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Ausnahmegenehmigungen StVO

Beschreibung der Dienstleistung:
Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Lageplan oder Beschilderungsplan

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

Diese o.g. Anträge sind auch bei der Verkehrsbehörde erhältlich.

Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und ggf. Gebühren gemäß der Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) in der derzeit gültigen Fassung

Ansprechpartner

Frau B. Jangnow
Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehr / Gewerbe

Telefon: 03984 75-313
E-Mail:  oomlverkufakehrtbhsbufakehoertbhde@prenzlau.depncj

Frau F. Dähn
Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehr

Telefon: 03984 75-314
E-Mail:  oomlverkufakehrtbhsbufakehoertbhde@prenzlau.depncj

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Adresse:
Am Steintor 4
17291  Prenzlau
Postanschrift:
Postfach: 1261
17282  Prenzlau
Telefon:
03984 75-313
Fax:
03984 75-390
E-Mail:
oomlverkufakehrtbhsbufakehoertbhde@prenzlau.depncj

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