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Baumfällung

Beschreibung der Dienstleistung:
Genehmigung einer Baumfällung gemäß Baumschutzsatzung

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Bestandsplan mit Fotos des/ der zur Fällung beantragten Baums bzw. Bäume gegebenenfalls eine Vollmacht nach §6 (1) Baumschutzsatzung der Stadt Prenzlau

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Baumfällantrag / Antrag auf Baumfällung

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?

Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Aufwand gemäß  Verwaltungsgebührensatzung Tarif-Nr. 3.04.
Gegebenenfalls entstehen noch zusätzliche Kosten für die Ersatzpflanzung gemäß Auflagen des Genehmigungsbescheides.

Was sollten Sie sonst beachten?
Baumschutzsatzung und Bundesnaturschutzgesetz
Für Fällungen im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. wird eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Prenzlau benötigt

Downloads

Antrag auf Baumfällung und Ausnahmegenehmigung (345.1 KB)

Liste empfohlener Baumarten (22.2 KB)

Nachweis der Baumersatzpflanzung (94.9 KB)

Ansprechpartner

Herr D. Böttcher
SB Baumkontrolle und Naturschutz
SB Baumkontrollen / Naturschutz

Telefon: 03984 75-146
E-Mail:  oomlnatuufakrsctbhhuufaktz@prtbhenzlau.depncj

SB Baumkontrolle und Naturschutz

Öffnungszeiten:
Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 12:00 Uhr
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Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Sa geschlossen
So geschlossen
Sprechzeit
Di 14:00 - 17:30 Uhr
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Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
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Telefon:
03984 75-146
Fax:
03984 75-192
E-Mail:
oomlnatuufakrsctbhhuufaktz@prtbhenzlau.depncj

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