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Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern

im Zeitraum von 1. März bis 30. September

Beschreibung der Dienstleistung:
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen gemäß § 39 Absatz 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz keine Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Ausnahmen stellen Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen dar.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Bestandsplan mit Fotos des/ der zur Fällung beantragten Baums/Bäume oder Strauchs/Sträucher gegebenenfalls eine Vollmacht nach §6 (1) Baumschutzsatzung der Stadt Prenzlau

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Baumfällantrag / Antrag auf Baumfällung

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Aufwand gemäß  Verwaltungsgebührensatzung Tarif-Nr. 3.04.
Zuzüglich sind die Kosten für die Ersatzpflanzung gemäß Auflagen des Genehmigungsbescheides zu tragen.

Was sollten Sie sonst beachten?
Baumschutzsatzung und Bundesnaturschutzgesetz

Downloads

Antrag auf Baumfällung und Ausnahmegenehmigung (345.1 KB)

Nachweis der Baumersatzpflanzung (94.9 KB)

Ansprechpartner

Herr D. Böttcher
SB Baumkontrolle und Naturschutz
SB Baumkontrollen / Naturschutz

Telefon: 03984 75-146
E-Mail:  oomlnatuufakrsctbhhuufaktz@prtbhenzlau.depncj

SB Baumkontrolle und Naturschutz

Öffnungszeiten:
Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr
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Do 09:00 - 12:00 Uhr
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Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Sa geschlossen
So geschlossen
Sprechzeit
Di 14:00 - 17:30 Uhr
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
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Telefon:
03984 75-146
Fax:
03984 75-192
E-Mail:
oomlnatuufakrsctbhhuufaktz@prtbhenzlau.depncj

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