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Beratung zu Bauvorhaben

Im Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung erhalten Sie Auskünfte zu bauplanungsrechtlichen Fragen, Beratung zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken sowie zur städtebaulichen Gestaltung.

Unter Baugrundstücke finden Sie Baugebiete und Kommunale Baugrundstücke.

Für die Durchführung der Baugenehmigungsverfahren im Gemeindegebiet Prenzlaus ist der Landkreis Uckermark als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind die formgerechten Anträge auf Baugenehmigung in dreifacher Ausfertigung mit den dazugehörigen Bauvorlagen beim Landkreis Uckermark einzureichen.

Kreisverwaltung Uckermark
Bauordnungsamt
SG Technische Bauaufsicht
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice des Landkreis Uckermark unter Baugenehmigung/Bauvorbescheid.

Ansprechpartner

Frau A. Kleiber
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauordnung und -planung

Telefon: 03984 75-335
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

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