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Beschlussvorlage 50/2020
Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 50/2020 (90.2 KB)

Anlage 1 zur DS 50/2020 (123.3 KB)

Anlage 2 zur DS 50/2020 (644.2 KB)

Anlage 3 zur DS 50/2020 (474.3 KB)

Anlage 4 zur DS 50/2020 (432.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau vom 13.04.2019 wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt. 2. Die

2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, wird festgestellt (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.

Begründung

Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen.

Die Flächennutzungsplanänderung bedarf gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (DS 51/2020) kann erst mit Rechtswirksamkeit der Genehmigung des FNP öffentlich bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich werden.

Dem Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Dies erfolgt nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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