öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 03/2025 vom 26.04.2025, Seite 11
1. Eintrittsentgelte
2. Entleihungen
3. Sonderentgelte
4. Erwerb Schwimmzeugnisse
5. Umsatzsteuer
6. Inkrafttreten
1.1 Tageskarte
- Erwachsene 4,00 €
- Kinder (*), Schüler, Azubis, Studenten, Menschen 1,00 €
mit Behinderung (**)
*Kinder ab 4 Jahre/ **jeweils mit gültigem Ausweis
Tageskarten gelten nur für den Tag der Ausgabe und berechtigen zum einmaligen Betreten des Seebades.
Beim Verlassen des Seebades verliert die Karte ihre Gültigkeit.
1.2 Saisonkarte (für 20 Besuche)
- Erwachsene 40,00 €
- Kinder (*), Schüler, Azubis, Studenten, Menschen 15,00 €
mit Behinderung (**)
*Kinder ab 4 Jahre/ **jeweils mit gültigem Ausweis
1.3 Saisonkarte für Inhaber Sozialpass (für 20 Besuche)
- Erwachsene 20,00 €
- Kinder (*), Schüler, Azubis, Studenten, Menschen 7,50 €
mit Behinderung (**)
*Kinder ab 4 Jahre/**jeweils mit gültigem Ausweis
Saisonkarten gelten nur für die jeweilige Sommersaison.
1.4 Schwimmlehrgänge *:
1.4.1 Angebot durch Dritte: Entgelt wird gesondert geregelt und erhoben.
1.4.2 Angebote durch Betreiber: pro Tag 10,00 €
* entbindet nicht von der Zahlung der Eintrittsentgelte
Tages- und Saisonkarten sind nicht übertragbar. Gelöste Tages- bzw. Saisonkarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Tages- und Saisonkarten wird kein Ersatz geleistet.
Erwachsene Begleitpersonen für Menschen mit Beeinträchtigungen („B“ im Ausweis) haben freien Eintritt.
2.1 Strandkorb pro Tag 3,50 €
2.2 Liegestuhl/Campingliege pro Tag 2,50 €
2.3 Aufbewahrung von Wertsachen und Bargeld 2,00 €
Für jede Entleihung ist ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu hinterlegen.
3.1 Ohne gültige Eintrittskarte 15,00 €
3.2 Reinigungsentgelt für Verunreinigungen 15,00 €
3.3 Sonderveranstaltungen: Die Entgelte werden auf der Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erhoben.
4.1 Schwimmzeugnis Kinder 5,00 €
4.2 Deutsches Schwimmabzeichen
- DSP (Deutscher Schwimmpass) 5,00 €
- DSP Prüfung Bronze, Silber oder Gold je 5,00 €
Soweit die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, werden sämtliche Entgelte nach dieser Entgeltordnung inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
Die Entgeltordnung für die Benutzung des Seebades in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 04.04.2025 ist seit dem 01.05.2025 in Kraft.