Gewerbeflächen, jedoch gibt es noch keine genauen Pläne, wie diese Gewerbeunterlagerungen entlang der B 109 aussehen können.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Adolf Siebeneicher KG, vertreten durch Herrn Detlef Tietz, Schenkenberger Straße 45 b, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 62, 63, 64 und 339 der Flur 25 der Gemarkung Prenzlau soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Am Strom" aufgestellt werden."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 18/2018
Der Zweite Beigeordnete erklärt die Drucksache und begründet das verkürzte Planungsverfahren nach § 13 a BauGB. Der Paragraph dient der Nachverdichtung eines Gebietes der Innenentwicklung. Daher kann das Verfahren verkürzt werden und es bedarf keiner umfassenden Umweltprüfung.
Herr Schulz von der KVL Projektmanagement Berlin GmbH präsentiert (Anlage 4) das geplante Bauvorhaben in der Grabowstraße 4 von der Wohnbau GmbH Prenzlau. Er informiert über die bisherige Herangehensweise an das Schützenquartier. Diese 62 Wohneinheiten sollen einen gehobenen Standard aufweisen können, da laut den Mitarbeitern der Wohnbau GmbH Prenzlau dieser Bedarf sehr nachgefragt ist bei den Mietern. 6 Architekturbüros haben an dem Wettbewerb für das Schützenquartier teilgenommen und gewonnen hat das Architekturbüro Bastmann + Zavracky aus Rostock.
Herr Hoppe will wissen, ob die Zufahrt durch die Tiefgarage in der Grabowstraße gewährleistet ist und erkundigt sich nach der Anzahl der Parkplätze. Er weist auf Parkplätze für Gäste hin und befürchtet, dass die Grabowstraße dann überfüllt sein könnte. Des Weiteren gibt er die Lärmbelastung durch die Schule und den Kindergarten zu bedenken.
Herr Schulz informiert, dass die Ein- und Ausfahrt von der Grabowstraße aus geplant ist durch die Tiefgarage. Der Ahornweg wird hier nicht belastet. Bisher sind 62 Parkplätze in der Tiefgarage geplant. Rechtlich sind 1,0 Parkplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Die Thematik ist jedoch noch in der Entwicklung. Die Entsorgung könnte eventuell durch den Ahornweg erfolgen. Der Lärm der durch die Schwedter Straße entstehen kann, wird durch die Dreifachverglasung gedämmt. Der Lärm der Schule und der Kita sind kein Problem.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der öffentliche Parkplatz an der Ecke Grabowstraße am Wochenende kaum genutzt ist und sich hier für Gäste eine zusätzliche Möglichkeit des Parkens anbietet.
Herr Stüpmann, Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau, unterstreicht anhand von Beispielen, dass die geplanten Parkplätze für das Schützenquartier ausreichen werden.
Frau Zumpe fragt nach, ob der Ahornweg in diesem Zuge erneuert wird, da der Weg wahrscheinlich in der Bauphase genutzt wird.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Ahornweg nicht betrifft. Der Ahornweg soll keiner zusätzlichen Verkehrsbelastung ausgesetzt werden, daher ist auch eine Tiefgarage für dieses Objekt notwendig. Die Baumaßnahmen werden über die Grabowstraße erfolgen müssen.
Herr Stüpmann ergänzt, dass der Abriss auch nur über die Grabowstraße verlaufen ist und daher keine Notwendigkeit der Nutzung des Ahornweges gegeben ist.
Herr Schulz erklärt, dass die Fußläufigkeit über die Grabowstraße verlaufen wird und auch auf dem Gelände Fußgängerwege geplant sind. Die Feuerwehrzufahrt, aber auch die Anlieferung von zum Beispiel Möbeln, wird durch den Ahornweg gesichert sein.
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass dies nur der erste Entwurf ist und es nochmal eine Vorstellung des Objektes geben wird.
Herr Tank geht nochmal auf die Parkplatzsituation ein und möchte gern 10 Parkplätze zusätzlich in der Planung mitaufgenommen haben. Nicht jede Wohneinheit hat nur ein Auto.
Der Zweite Beigeordnete kündigt an, dass die aktuelle Stellplatzsatzung demnächst überarbeitet wird. Er erklärt den Ausschussmitgliedern, warum dies notwendig ist. Herr Stüpmann ist nach seiner Ansicht einer der wenigen Bauherren, der den Höchstsatz von 1,0 pro Wohneinheit umsetzt und durch seine Erfahrungen dies bei dem Schützenquartier auch so geplant hat.
Herr Stüpmann spricht aus seinen bisherigen Erfahrungen hinsichtlich der Parkplatzbelegung und geht dabei auch auf die Wirtschaftlichkeit ein.
Herr Haffer fasst zusammen und spricht sich für den Ausbau des Ahornweges aus.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabentr ägers, Wohnbau GmbH Prenzlau, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Der Geltungsbereich (Anlage 1) sowie die Planungsziele (Anlage 2) sind im Antrag dargestellt.
2. F ür den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, Gemarkung Prenzlau, Flur 40, Flurst ücke 13/2, 13/3, 13/4, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Wohnungsbau Grabowstra ße 4" ohne Durchf ührung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden." Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030 DS-Nr.: 13/2018
Der Zweite Beigeordnete geht auf die Drucksache ein und erläutert die Änderungen, die in der letzten Sitzungsperiode gewünscht waren.
Frau Zumpe findet das Verhältnis zwischen Rückbau und Neubau (sozialer Wohnungsbau) nicht richtig dargestellt und kündigt an, dass es in den nächsten Tagen einen Antrag der SPD/FDP-Fraktion geben wird.
Der Bürgermeister informiert, dass der soziale Wohnungsbau abhängig von Fördermitteln ist und sich ein solcher Neubau auch wirtschaftlich darstellen muss.
Der Zweite Beigeordnete berichtet, dass der Stadt Prenzlau die Mieter mit Wohnungsberechtigungsscheinen (WBS) "ausgehen". Er bittet die Fraktion sich bei Herrn Stüpmann diesbezüglich zu informieren.
Herr Stüpmann empfiehlt den Mietspiegel zu betrachten und die Mietpreistabelle Prenzlaus mit anderen Städten zu vergleichen. Die sozialen Wohnungen mit WBS sind schwer zu vermieten, da es kaum noch Mieter dafür gibt.
Der Bürgermeister bietet für den Hauptausschuss an, eine Übersicht der erteilten WBS zu erstellen.
Herr Richter hat Bedenken beim Rückbau von 450 Wohnungen und will wissen, ob dieser Rückbau nur die Wohnbau GmbH Prenzlau betrifft oder auch andere Eigentümer.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass man den Abriss dieser Wohnungen auf einem langen Zeitstrahl sehen muss. Es ist nicht geplant, Altbauten abzureißen. Um Geld für die Stadt zu bekommen, muss Prenzlau an einem Förderprogramm mit der Stadtumbaustrategie teilnehmen. Man kann nicht nur die Aufwertungsmittel sehen, sondern muss auf lange Sicht auch einen Rückbau deutlich machen, um diese Gelder zu erhalten.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass die Blöcke in der Röpersdorfer Straße auf lange Sicht abgerissen werden sollen. Er zeigt den Wohnungswandel insgesamt auf. In der DDR-Vergangenheit wollten die Mieter aus den Altbauten raus und in neu sanierte Wohnungen mit Fernwärme (Neubauten). Heutzutage hat sich dies auch gewandelt und viele Mieter ziehen aus diesen Neubaublöcken wieder aus in die sanierte Altbausubstanz.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 genannte "Stadtumbaustrategie Prenzlau 2030" (SUS 2030, Stand 12. Januar 2018) als städtische Handlungsgrundlage und zur Einreichung beim Land Brandenburg für die Bestätigung der Aufnahme in die dritte Phase des Stadtumbauprogramms."
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Empfangszuständigkeit der Stadtwerke Prenzlau GmbH für Angebote zur finanziellen Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften nach EEG DS-Nr.: 15/2018
Der Zweite Beigeordnete erläutert die Drucksache und begründet diesen Beschluss. Er informiert, dass derzeit zwei Bürgerenergiegesellschaften abeshbar sind . Diese sind verpflichtet der Stadt Prenzlau oder einer Tochtergesellschaft ein Angebot zu machen. Er sieht daher die Stadtwerke Prenzlau GmbH als geeignetes Unternehmen, die Angebote der Energiegesellschaften zu prüfen und dann zu entscheiden, ob man sich beteiligen will.
Herr Hoppe spricht den § 28 Nr. 14 der Brandenburgischen Kommunalverfassung in diesem Zusammenhang an und will wissen, ob dieses Beschluss rechtlich möglich ist.
Der Bürgermeister bejaht die Frage von Herrn Hoppe.
Herr Richter fragt, ob die Stadtwerke Prenzlau GmbH durch diesen Beschluss neue Mitarbeiter einstellen müssen und erkundigt sich nach dem Zeitauffand dieser neuen Aufgabe.
Herr Jahnke, Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau GmbH, führt aus, dass kein neues Personal eingestellt werden muss. Es gibt Mitarbeiter, die diese Thematik bereits bearbeiten und sich den Aufgaben dieses Beschlusses auch stellen können. Er erläutert die Herangehensweise an solche Projekte der Bürgerenergiegesellschaften. Der Gesetzgeber will diese Bürgerenergiegesellschaften bevorzugt behandeln und ihnen gute Konditionen geben. Dafür sollen diese dann den Vorteil mit den Kommunen teilen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung benennt die Stadtwerke Prenzlau GmbH als alleinzuständige Institution in der Stadt Prenzlau für den Empfang von Angeboten über die finanzielle Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 36g des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG). Alle Bürgerenergiegesellschaften, die beabsichtigen, Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Prenzlau gemäß § 36g EEG zu errichten, werden aufgefordert, ihre verbindlichen Angebote über die finanzielle Beteiligung mit den entscheidungserheblichen Informationen innerhalb der laut EEG geltenden Fristen ausschließlich an die Stadtwerke Prenzlau GmbH zu adressieren und dort einzureichen."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Information zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verbesserung der Schulinfrastruktur, Berichterstatter: Zweiter Beigeordneter
Der Zweite Beigeordnete zeigt anhand einer Präsentation (Anlage 5) die Verteilung der Fördermittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Er zeigt auf wie viel Geld die Stadt Prenzlau und der Landkreis Uckermark bekommen. Weiterhin informiert er über den Ablauf des Verfahrens und geht auf den engen zeitlichen Rahmen bis 30.04.18 für die Einreichungen der Unterlagen ein.
Der Erste Beigeordnete findet die Fördermaßnahmen gut, jedoch muss die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltes dadurch neu betrachtet werden. Die Entlastung wirkt sich positiv auf andere Projekte wie den Straßenbau aus. Es ist nicht notwendig einen Nachtragshaushalt zu machen. Der Bürgermeister ergänzt, dass die Gelder für das Gymnasium durch die Förderung für den Landkreis Uckermark sich gut für Prenzlau auswirken werden.
Der Vorsitzende und Herr Hoppe fragen, ob die Stadtverwaltung personell im Bauamt für die ganzen Bauaufträge gut ausgestattet ist. Der Vorsitzende will wissen, ob die Planungen und Ausschreibungen bis 30.04.18 schaff bar sind.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass im Bereich Hochbau aufgestockt werden muss. Eine Ausschreibung läuft derzeit.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass die Planungsbüros und Handwerksbetriebe nun eine hohe Anfrage erhalten werden, da nicht nur die Stadt Prenzlau Gelder erhalten wird, sondern auch umliegende Städte und der Landkreis Uckermark bauen wollen.

TOP 15. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15.1 Aktueller Sachstand zum Campingplatz
Der Bürgermeister präsentiert den aktuellen Stand des Campingplatzes anhand einer kurzen Präsentation (Anlage 6). Er berichtet von der Abstimmung und Planung einer zweiten Zuwegung "Baustraße" zum Campingplatz.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass diese Zuwegung notwendig ist, damit im ersten Bauabschnitt die Uckerpromenade vom Kreisverkehr bis Schäfergraben neu gebaut werden kann und gleichzeitig der Bau des Campingplatzes voran geht. Der zweite Bauabschnitt wäre dann vom Schäfergraben bis an das Kapwäldchen heran. Dies müsse bis zur Eröffnung des Campingplatzes fertig gestellt sein.
Der Bürgermeister ergänzt, dass am 13. April Aufsichtsratssitzungen der Wohnbau und der Stadtwerke zum Campingplatz stattfinden werden.

weitere Mitteilungen:

Der Zweite Beigeordnete geht auf die Kostenerstattungen gemäß des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Anlage 7) ein. Die Erstattungen sind nach Ermittlung des Aufwandes und Antragstellung erfolgt. Er weist daraufhin, dass die Höhe der Erstattungen für die Jahre 2012-2016 insgesamt sehr hoch waren. Die Erstattungen werden jedoch ab 2017 pauschal jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils zu drei Vierteln nach der Einwohnerzahl und zu einem Viertel nach der Fläche der Kommunen berechnet.
Des Weiteren berichtet der Zweite Beigeordnete anhand einer Karte(Anlage 8) von der Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark. Es wird ein Erschließungsträger ausgeschrieben. Die Grundstücke bleiben jedoch in städtischer Hand.
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Ausschreibung so gestrickt ist, dass kein Bauträger gesucht wird sondern ein Erschließungsträger.
Der Bürgermeister weist auf die Baumschnittarbeiten am Radweg zur Oberschule Karl-Friedrich Grabow hin und erklärt, dass diese Maßnahmen notwendig waren. Es handelt sich hierbei um Buchenhainhecken, die im Frühjahr wieder wachsen werden. Diese Schnittarbeiten sind unbedenklich für die Pflanzen. Dies wurde in Absprache mit dem Landkreis Uckermark und Frau Petschick geklärt. Des Weiteren weist er daraufhin, dass die Stadt nichts wirklich wirksames gegen das Taubenproblem am Kino machen kann. Es gibt keine Methode die Taubenpopulation nachhaltig zu beeinflussen.
Der Bürgermeister wirbt für das Bürgerbudget und informiert, dass nun überall Flyer dazu ausliegen werden. Die Anträge für das Bürgerbudget findet man in der Stadtinformation und online auf der Internetseite der Stadt Prenzlau . Der Weg am Rohrteich wurde während der Sperrung des Neustädter Dammes illegal genutzt. Dies war nur durch den Frost möglich. Der Rohrteich soll insgesamt bis 2020 fertig gestellt sein, jedoch wird die Straße Am Strom nicht gleich danach gebaut. Die Thematik Straßenausbaubeiträge wirft er auf und spricht sich weiterhin für die bisherige Herangehensweise aus. Die Stadt könnte sonst aus eigener Kraft weniger als die Hälfte an Straßen bauen. Der Radweg Prenzlau-Mühlhof-Güstow befindet sich im Planfeststellungsverfahren, welches inzwischen intensiviert wurde. Ebenso spricht er kurz die Problematik Magnushof Staudamm an. Der Bauausführende (Wasser-/Bodenverband Oder-Welse) musste nochmal einen neuen Förderantrag einreichen. Für das Objekt "Woolworth" gab es schon Interessenten, jedoch muss Woolworth sich erst intern besprechen und einiges klären.

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 16.1 Messung von Schadstoffen und Feinstaub in Prenzlau DS-Nr.: 8/2018
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller bestätigt.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 8/2018 zur Kenntnis.

TOP 16.2 Schlussbericht: Besondere erhaltenswerte Bausubstanz in Brandenburg DS-Nr.: 9/2018
Der Vorsitzende fragt, ob mit der schriftlichen Antwort die Frage abschließend beantwortet wurde. Dies wird vom Fragesteller grundsätzlich bestätigt. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr.: 9/2018 zur Kenntnis.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.16 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO 13.02.2018 (61.7 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (1.1 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (2.3 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (2.2 MB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (1.6 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (1.2 MB)

Anlage 6 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (450.0 KB)

Anlage 7 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (62.5 KB)

Anlage 8 zur Niederschrift WSO-A vom 13.02.2018 (öffentlich) (1.2 MB)

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