Beschreibung der Dienstleistung:
Beim Bürgerservice können Sie Schriftstücke oder Unterschriften beglaubigen lassen.
Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheurkunde usw.) obliegen den ausstellenden Standesämtern und werden seitens des Bürgerservice-Empfang der Stadt Prenzlau nicht vorgenommen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Beglaubigungen zu Bewerbungs-, Renten- oder Kriegshinterbliebenenzwecken werden kostenfrei angefertigt. Im Übrigen richten sich die Entgelte nach der geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Frau E. Stoffregen
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-320
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Frau A. Schöttler
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-321
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Frau S. Hidde
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
SB Bürgerservice
Telefon: 03984 75-320
E-Mail: oomlbuerufakgertbhseufakrvicetbh@prenzlau.depncj
Mo | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi | geschlossen - nur nach Vereinbarung |
Do | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa | geschlossen |
So | geschlossen |