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Entgeltordnung für die Benutzung der „Uckerseehalle Prenzlau“

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2011 vom 28.09.2011, Seite 13

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
§ 2 Entgeltschuldner
§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit
§ 4 Höhe der Entgelte
§ 5 Allgemeines
§ 6 Inkrafttreten

§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung der „Uckerseehalle Prenzlau“ im Rahmen der Vermietung der Halle an Dritte und des Vereins-, Wettkampfs-, Freizeits- und des Breitensports Entgelte.

§ 2 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer die Nutzung der „Uckerseehalle Prenzlau“ beantragt, einen Miet- bzw. Nutzungsvertrag oder einen Bewilligungsbescheid erhalten hat oder durch die Leistung unmittelbar begünstigt wird.

§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit

1. Die Zahlungspflicht der Nutzer beginnt

a) mit Abschluss eines Miet- bzw. Nutzungsvertrages und endet mit Ablauf
des Vertrages
oder
b) mit Erhalt einer Bewilligung für die Nutzung von Sporteinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Prenzlau und endet nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

2. Wird die Sportstättennutzung im Wettkampfbetrieb angemeldet, jedoch nicht fristgemäß drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich – auch per Mail oder Fax – abgemeldet, ist diese je angefangener Nutzungsstunden, zu 100 % entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung zu bezahlen. Eine angemeldete Sportstättennutzung für den Trainingsbetrieb kann nur zum Ende eines Quartals an – oder abgemeldet werden.
Nicht genehmigte Nutzungen werden ebenfalls zu 100 % entsprechend der
jeweils gültigen Entgeltordnung berechnet.
Einzelpersonen oder Sportgruppen, die keinem Verein im Sinne des BGB
zuzurechnen sind, zahlen die Nutzungsstunde zu 100 % entsprechend der
jeweils gültigen Entgeltordnung.

3. Die Zahlung erfolgt entweder auf dem im Miet- bzw. Nutzungsvertrag vereinbarten Weg oder auf der Grundlage einer Rechnung.

4. Entsprechend der Förderrichtlinie des Prenzlauer Profils sind Förderungen
möglich. Diese sind bei der Berechnung der Entgelte zu berücksichtigen. Die
Sportvereine erhalten dafür einen Bewilligungsbescheid.
Die im § 3 Punkt 2 getroffenen Festlegungen gelten auch im Rahmen des
Prenzlauer Profils.

§ 4 Höhe der Entgelte

1. Vermietungen:

1.1. Uckerseehalle je Tag (24 Stunden ab vereinbartem Nutzungsbeginn)

Grundpreis inklusive Auslegen des Hallenbodens und Betreuung durch einen Hauswart: 1.800,00 Euro

jeder weitere begonnene 6-Stunden-Abschnitt: 300,00 Euro

1.2. Bereitstellung von Reihenbestuhlung zuzüglich: 500,00 Euro

1.3. Bereitstellung von Tischbestuhlung zuzüglich: 800,00 Euro

1.4. Bereitstellung von Tanzparkett zuzüglich: 300,00 Euro

1.5. Cateringsrechte nach Art und Umfang: von 150,00 Euro bis 500,00 Euro

2. Sportveranstaltungen:

2.1. Gesamte Halle je Stunde: 88,00 Euro

2.2. Ein Drittel der Halle je Stunde: 30,00 Euro

3. Trainingsraum: 20,00 Euro

4. Scherpf-Theater 40,00 Euro

5. Übernachtungen je Nacht 90,00 Euro

§ 5 Allgemeines

Der Leiter des Amtes für Bildung, Kultur und Soziales wird ermächtigt, entsprechend der angebotenen Dienstleistung, dem Charakter der Veranstaltung, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag unabhängig von der Entgeltordnung flexible Entgelte für Dritte festzulegen.

§ 6 Inkrafttreten

Die vorstehende Lesefassung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

Downloads

52.9 - Entgeltordnung Uckerseehalle (133.0 KB)

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