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Beschlussvorlage 68/2010
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage - Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau"

Downloads

Drucksache 68/2010 (17.4 KB)

Anlage 1 zur DS 68/2010 (76.0 KB)

Anlage 2 zur DS 68/2010 (80.5 KB)

Anlage 3 zur DS 68/2010 (598.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Für den in Anlage 1 dargestellten räumlichen Geltungsbereich (Gemarkung Prenzlau, Flur 23, Flst. 14/7, 14/8, 14/9 Teilfläche, 13/2 Teilfläche) mit einer Größe von ca. 5,4 ha, zwischen der B 109 und der Baureststoffdeponie, wird auf Antrag der Vorhabenträgerin NewEn New Energy Projects GmbH, Cuxhavener Straße 7, 28217 Bremen, gem. § 12 Abs. 2 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan "PV-Anlage - Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau" aufgestellt. Es wird folgendes Planziel verfolgt: Auf den bisherigen Konversionsflächen (Deponiefläche und militärische Brachfläche) soll ein Solarfeld errichtet werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit sich während der Veranstaltung und im Anschluss daran innerhalb von 2 Wochen zu äußern.

Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich des VBP
Anlage 2: Antragsunterlagen der Vorhabenträgerin
Anlage 3: Projektbeschreibung

Begründung

Die Firma NewEn New Energy Projects GmbH plant in dem dargestellten Gebiet die großflächige Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Prenzlau und sollen an die genannte Gesellschaft verpachtet werden. Die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans ist erforderlich, da sich die Flächen im Außenbereich befinden und sich nur über einen rechtskräftigen Bebauungsplan etwaige Vergütungsansprüche des Unternehmens gegenüber dem Netzbetreiber gemäß den Normen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG) ableiten lassen. Im Parallelverfahren muss ebenfalls der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für diesen Bereich geändert werden, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln hat. Zur Zeit weist er für diese Flächen ein Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum bzw. Fläche für die Landwirtschaft aus. Als zukünftige Nutzung wird ein Sondergebiet Erneuerbare Energien ausgewiesen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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