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Beschlussvorlage 108/2018
Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 108/2018 (113.0 KB)

Anlage 1 zur DS 108/2018 (233.8 KB)

Anlage 2 zur DS 108/2018 (1.1 MB)

Anlage 3 zur DS 108/2018 (1.1 MB)

Anlage 4 zur DS 108/2018 (828.9 KB)

Anlage 5 zur DS 108/2018 (2.0 MB)

Anlage 6 zur DS 108/2018 (597.7 KB)

Anlage 7 zur DS 108/2018 (3.5 MB)

Anlage 8 zur DS 108/2018 (3.3 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2018 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 19.10.2018, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 23.10.2018 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnungsbau Grabowstraße 4", Stand 23.10.2018, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen (Anlagen 2-8), werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsbericht Stand 19.10.2018
Anlage 2 Planzeichnung Stand 23.10.2018
Anlage 3 Begründung Stand 23.10.2018
Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan Stand 22.10.2018
Anlage 5 Artenschutzrechtliche Einschätzung Stand 06.03.2018
Anlage 6 Artenschutzrechtliche Begutachtung Stand 24.09.2018
Anlage 7 Schalltechnische Untersuchung 06.07.2018
Anlage 8 Geotechnischer Bericht Stand 11.09.2018

Begründung

Mit Beschluss vom 08. März 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer frühzeitigen Auslegung durchgeführt. Diese fand im Zeitraum vom 10.04.2018 bis zum 15.05.2018 statt. W ährend der Zeit der öffentlichen Auslegung sind keine Hinweise und Anregungen von Bürgern eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der umweltrelevanten Aspekte zu äußern. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Stadt die Stellungnahmen der Beh örden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Vorhergehende bzw. in Verbindung stehende Beschlüsse/ Informationen

Gremium/ DS/ MV

Titel

Beschluss/ Mitteilung vom

DS 18/2018

Aufstellungsbeschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der

Stadt Prenzlau

SVV 08.03.2018

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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