Anlage 1 zur DS 50/2020 (123.3 KB)
Anlage 2 zur DS 50/2020 (644.2 KB)
Anlage 3 zur DS 50/2020 (474.3 KB)
Anlage 4 zur DS 50/2020 (432.7 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau vom 13.04.2019 wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt. 2. Die
2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen.
Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (DS 51/2020) kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich werden.
Dem Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Dies erfolgt nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung