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Beschlussvorlage 67/2010
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 67/2010 (17.3 KB)

Anlage 1 zur DS 67/2010 (83.0 KB)

Anlage 2 zur DS 67/2010 (362.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Für den in der Anlage 2 schwarz umrandeten Bereich an der B109 (zwischen Berliner Straße und Baureststoffdeponie) mit einer Größe von ca. 5,4 ha soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Die bisherige Darstellung als Sondergebiet Sportund Freizeitzentrum bzw. Fläche für die Landwirtschaft soll durch ein Sondergebiet Erneuerbare Energien (SO EE) ersetzt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit sich während der Veranstaltung und im Anschluss daran innerhalb von 2 Wochen zu äußern.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Anlagen:
Anlage 1: Lage des Änderungsgebietes in der Stadt
Anlage 2: Abgrenzung des Änderungsgebietes

Begründung

Mit der Zustimmung der Gremien zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " PV-Anlage - Erdstoffdeponie an der B 109 in Prenzlau " durch den Investor NewEn New Energy Projects GmbH, Cuxhavener Straße 7, 28217 Bremen, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau erforderlich, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss.
Die derzeit ausgewiesene Art der baulichen Nutzung als "Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum bzw. Fläche für die Landwirtschaft" ermöglicht eine Realisierung des Vorhabens (Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen) nicht. Aus diesem Grund ist die Umwandlung der Fläche in "Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE" gegeben.
Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bbg) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen Gebiete für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Sonnenenergie, dienen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadtplanung

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