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Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2011 vom 28. 09. 2011, Seite 10

§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung
§ 2 Entgeltschuldner
§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeiten
§ 4 Höhe der Entgelte
§ 5 Inkrafttreten

§ 1 Gegenstand der Entgeltordnung

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung des Uckerstadions im Rahmen des Vereins-, Wettkampf-, Freizeit- und Breitensports sowie im Rahmen des Schulsports außerhalb der Trägerschaft der Stadt Prenzlau Entgelte.

§ 2 Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer die Nutzung des Uckerstadions beantragt und einen Nutzungsvertrag bzw. einen Bewilligungsbescheid erhalten hat oder durch die Leistung unmittelbar begünstigt wird.

§ 3 Zahlung der Entgelte und Fälligkeit

1. Die Zahlungspflicht der Nutzer beginnt
a) mit Abschluss eines Nutzungsvertrages und endet mit Ablauf des Vertrages
oder
b) mit Erhalt einer Bewilligung für die Nutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau und endet nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

2. Wird die Sportstättennutzung im Wettkampfbetrieb angemeldet, jedoch nicht fristgemäß drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich – auch per Mail oder Fax – abgemeldet, ist diese zu 100 % zu bezahlen. Eine angemeldete Sportstättennutzung für den Trainingsbetrieb kann nur zum Ende eines Quartals an– oder abgemeldet werden.
Nicht genehmigte Nutzungen werden ebenfalls zu 100 % berechnet.

3. Einzelpersonen oder Sportgruppen, die keinem Verein im Sinne des BGB zuzurechnen sind, zahlen die Nutzungsstunde zu 100 %.

4. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage einer Rechnung und ist 14 Tage nach Zugang fällig.

5. Entsprechend der Förderrichtlinie des Prenzlauer Profils sind Förderungen für die Sportvereine bei der Nutzung des Uckerstadions vorgeschrieben. Diese sind bei der Berechnung der Entgelte zu berücksichtigen. Die Sportvereine erhalten dafür einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.

6. Die im § 3 Punkt 2 getroffenen Festlegungen gelten auch im Rahmen des Prenzlauer Profils.

§ 4 Höhe der Entgelte

1. Die Entgelte betragen je Nutzungsstunde (60 Minuten):

1. Rasenplätze                       
- groß 150,00 €
- klein 72,00 €
2. Hartplätze
- groß 125,00 €
- klein 45,00 €
3. Flutlichtanlage 52,00 €
4. Kunststofflaufbahn 15,00 €
5. technische Anlagen (je Anlage)
- Weitsprunganlage 5,00 €
- Hochsprunganlage 5,00 €
- Kuglestoßanlage 5,00 €
6. Sprecherkabine 13,00 €
7. Kabine inkl. Dusche 20,00 €
8. Raum (Schiedsrichter) 10,00 €
9. Gymnastikraum 10,00 €
10. Küche 10,00 €
11. Kiosk 10,00 €
Durchschnittswert für die Nutzung des
gesamten Uckerstadions
42,00 €
Die Entgelte betragen je Tag:
1. Küche
- private Nutzung 50,00 €
2. Gymnastikraum
- private Nutzung 75,00 €


2. Soweit die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, werden die Entgelte nach dieser Entgeltordnung inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der angebotenen Dienstleistung, dem Charakter der Veranstaltung, der Zeit sowie dem Veranstaltungstag unabhängig von der Entgeltordnung flexible Entgelte für Dritte festzulegen.

§ 5 Inkrafttreten

Die Entgeltordnung für die Benutzung des Uckerstadions in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 02.12.2022 ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.

 

Downloads

52.4 - Entgeltordnung Uckerstadion (118.2 KB)

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