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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 22.06.2017

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 22.06.2017, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.58 Uhr

Entschuldigt:
Frau Hahlweg
Herr Naujokat-Großpietsch
Herr Strehlow

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.04.2017
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
7. Campingplatz
7.1 Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH (DS-Nr.: 54/2017)
7.2 Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 55/2017)
7.3 Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 56/2017)
8. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 45/2017)
9. 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 52/2017)
10. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 39/2017)
11. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 46/2017)
12. Jahresabschluss 2015
12.1 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 (DS-Nr.: 24/2017)
12.2 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 50/2017)
13. Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen (DS-Nr.: 51/2017)
14. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Zuschuss Essengeld (DS-Nr.: 42/2017)
15. Bericht "Prenzlauer Profil I. Quartal 2017"
16. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
17. Mitteilungen des Bürgermeisters
17.1 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring (DS-Nr.: 53/2017)
17.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2017 (DS-Nr.: 49/2017)
17.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2017) (DS-Nr.: 43/2017)
18. Anfragen der Ausschussmitglieder
19. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.04.2017
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende fragt, ob den Geschäftsführern Herrn Jahnke (Stadtwerke Prenzlau GmbH) sowie Herrn Stüpmann (Wohnbau GmbH Prenzlau) und den zukünftigen Geschäftsführerinnen der noch zu gründenden Campingplatzgesellschaft mbH, Frau Zimmermann und Frau Wendt, das Rederecht erteilt werden soll.
Abstimmung: einstimmig Rederecht erteilt
Der Zweite Beigeordnete informiert über die Aufsplittung der Drucksache 54/2017. Der Tagesordnungspunkt 7.1 wird mit der Drucksache 55/2017 und der Tagesordnungspunkt 7.2 mit der Drucksache 56/2017 hinzugefügt.
Der Bürgermeister erklärt, das sich dadurch keine rechtliche Änderung ergibt, es hat nur systematische Vorteile.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau wird unter Top 12.2 behandelt. Weitere Angelegenheiten der Rechnungsprüfung liegen nicht vor.

TOP 7. Campingplatz
Der Bürgermeister gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Verlauf zum Thema Campingplatz.
Der Zweite Beigeordnete hält eine Präsentation über den Finanzierungs- und Bebauungsplan des geplanten Campingplatzes am Kap (Anlage 1 zur Niederschrift).
Herr Richter fragt nach den verschiedenen Abschreibungsvarianten für dieses Projekt.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Besteuerung in einigen Bereichen mit dem Finanzamt auszuhandeln ist, da unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen würden. Er verweist zusätzlich auf die Checkliste für die Prüfung der wichtigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 91 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und erläutert diese.
Herr Brämer fragt nach der genauen Finanzierung des Projektes.
Herr Stüpmann, Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau erklärt, dass man noch am Anfang des Projektes stehe und noch nicht alle Einzelheiten zur Finanzierung absehen kann, da es mehrere Möglichkeiten z. B. bei den Kreditkonditionen gibt. Er hält fest, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung des Projektes durch die städtischen Gesellschaften, auch aufgrund der aktuellen Lage auf dem Finanzmarkt derzeit besser nicht sein könnten. Er macht darauf aufmerksam, dass es sich aller Voraussicht nach lohnen wird, das Fremdkapital über die „Mutterunternehmen“ aufzunehmen, da dann andere Konditionen im Vergleich zu einer gerade neu gegründeten Gesellschaft verhandelt werden können.
Herr Jahnke, Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau GmbH, fügt hinzu, dass „schwarze Zahlen“ das Ziel sind und auch andere kommunale Gesellschaften bereits gezeigt haben, dass es erfolgreich funktionieren kann (z.B. Campingplatzverband Senftenberg oder Stadtwerke Waren). Durch die Kommunalwind Nord GmbH gibt es gute Beziehungen zu den Stadtwerken aus Waren, sodass man auch in diesem Bereich von der Zusammenarbeit profitieren wird.
Herr Brämer kritisiert die langen Amortisationszeiten und spricht die fehlenden Ersatzinvestitionen an. Außerdem sieht er die Gefahr, dass die Leistungsfähigkeit der beiden Tochtergesellschaften der Stadt Prenzlau in ihren jeweiligen Kerngeschäften eingeschränkt werden kann.
Frau Pieles hat ähnliche Bedenken wie Herr Brämer und fragt nach den Personalkosten der Geschäftsführer und ob die Investitonstätigkeit der Unternehmen beeinträchtigt werden kann, denn die Kernkompetenzen der Unternehmen liegen in anderen Bereichen.
Herr Melters nimmt teil. Herr Jahnke und Herr Stüpmann antworten, dass lange Amortisationszeiten kein Problem darstellen und in hochinvestiven Bereichen völlig normal sind. Beiden Unternehmen ist dies aus dem jeweiligen Kerngeschäft bereits hinlänglich vertraut.
Herr Jahnke hält fest, dass Instandhaltungskosten und Ersatzinvestitionen einander bedingen. Bei hohen Instandhaltungskosten sind kaum Ersatzinvestitonen zu tätigen und andersherum. Zum Thema Geschäftsführer antwortet er, dass die jeweils Controllingverantwortlichen der Unternehmen als Geschäftsführerinnen eingesetzt werden und somit keine zusätzlichen Personalkosten entstehen. Dies ist erstmal zur Gründung und bis auf Weiteres so vorgesehen.
Herr Krüger befürwortet das Projekt, empfiehlt aber in die Verträge der Geschäftsführerinnen eine persönliche Haftung aufzunehmen.
Herr Jahnke und Herr Stüpmann sehen solch eine Regelung als sehr kritisch an. Dann müsste auch eine persönliche Ausschüttung bei Erfolg vereinbart werden.
Herr Brämer erkundigt sich nach den Risiken des Projektes.
Herr Jahnke antwortet, dass Camping im Trend liegt und stetig steigende Zahlen verzeichnet. Auch unterliegt eine solche Unternehmung stetigen Anpassungen und die Risiken bestehen in den Unwägbarkeiten am Markt. Er hält fest, dass man nicht alle Details vorher genau kalkulieren kann.
Herr Haffer äußert, dass er den früheren Projekten immer sekptisch gegenüberstand, sich die Ausgangsvoraussetzungen jedoch so dermaßen positiv verändert haben, dass er nunmehr der Meinung ist, dass es gut funktionieren wird.
Herr Melters stimmt Herrn Haffer zu. Die gesamte Stadt hat sich positiv gewandelt. Damit sind gute Voraussetzungen vorhanden und beim Tourismus ist noch „Luft nach oben“.
Der Bürgermeister erwidert, dass es immer Kritiker geben wird, was auch gut ist. Seiner Meinung nach werden sich sehr positive Synergieeffekte ergeben, die man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in vollem Umfang abschätzen kann. Er weist daraufhin, dass es weitere Expansionen von ansässigen Unternehmen geben wird, wenn der Campingplatz gebaut wird.
Herr Jahnke und Herr Stüpmann bestätigen ausdrücklich, dass durch den Campingplatz keine Investionen der beiden Gesellschaften blockiert werden und es keine negativen Auswirkungen auf Mieter bzw. Kunden der beiden Unternehmen geben wird.
Herr Stüpmann fügt hinzu, dass bei einer Risikoanalyse mit einem Worst-Case- Szenario festgestellt wurde, dass die höchste zu erwartende Belastung circa 25 % - 30% der Kosten des Marktbergabrisses beträgt und damit kann die Wohnbau GmbH Prenzlau gut umgehen. Aus seiner Sicht gibt es bei diesem Projekt mehr Chancen als Risiken.

TOP 7.1 Gründung einer Campingplatzgesellschaft mbH DS-Nr.: 54/2017
Beschluss: Version: 2
„1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung der Campingplatzgesellschaft mbH durch die Wohnbau GmbH Prenzlau und Stadtwerke Prenzlau GmbH auf Grundlage des in der Anlage 1 befindlichen Entwurfes des Gesellschaftsvertrages zu.
2. Die Einbringung des der Stadt Prenzlau gehörenden Grundstückes, auf welchem der Campingplatz errichtet werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch gesonderte Drucksache geregelt. Der Wert des Campingplatzgrundstückes, Flur 41, Flurstück 284 und 286 (Grundstücksgröße gesamt: 104.949 m²), beträgt laut Anlagespiegel 201.502,08 €.
3. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, werden die Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau und Wohnbau Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. “
Abstimmung: 6/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7.2 Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 55/2017
Beschluss: Version: 1
„1. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen: "Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau GmbH ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.“
Abstimmung: 6/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7.3 Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 56/2017
Beschluss: Version: 1
„1. Der Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau ist im § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" wie folgt zu ergänzen: "Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der gemeinderechtlichen Vorschriften der BbgKVerf eine Gesellschaft gründen, die durch die Errichtung und den Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dient. Diese Beteiligung bedarf nach Art und Umfang der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau. Die Regelungen des § 96 BbgKVerf sind auch in dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft festgeschrieben."
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen, wird der Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Prenzlau ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.“
Abstimmung: 6/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen
Herr Melters verlässt die Sitzung.

TOP 8. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Fortschreibung) für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau DS-Nr.: 45/2017
Der Zweite Beigeordnete äußert, dass die Drucksache im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales von der Tagesordnung genommen wurde und sagt zu, dass in Zukunft noch stärker auf die thematische Abgrenzung der Fachausschüsse geachtet wird. Er gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Ablauf.
Beschluss: Version: 1 „ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand August 2016, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Stadt Prenzlau, Stand Mai 2017, bestehend aus Planzeichnung incl. Beiplänen, Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplan incl. Beiplänen, wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) DS-Nr.: 52/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999 in der derzeit geltenden Fassung. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Nutzungsordnung für den Tierfriedhof "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 39/2017
Der Bürgermeister schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 im Zusammenhang zu beraten und zu beschließen. Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Der Bürgermeister erläutert kurz die Vorlagen und geht dabei auf die Beweggründe für diese Vorlagen ein.
Herr Brämer fragt, wofür die ausgewiesenen 500 € verwendet werden.
Der Bürgermeister antwortet, dass die vorgesehene Fläche vermessen wird und Plaketten angeschafft werden, um den Tierfriedhof betreiben zu können.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Nutzungsordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" ( Anlage1). “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Entgeltordnung für die Nutzung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 46/2017
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung des Tierfriedhofs "Kleine Heide Prenzlau" (Anlage). “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Jahresabschluss 2015
Der Erste Beigeordnete erläutert Einzelheiten zum Jahresabschluss und hält fest, dass die Liquidität der Stadt Prenzlau stabil ist, wenn auch nicht besonders hoch. Er bedankt sich beim Beteiligungsmanagement für die gute geleistete Arbeit.
Herr Brämer fragt, bis wann die Aufstellung des Gesamtabschlusses ausgesetzt wird.
Der Erste Beigeordnete antwortet darauf, dass der Gesamtabschluss bis auf weiteres nicht prioritär behandelt wird.
Der Rechnungsprüfer greift die Frage des Stadtverordneten Herrn Brämer zu den noch fehlenden Gesamtabschlüssen ab 2013 auf. Dies ist ein landesweites Problem, das auch in den letzten Beratungen des Arbeitskreises der Rechnungsprüfungsämter des Landes Brandenburg thematisiert wurde. Der Nutzen der Gesamtabschlüsse ist einfach nicht erkennbar. Ein einfacher Summenabschluss würde völlig ausreichen. Bedeutsam ist der Beteiligungsbericht, der dem Jahresabschluss 2015 auch beiliegt. Die Verunsicherung auf Grund der einerseits bestehenden Rechtslage, insbesondere des § 83 der BbgKVerf, und andererseits der in Aussicht gestellten Verschiebung der erstmals notwendigen Erstellung auf das Jahr 2021 ist einfach nicht zufriedenstellend. Auch Rechnungsprüfer sollen sich nicht als Prüfhistoriker verstehen. Weiterhin geht der Rechnungsprüfer kurz auf die Prüfergebnisse ein. Wesentliche Zielstellung der Prüfung ist die Beantwortung der Frage, ob der Jahresabschluss richtig und vollständig erstellt worden ist und ob die Lage der Gemeinde zutreffend dargestellt ist. Die Abwicklung der LaGa gGmbH hat erheblichen Einfluss auf den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 der Stadt sowohl auf die Bilanz als auch auf die Ergebnisund Finanzrechnung. Weiterhin wurde als ein Schwerpunkt die finanzielle Entwicklung im Bereich der Kitas betrachtet (Tz 49 bis 54). Der Beschluss zur Abgabe des Gymnasiums wurde betrachtet, weil er im Jahr 2015 gefasst wurde und deutliche Auswirkungen auf die Haushalte ab 2016 hat (Tz 120, 121). Die Investitionen im Jahr 2015 sind relativ überschaubar. Die Prüfung hat keine einer Beschlussfassung und Entlastung entgegenstehenden Sachverhalte ergeben. Der Rechnungsprüfer bietet an, dass bei Verständnisfragen und dergleichen zum Prüfbericht immer Anfragen an das RPA möglich sind. Als Bindeglied für die weitere Beratungsfolge fungiert die Formulierung im vierten Absatz Seite 2 der DS 50/2017. Der Prüfbericht wurde erstmals teilweise digital ausgereicht. Weiterhin ist er auf der Internetseite der Stadt einsehbar, da nichtöffentlich zu behandelnde Sachverhalte nicht enthalten sind.

TOP 12.1 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 DS-Nr.: 24/2017
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage).
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015. “
Abstimmung: 6/0/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12.2 Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 50/2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13. Vergabe Essenversorgung städtischer Kindertagesstätten und Schulen DS-Nr.: 51/2017
Der Zweite Beigeordnete erläutert Details zum Vergabeverfahren.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass der städtische Haushalt circa 691.000 € als Eigenmittel tragen muss. Die Zahlen der Kinder, die das Essen in Anspruch nehmen steigt, was sehr positiv zu werten ist, jedoch steigt damit natürlich auch die Belastung des Haushaltes.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Versorgung mit Frühstück/Mittag/Vesper für Kinderkrippen und Kindergärten und Mittag für Horte und Schulen sowie Vesper in Horten der Stadt Prenzlau an Sodexo SCS GmbH, NL Berlin/GDS GmbH, Radeberg für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2021 (mit Option der Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31.12.2023). “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Zuschuss Essengeld DS-Nr.: 42/2017
Der Bürgermeister berichtet von einem Erörterungstermin bezüglich des Mittagessens. Die Kläger fordern nunmehr den gesamten Preis zurück und zweifeln das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Brandenburg an. Er fügt hinzu, dass von der gebildeten Rückstellung (180.000 €) bis jetzt circa 100.000 € in Anspruch genommen worden sind.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 150.000,00 € für den Zuschuss Essengeld. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Bericht "Prenzlauer Profil I. Quartal 2017"
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Bericht zur Kenntnis.

TOP 16. Stand der Baumaßnahmen mit finanzieller Darstellung
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters den aktuellen Sachstand zu den laufenden Baumaßnahmen anhand einer Tabelle vor.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Maßnahmen an der Oberschule Carl Friedrich Grabow mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden können. Außerdem hält er fest, dass während der Sanierung der Artur Becker Grundschule einige Ausschreibungen aufgehoben werden mussten, da keine entsprechenden Angebote abgegeben wurden. Es wird zunehmend schwieriger Ausschreibungen am Markt zu platzieren und Aufträge auszulösen und das nicht nur bei Spezialfirmen.

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 17.1 Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring DS-Nr.: 53/2017
Frau Oyczysk stellt im Auftrag des Bürgermeisters den Sachverhalt Regenentwässerung Garagenkomplex am Robert-Schulz-Ring anhand einer Präsentation vor (Anlage 2 zur Niederschrift; wird separat ausgegeben).
Herr Krüger fragt nach der Entwässerung der Straßen im Garagenkomplex.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies deutlich höhere Kosten verursachen würde.
Herr Brämer erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen.
Der Bürgermeister erläutert, dass diese unterschiedlich sind. Es gibt Garagen im Volleigentum der Stadt, die verpachtet werden, der Großteil sind aber private Garagen auf städtischem Grund, wobei für das Grundstück Pacht bezahlt wird.
Der Zweite Beigeordnete stellt für die nächste Beratungsfolge eine außerplanmäßige Auszahlung für den 1. Bauabschnitt in Aussicht.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 17.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. Quartal 2017 DS-Nr.: 49/2017
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 17.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2017) DS-Nr.: 43/2017
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Zweite Beigeordnete stellt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zur Niederschrift; wird separat ausgegeben) einen Sachverhalt vor, der das Friedhofsportal in Blindow betrifft. Er hält fest, dass die Grundstücksverhältnisse dort sehr verworren sind, das denkmalgeschützte Friedhofsportal jedoch auf einer städtischen Fläche steht und die Stadt Prenzlau somit in der Pflicht zur Sicherung des Denkmals ist. Nach einer Information der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 20.06.2017 könnten die Sicherungsmaßnahmen förderfähig sein.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Kirche das Grundstück zum Kauf angeboten wurde. Es könnte sein, dass sich daraus eine Lösung ergeben wird, die natürlich den Stadtverordneten mitgeteilt wird.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Kirche einen Denkmalantrag und einen Antrag auf Fördermittel gestellt hat.

TOP 18. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Brämer spricht die Zeitablaufplanung Haushalt 2018 an und hält fest, dass der Sonder FR-A, der nur für den Haushalt vorgesehen ist, zu spät stattfindet. Es entsteht eine Diskussion über die geplanten Sitzungen mit dem Ergebnis, dass die Sitzungen sich auf die Schnelle nicht neu terminieren lassen. Der Hauptausschuss sollte nochmals abgewartet werden.
Der Erste Beigeordnete bietet wie jedes Jahr an, bezüglich des Themas Haushalt auch die Fraktionssitzungen zu besuchen.

TOP 19. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.58 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 22.06.2017 (60.6 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift FR-A vom 22.06.2017 (öffentlich) (4.9 MB)

Anlage 7 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) und Anlage 2 zur Niederschrift FR-A vom 22.06.2017 (öffentlich) (2.1 MB)

Anlage 8 zur Niederschrift WSO-A vom 20.06.2017 (öffentlich) und Anlage 3 zur Niederschrift FR-A vom 22.06.2017 (öffentlich) (734.5 KB)

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