direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung vom 05.11.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung vom 05.11.2019
am Dienstag, dem 05.11.2019,
Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.38 Uhr

Entschuldigt:
Herr Hahlweg 
Herr Brieske

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Belehrung und Verpflichtung der sachkundigen Einwohner
7. Tätigkeitsbericht des Berufsbildungsvereines e.V., Berichterstatter: Herr Drews
8. Sachstand Stadtwerke, Berichterstatter Herr Töpke und Herr Bröcker
9. Informationen rund um den Unteruckersee: Staulamelle Unteruckersee, Wasserqualität Uckerseen, Kite Surfen, Berichterstatter: Herr Wendt (UNB) und der Bürgermeister
10. Kinder-Jugend-Senioren-Pavillon (DS-Nr.: 122/2019)
11. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 114/2019)
12. 6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) (DS-Nr.: 111/2019)
13. Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung) (DS-Nr.: 112/2019)
14. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ (DS-Nr.: 113/2019)
15. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 119/2019)
16. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS-Nr.: 120/2019)
17. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau (DS-Nr.: 116/2019)
18. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH (DS-Nr.: 109/2019)
19. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)" (DS-Nr.: 123/2019)
20. Sachstand Campingplatz
21. Mitteilungen des Bürgermeisters
21.1 Sachstand Bahnhofsvordach
22. Stand der Baumaßnahmen
23. Anfragen der Ausschussmitglieder
24. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Belehrung und Verpflichtung der sachkundigen Einwohner
Der Vorsitzende verpflichtet die neuen sachkundigen Einwohner Herrn Dr. Daum und Herrn Bastert über die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes und belehrt sie über ihre Rechte und Pflichten als sachkundige Einwohner entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

TOP 7. Tätigkeitsbericht des Berufsbildungsvereines e.V., Berichterstatter: Herr Drews
Herr Drews stellt sich und den Berufsbildungsverein Prenzlau e.V. (BBVP) vor. Er erläutert anhand einer Präsentation die zahlreichen Bildungsangebote, die Kooperationen mit verschiedenen Firmen und stellt die aktuellen Teilnehmerzahlen in den einzelnen Bereichen dar (Anlage 1 zur Niederschrift).
Herr Raupach erkundigt sich nach der Auslastung der angebotenen Stellen und will wissen, wer von den Angeboten des Berufsbildungsvereins Prenzlau e.V. Gebrauch machen kann.
Herr Drews antwortet, dass der Berufsbildungsverein Prenzlau e.V. gut ausgelastet ist, freie Plätze aber noch zur Verfügung stehen. Jeder der einen Bildungsgutschein vom Landkreis Uckermark vorweisen kann, darf die Angebote des Berufsbildungsvereines nutzen. 
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten und ob diese im dualen System ausgebildet werden. Aus seiner Sicht haben die Auszubildenden nach dem Abschluss in einem dualen System bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, als bei einer rein theoretischen/schulischen Ausbildung.
Herr Drews antwortet, dass die Auszubildenden Ausbildungsvergütung erhalten, die durch den Landkreis Uckermark gezahlt wird. In nahezu allen Berufsgruppen wird eine Ausbildung im dualen System angeboten.
Der Bürgermeister fügt in diesem Zusammenhang hinzu, dass die Stadt Prenzlau den Berufsbildungsverein Prenzlau e.V. im Rahmen des Prenzlauer Profils jährlich mit 9.000 € unterstützt.

TOP 8. Sachstand Stadtwerke, Berichterstatter Herr Töpke und Herr Bröcker
Herr Töpke stellt anhand einer Präsentation die Strom- und Gasversorgung der Stadtwerke Prenzlau GmbH vor (Anlage 2 zur Niederschrift). Er erläutert verschiedene Investitionsmaßnahmen und spricht u.a. die Mitarbeiter- und Kundenzahl, den Jahresumsatz von 2018, die Bilanzsumme und die Eigenkapitalquote an. Er gibt zur Kenntnis, dass in und um Prenzlau, insbesondere durch erneuerbare Energien, 5 mal mehr Strom produziert als abgenommen wird. Dieser Überhang wird dann exportiert.
Herr Bröcker berichtet anhand der Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) über die Trink- und Abwasserversorgung. Weiterhin informiert er über Wasserwerke, Brunnenund Kläranlagen. Er spricht verschiedene Investitionsmaßnahmen an und erläutert diese.
Herr Raupach fragt, ob in naher Zukunft geplant ist, etwas gegen das sehr hoch stehende Wasser in der Kietzstraße nach starkem Regenfall zu unternehmen.
Herr Bröcker sagt, dass spätestens im Zuge der ALDI-Verlagerung und dem damit verbundenen Ausbau der Straße die Problematik des dort stehenden Regenwassers in der Kietzstraße entschärft werden soll und eine bessere Entwässerung gewährleistet wird.
Herr Lubenow hält eine Leerrohrverlegung für den Breitbandausbau für sinnvoll und erkundigt sich nach der genauen Umsetzung dessen.
Herr Töpke schildert, dass seit dem Jahr 2000 bereits Leerrohrverlegungen vorgenommen werden. In den letzten 2 - 3 Jahren wurde dies sogar noch verstärkter ausgeführt.

TOP 9. Informationen rund um den Unteruckersee: Staulamelle Unteruckersee, Wasserqualität Uckerseen, Kite Surfen, Berichterstatter: Herr Wendt (UNB) und der Bürgermeister
Der Bürgermeister erläutert zunächst die aktuelle Lage zum Thema Kitesurfen. Er erklärt, dass ohne entsprechende Anpassungen des Wassergesetzes kein Kitesurfen auf dem Unteruckersee möglich ist. Eine Legalisierung des Kitesurfens könnte jedoch nur durch eine kostenintensive Umweltverträglichkeitsprüfung realisiert werden. Ob dann jedoch das Kitesurfen erlaubt würde, ist auf Grund der vorliegenden Schutzgebiete sehr zweifelhaft. (Verweis auf „Kanalbefahrung“) Die Befahrung mit dem Auto direkt bis an das Ufer soll mit Hilfe von Durchfahrtsverbotsschildern, welche die Stadt Prenzlau bzw. der Flächeneigentümer aufstellt, entgegengewirkt werden.
Weiterhin spricht der Bürgermeister die Anstauung des Unteruckersees an. Wird im Unteruckersee das Wasser im Frühjahr angestaut, um es im Sommer kontinuierlich in die Ucker abzulassen, besteht die Gefahr einer Vernässung der anliegenden Grundstücke am Oberuckersee. Er schlägt vor, dass zu dieser Thematik Herr Wendt, der zu diesem WSO-Ausschuss leider terminlich verhindert ist, nochmals einzuladen, um eine fachliche Stellungnahme darbieten zu können. Des Weiteren spricht er verschiedene positive Indikatoren für eine gute Wasserqualität des Uckersees an. Unter anderem wertet er das Vorhandensein von Pflanzen in sehr tiefen Wasserbereichen als Indiz für eine gute Qualität. Er verweist auch hier nochmals auf die Fachkompetenzen von Herrn Wendt, der auch zur Wasserqualität genauere Aussagen treffen kann.
Herr Stornowski bestätigt die Einschätzung des Bürgermeisters, dass der Uckersee eine gute Wasserqualität aufweist. Er führt bezüglich der Staulamelle/Wassermenge im Unteruckersee an, dass ein Anstau temporär zum Trockenfallen der Ucker führen könnte, was ökologisch betrachtet keine schwerwiegenden Auswirkungen hätte, aus touristischer Sicht jedoch bedenklich wäre.
Frau Zumpe merkt an, dass die Befahrbarkeit der Ucker auch im Interesse der potentiellen Campingurlauber unbedingt erhalten werden muss.
Herr Wegner merkt an, dass bereits im kommenden Jahr der Wassertourismus auf dem Oberuckersee aufgrund der niedrigen Wasserstände stark eingeschränkt wäre, weshalb er einen Wasserrückhalt befürworten würde.
Herr Gerulat verlässt die Sitzung.

TOP 10. Kinder-Jugend-Senioren-Pavillon Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 122/2019
Herr Dittberner äußert sich zu der vorliegenden Stellungnahme des Bürgermeisters und glaubt, dieser würde den Antrag anders betrachten als die Fraktion. Er sieht den Antrag als Chance auf die Entwicklung der ländlichen Stadtteile und nicht als Möglichkeit, eine Niederlage im Bürgerbudget nachträglich durchzusetzen. Zudem entnimmt er der Stellungnahme, dass eine Umsetzung von Projekten aus dem Bürgerbudget niemals erwünscht oder gar möglich sei, wenn diese nicht die erforderlichen Stimmen erhielten.
Es herrscht Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern, dem Ortsvorsteher von Dauer, Herrn Putz, dass Rederecht einzuräumen.
Herr Putz bedankt sich für die Unterstützung seines Ortsteils. Er ist jedoch der Auffassung, der Ortsbeirat sollte sich zunächst dazu beraten und eventuell eine Bedarfsabfrage der Einwohner durchführen. Dies ist bislang nicht erfolgt.
Der Bürgermeister befürchtet, dass künftig vermehrt versucht werden würde, auf diese Weise Niederlagen im Bürgerbudget nachträglich durchzusetzen, was jedoch die grundsätzliche Notwendigkeit des Bürgerbudgets in Frage stellen würde.
Herr Richter begrüßt die Antragsstellung grundsätzlich und hält eine Umsetzung des Projektes für sinnvoll. Er stimmt jedoch zu, dass der Ortsbeirat aus diesem Prozess nicht ausgeschlossen und dessen Stellungnahme abgewartet werden sollte. 
Frau Zumpe bewertet den Antrag als positiv und verweist auf die Stadt Schwedt, in der kürzlich ebenfalls ein ausgeschiedenes Projekt des Bürgerbudgets auf Beschluss der SVV durchgesetzt werden konnte.
Herr Ladewig ist von der Argumentation des Bürgermeisters nicht überzeugt. Die Satzung zum Bürgerbudget sei nicht ausreichend formuliert und ließe Fragen offen.
Der Erste Beigeordnete erklärt noch einmal die Vorgehensweise zur Abstimmung und Umsetzung der Projekte. Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist (§ 6 Nr. 3 Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau). Überschreitet ein Projekt aus dieser Reihenfolge das Budget, wird dieses nicht verwirklicht, stattdessen wird das nächst günstigere ausgewählt, welches von dem verbleibenden Betrag gedeckt wird, da die fest im Budget eingeplanten Mittel in Höhe von 30.000 € verbraucht werden sollen. Erst Gelder, die nach der Umsetzung der Maßnahme beispielsweise durch nachträglich gesunkene Preise übrig bleiben oder wegen fehlender weiterer Projekte, werden im Folgejahr auf den in der Satzung festgelegten Betrag aufgeschlagen. Auf dieselbe Weise wird auch in Schwedt und Eberswalde mit dem Bürgerbudget verfahren.
Herr Lubenow befürwortet die Stellungnahme des Bürgermeisters. Aus dem Ergebnis des Bürgerbudgets ist aus seiner Sicht der Wunsch nach einem Pavillon in Dauer nicht erkennbar. Er hält es für sinnvoll, wenn der Ortsbeirat vorab eine Bedarfsanalyse der Einwohner durchführt.
Herr Dittberner hält Herr Lubenows Idee der Bedarfsanalyse für bedenklich. In Bezug auf die gesamte Diskussion zum Bürgerbudget merkt er an, dass der Antrag nicht darauf abzielt, Projekte, die beim Bürgerbudget nicht gewonnen haben, im Nachgang zu realisieren, sondern den Einwohnern im ländlichen Raum die Möglichkeit eines Treffpunktes zu bieten.
Herr Hildebrandt schlägt vor, die Abstimmung zu dem Antrag zu verschieben, da auch er es für notwendig hält, zunächst eine Stellungnahme des Ortsbeirates abzuwarten.
Aus der resultierenden Diskussion zum Bürgerbudget ergibt sich, dass die Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau überarbeitet und näher definiert werden sollte.
Wortlaut: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, in den Haushalt 2020 der Stadt Prenzlau die Errichtung eines Begegnungspavillons für Kinder, Jugendliche und Senioren in Dauer einzuplanen. Die Kosten sollten die Höhe von 5.000 € nicht übersteigen. Die benötigten Mittel sollen aus dem Haushalt der Stadt genommen werden.“
Abstimmung: 1/3/3 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 DS-Nr.: 114/2019
Der Erste Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation dar, warum ein Minus im Haushalt 2020 der Stadt Prenzlau geplant wird. Dies hängt u.a. mit dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge, was durch die Landesregierung beschlossen wurde, zusammen. Auch die Umsetzung der Kitabeitragsfreiheit wird den Haushalt der Stadt Prenzlau zusätzlich belasten. Genaueres kann erst konkret geplant werden, wenn die Verordnungen durch die Landesregierung festgeschrieben sind. Weiterhin geht er auf die verschiedenen Gemeindesteuern ein und erläutert diese näher. Verschiedenes, wie die Kassenlage, die Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage, den positiv zu betrachtenden Verschuldungsgrad der Stadt Prenzlau werden thematisiert. Des Weiteren spricht er die geplanten Investitionsmaßnahmen an und erläutert diese näher (Anlage 3 zur Niederschrift).
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen.“
Abstimmung: Weiterleitung an BKS-A beziehungsweise weitere Ausschüsse

TOP 12. 6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS-Nr.: 111/2019
Der Zweite Beigeordnete hält es für sinnvoll, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 gemeinsam zu behandelt, da sie thematisch zusammen gehören und dann einzeln darüber abzustimmen.
Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Herr Richter äußert, da diese Satzung keine Pflichtsatzung ist, stellt sie für ihn eine Überregulierung dar. Genehmigungen zur Plakatierung können durchaus auch ohne eine Satzung durchgeführt werden.
Der Bürgermeister begründet den Sinn und den Nutzen dieser Satzung. Sollte ein Verstoß des Anbringens von Plakaten (nicht nur Wahlplakate!) festzustellen sein, kann die Verwaltung nur auf Grund dieser Satzung Verstöße ahnden und diese auch vollstrecken. Wenn diese Satzung nicht erlassen wird, benötigt die Verwaltung gegen jeden Verstoß, den sie vollstrecken will einen eigenen Titel vom Gericht, was einen erheblichen finanziellen Mehraufwand mit sich bringt.
Herr Dittberner hält die Satzung für sinnvoll. Wünschenswert ist ein stärkerer Vollzug von Verstößen und die Umsetzung von Sanktionen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)“ gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 4/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung) DS-Nr.: 112/2019 
Beschluss: Version: 1
“Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung)“ gemäß Anlage.“
Abstimmung: 4/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ DS-Nr.: 113/2019
Der Zweite Beigeordnete zeigt anhand der entsprechenden Flurkarte die genaue Lage und erklärt die Gründe der notwendigen Ergänzungssatzung.
Herr Richter erkundigt sich, wie viele Interessenten es bereits gibt, die von dem Baurecht Gebrauch machen wollen.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass mindestens zwei Interessenten davon Gebrauch machen wollen. Weitere sind auch interessiert, haben sich aber noch nicht abschließend geäußert.
Beschluss: Version: 1
1. „Dem Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch/ BauGB (Anlage 1, Stand 27.09.2019) wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) wird gebilligt.
2. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 wird abgesehen.
3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ (Anlage 1, Stand 27.09.2019) bestehend aus dem Satzungsentwurf (Anlage 1) sowie der Begründung (Anlage 2) werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist beteiligt.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 15. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 119/2019
Der Zweite Beigeordnete hält es auch hier für sinnvoll, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 zusammen zu besprechen, da diese thematisch zusammen gehören. Er gibt zur Kenntnis, dass es Hinweise durch sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gab, die dann abgewogen wurden. Diese Hinweise sind der Anlage zur Drucksache beigefügt. Er erläutert einige dieser Stellungnahmen und bittet um die Zustimmung zu der Drucksache 119/2018 und 120/2019, damit die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet werden können.
Herr Raupach erkundigt sich, ob die Tanklager, die sich dort befanden, entsorgt oder lediglich versiegelt wurden.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass bereits in der Vergangenheit die Altlastenbewältigung abgeschlossen wurde und die Tanklager entsorgt sind.
Herr Lubenow erkundigt sich, wer der Investor der Photovoltaikanlage ist.
Da die Reserv GmbH für 50 Jahre Pächter dieses Grundstückes ist, antwortet Herr Frick auf diese Frage und gibt an, dass eine Firma aus dem Raum Stuttgart Betreiber der Photovoltaikanlage sein wird.
Herr Himmel merkt in diesem Zusammenhang an, dass zukünftig etwas kritischer mit der Zustimmung solcher Anlagen umgegangen werden sollte, da jetzt bereits mehr Strom produziert als abgenommen wird. Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie nach Einschätzung der Stadt weitere bereits vorliegende umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.“
Abstimmung: 6/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 16. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ DS-Nr.: 120/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3), der Umweltbericht (Anlage 4) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) werden gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Umweltbericht und nach Einschätzung der Stadt weitere umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.“
Abstimmung: 6/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau DS-Nr.: 116/2019
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass das Förderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS) in den vergangen Jahren sehr erfolgreich durchgeführt wurde. Die Städtebauförderung wurde bundesweit umstrukturiert, er ist jedoch zuversichtlich, dass das KLS-Programm fortgeführt werden kann. Voraussetzung dafür wäre jedoch das Mittelbereichsentwicklungskonzept, das die Schwerpunktmaßnahmen der einzelnen Gemeinden, Ämter und Städte beinhaltet. Für die Stadt Prenzlau wären das u. a. Teile der Sanierung des Dominikanerklosters, da auch Museen und andere Kulturangebote als Maßnahmen der Daseinsvorsorge betrachtet werden.
Herr Wegner erkundigt sich, wofür die im Konzept aufgeführten Mittel der Heiliggeist- Kapelle konkret verwendet werden sollen.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass damit u. a. eine Machbarkeitsstudie für die Nutzungsmöglichkeiten der Kapelle finanziert werden soll. 
Herr Wegner fragt in Anbetracht eines vielleicht negativen Ergebnisses dieser Studie nach der Möglichkeit eines Investors.
Der Bürgermeister führt an, dass dies eine Privatisierung der Kapelle mit sich ziehen würde. Weiter erklärt er, dass es zwar bereits Anfragen dazu gegeben hat, es für deren Umsetzung aber an Parkplätzen und weiteren Erschließungen bislang fehlt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die programmorientierte Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau vom März 2019 für das Bund/Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS).“
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH DS-Nr.: 109/2019
Der Bürgermeister bittet um Zustimmung und verweist auf die Begründung der Beschlussvorlage. Der Beschluss sei notwendig, damit die Gesellschaft handlungsfähig bleibt. Der Landkreis Uckermark und die Stadt Angermünde haben der Änderung bereits zugestimmt. Weiterhin stellt er in Aussicht, dass Templin Mitglied wird, was dann eines erneuten Beschlusses bedarf. Der Beitritt hätte auch eine Neuberechnung zur Folge, wobei sich die Beträge dann noch einmal verringern.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die 3. Änderung Konsortialvertrages der ICU GmbH.“
Abstimmung: 6/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)" DS-Nr.: 123/2019
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters die Gründe der gestiegenen Kosten für den Einbau des Aufzuges. Anhand einer Planzeichnung (Anlage 4 zur Niederschrift) erläutert sie den Außenanbau des Aufzuges und gibt an, dass dies mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt ist.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme „Einbau eines Aufzuges in das Gebäude der Grundschule Diesterweg (Teil 1)“ in Höhe von 70.000 €.“
Abstimmung: 7/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

TOP 20. Sachstand Campingplatz
Der Zweite Beigeordnete zeigt anhand einer Präsentation (Anlage 5 zur Niederschrift) die genaue Lage von Ferienhäusern, Sanitäranlagen, Spielplätzen, Caravanstell- und Zeltplätze sowie Zuwegungen auf und gibt Erläuterungen zu den treppenartigen Höhenunterschieden auf dem Gebiet des Campingplatzes. Ein öffentlicher Parkplatz soll entstehen, der unter anderem auch von den Gästen des Restaurants am Kap genutzt werden kann, sodass der wilde Parkplatz renaturiert werden kann. Zum Baufortschritt gibt er bekannt, dass nach Vorlage der Baugenehmigung, die die Stadt Prenzlau am 28.10.2019 erhalten hat, eine Bauanlaufberatung stattfand und mit dem Tiefbau bereits Ende November dieses Jahres begonnen werden soll. Archäologische Voruntersuchen sind abgeschlossen, weitere Untersuchungen werden baubegleitend stattfinden.

TOP 21. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 21.1 Sachstand Bahnhofsvordach
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass die versprochene Überdachung noch im Dezember 2019 errichtet werden soll, jedoch wird sie lediglich den Fahrkartenautomaten und eine direkt daneben befindliche Bank schützen. Für die komplette Überdachung kommt für die Deutsche Bahn AG aus Kostengründen nur ein Neubau statt einer Sanierung bzw. einer provisorischen Lösung in Frage. Ein Planungsbüro ist dafür bereits beauftragt, hat aber noch nicht mit der Planung begonnen. Es ist zunächst eine Plangenehmigung erforderlich, bevor das Vorhaben in das Bauprogramm aufgenommen werden kann. Dies würde wohl einen längeren Zeitraum beanspruchen. Frau Oyczysk schätzt, dass mit dem neuen Dach nicht in den nächsten drei bis vier Jahren zu rechnen sei.
Der Bürgermeister ergänzt, dass ein provisorisches Dach deshalb nicht in Frage käme, da es dieselben statischen Ansprüche aufweisen muss wie ein Dauerhaftes.
Herr Lubenow fragt nach der Möglichkeit einer dauerhaften Dachabspannung.
Frau Oyczysk antwortet, dass solch eine Maßnahme bereits geprüft wurde, jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich sei. Der Bürgermeister ergänzt, dass das Bahnhofsgebäude nach Auskunft der Deutschen Bahn AG künftig nicht in die neue Dachkonstruktion eingebunden werden soll.
Herr Wegner erkundigt sich nach der Möglichkeit, die alten Dachpfeiler zu erhalten, und schlägt vor, diese vielleicht im Sommer für die Überspannung öffentlicher Plätze zu verwenden, um diese zu beschatten.
Der Bürgermeister sichert zu, die Pfeiler erhalten zu wollen. Über die weitere Verwendung liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Pläne vor. 

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert, dass die Stadt Uster der Verlängerung des Städtepartnerschaftsvertrages im Stadtrat zugestimmt hat. Er bittet darum, für das kommende Jahr einen Vertreter aus jeder Fraktion für die Delegation nach Uster bis zum Hauptausschuss zu benennen.
Der Bürgermeister informiert weiter über ein Dankschreiben der Fondation Notre Dame bezüglich der Spende von 3.000 €, die durch die Stadt Prenzlau beigesteuert wurde.

TOP 22. Stand der Baumaßnahmen
Herr Dittberner merkt an, dass aufgrund von Baumaßnahmen im November/Dezember in der Uckerseehalle/Turnhalle insgesamt 27 Sportunterrichtsstunden für die Schüler ausfallen und zeitnah eine Lösung gefunden werden muss, damit der Ausfall von Unterrichtsstunden nicht länger andauert.
Der Bürgermeister sichert zu, eine Lösung zu finden und Herrn Dittberner schnellstmöglich über den weiteren Sachstand zu informieren. Weiter sagt er, dass die Baumaßnahme unumgänglich ist, da die Sicherheit für die Schüler sonst nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters über die verschiedenen Baumaßnahmen:

Lessingstraße/Thomas-Müntzer-Platz:
- Bodenaustausch für den Bereich Gehweg Ost und Straße ist erfolgt
- ab 04.11.2019 Abfahrt Z2-Boden zur Deponie Vierraden
- parallel wurde der Regenwasserkanal, Strom, Trinkwasser verlegt und Schächte gesetzt
- zusätzliche Leerrohrverlegung Gas durch SWP am Knoten Lessingstr./Winterfeldtstr. - Bodenaustausch für Parkfläche und Gehweg West sowie Setzen der Borde ab 11.11.2019
Straßenbeleuchtung, Austausch Betonmaste und Leuchtköpfe
- Ausführung wurde in der Zeit vom 23.09.2019
- 30.10.2019 durchgeführt
Straßenbeleuchtung, Wiesenweg Schönwerder
- Auftrag an Firma vergeben, Material wird durch die Firma bestellt
B 109, Brücken über die Bahn, Radweg Prenzlau-Blindow
- am 12.11.2019 findet die Zustandsfeststellung vor der Verkehrsfreigabe statt
- Verkehrsfreigabe für Brückenbauwerk 1 ist am 20.11.2019 geplant

Herr Hildebrandt stellt fest, dass die Straße durch das Gewerbegebiet (Umleitung während der Baumaßnahme) während dieser Baumaßnahme mächtig gelitten hat und fragt, ob dies wieder instand gesetzt wird und ob die Stadt Prenzlau die Kosten hierfür tragen muss.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass im Vorfeld eine Beweisaufnahme durchgeführt wurde. Ein Großteil der Schäden werden vom Landesbetrieb Straßenwesen behoben und dementsprechend auch finanziell getragen. Ein kleiner Teil wird jedoch auch bei der Stadt Prenzlau verbleiben.

Ortsdurchfahrt B 198 Neubrandenburger Straße
Eine Ausweitung der Deckenerneuerung von dem jetzigen Standort des ALDI-Marktes bis zur Einmündung Baustraße (“Babettekreuzung“) ist durch den Landesbetrieb Straßenwesen vorgesehen. Somit erfolgt nun eine neue Ausschreibung im November 2019. Geplant ist ein Baubeginn im Frühjahr 2020.
Grundschule Diesterweg Turnhalle, Hallenboden und Sportgeräte
- Fußbodenerneurung und Einbau der Sportgeräte wurde in den Herbstferien durchgeführt
- bestehende Restarbeiten am Prallschutz und der Sockelleiste werden durchgeführt
Zaunanlage Ehrenmal der Roten Armee (Denkmalschutz)
- Zaunfelder wurden zum Abstrahlen abgebaut
- Defekte Zaunteile werden durch die Firma Metallbau Weigt repariert, diese werden angestrichen (Pulverbeschichtung) und im Frühjahr wieder eingebaut
Zaunanlage Friedhof zur Dr. Bähr-Straße
- Auftragsvergabe ist erfolgt, Materialbestellung erfolgt durch die Firma Metall- und Zaunbau M. Draschanowski aus Zehdenick
- Parallel mit Zaunbau erfolgt die Entfernung Wildwuchs/Baumstümpfe aus Hecke und Ersatzpflanzung vertrockneter Koniferen in Heckenreihe
Sanierung Balkone Pestalozzischule (Denkmalschutz)
- Submission am 07.11.2019
Verbreiterung Geh-/Radweg Georg-Dreke-Ring
- hinter der Kurve am Bürgerhaus erfolgt eine Verbreiterung des Weges in der Zeit vom 25.11.2019 - 20.12.2019 aufgrund des schlechten Einsehens in diesem Bereich
Weiterhin informiert sie über bereits umgesetzte Maßnahmen des Bürgerbudgets wie die Handschwengelpumpe und den Aufbau der Rutsche und der Nestschaukel in Klinkow. Maßnahmen aus dem Bürgerbudget wie der Spielplatz „Sonneneck“ und der Radweg Rudolf-Breitscheid-Straße werden thematisiert.
Herr Suhr spricht die Baumaßnahme Radweg/Staudamm zwischen Seelübbe und dem Uckersee an. Hier sind die bereits vorhandenen Bodenwellen durch die Befahrung von LKW´s noch tiefer geworden. Er fragt, ob hier ein Ausgleich der abgesackten Stellen durchgeführt werden kann.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass vor der Baumaßnahme Beweissicherungen durchgeführt, allerdings die Tiefe der Bodenwellen nicht gemessen wurden. Insofern wird die Baufirma hierfür nicht haftbar gemacht. Hier ist durch die Stadt Prenzlau zu prüfen, ob ein Ausgleich der Bodenwellen in Betracht kommt.
Herr Himmel regt bezüglich der umgesetzten Maßnahmen des Bürgerbudgets an, dass ein Aufzeigen der tatsächlich angefallenen Kosten wünschenswert ist.
Frau Oyczysk sichert im Auftrag des Bürgermeisters zu, dies zukünftig bei der Erläuterung zu den umgesetzten Maßnahmen mit anzuführen.

TOP 23. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Dittberner erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Kandelaber.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass ein Angebot bei der Firma Elektro Gottschalk GmbH angefordert wurde, dies allerdings noch nicht vorliegt. Zu gegebener Zeit wird eine Information folgen.

TOP 24. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.38 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 05.11.2019 (öffentlich) (111.1 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 05.11.2019 (309.8 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 05.11.2019 (12.8 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 05.11.2019 (2.2 MB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 05.11.2019 (7.1 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 05.11.2019 (1.2 MB)

zurück Seitenanfang Seite drucken