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Beschlussvorlage 120/2019
Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben"

Downloads

Drucksache 120/2019 (115.3 KB)

Anlage 1 zur DS 120/2019 (512.1 KB)

Anlage 2 zur DS 120/2019 (980.5 KB)

Anlage 3 zur DS 120/2019 (959.9 KB)

Anlage 4 zur DS 120/2019 (5.0 MB)

Anlage 5 zur DS 120/2019 (740.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch(BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauunsplanes Sondergebiet Pholtovoltaik "Gärtnerei-Areal/Schäfergraben", Stand Juli 2019, werden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.

2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3), der Umweltbericht (Anlage 4) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) werden gebilligt.

3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Umweltbericht und nach Einschätzung der Stadt weitere umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt

Begründung

Am 09.05.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. (DS 39/2019).

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Diese fand im Zeitraum vom 22.07.2019 bis 23.08.2019 (verlängert bis 20.09.2019) statt. Während dieser Zeit sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen bzw. wurden Anregungen mitgeteilt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der umweltrelevanten Aspekte zu äußern. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, der Begründung und des Umweltberichtes einschließlich der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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