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Beschlussvorlage 121/2014
Beschluss zur Fortschreibung „Prenzlauer Mietspiegel 2013“

Downloads

Drucksache 121/2014 (13.8 KB)

Anlage 1 zur DS 121-2014 (78.4 KB)

Anlage 2 zur DS 121-2014 (77.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2014 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Prenzlauer Mietspiegels 2013 gemäß § 558d BGB. Es wird die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland in Höhe von 1,5 % zugrunde gelegt.

Anlagen:
Anlage 1 - Fortgeschriebener Prenzlauer Mietspiegel 2015
Anlage 2 - Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2013

Begründung

Im Jahr 2012 wurde der qualifizierte Prenzlauer Mietspiegel 2013 erstellt. Gemäß § 558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hierfür kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden.

In der Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel am 25.11.2014, der aus Vertretern der Wohnungsunternehmen und des Prenzlauer Mietervereins besteht, haben sich alle Vertreter einstimmig und ohne Enthaltung auf eine Fortschreibung des Mietspiegels unter Berücksichtigung der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland geeinigt. Dieser ist vom Jahr 2012 zum Jahr 2013 um 1,5 % gestiegen.

Aus Kostengründen wurde beschlossen, auf den gesamten Druck des fortgeschriebenen Mietspiegels zu verzichten. Die geänderte Mietspiegeltabelle wird auf der Internetseite der Stadt Prenzlau, der Wohnungsunternehmen und des Mietervereins veröffentlicht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Beteiligungsmanagement

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