direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 12/2009 vom 30.12.2009, Seite 5
geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 05/2012 vom 26.09.2012, Seite 14
geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 02/2013 vom 13.03.2013, Seite 4
geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 07/2013 vom 25.09.2013, Seite 6
geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 07/2014 vom 09.07.2014, Seite 6
geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 06/2016 vom 26.10.2016, Seite 5
geändert durch die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 03/2022 vom 23.07.2022, Seite 3

§ 1
Gegenstand

(1) Auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 und 2 BbgSchulG und der genehmigten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Uckermark wird für jede Grundschule in Trägerschaft der Stadt Prenzlau der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist. Die Regelungen über die freie Schulwahl in § 8 Abs. 2 Satz 2 und § 8 a Satz 6 BbgSchulG bleiben davon unberührt.

(2) Schülerinnen und Schüler besuchen damit die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule. Liegen gemäß § 106 Abs. 4 Satz 3  BbgSchulG i.V.m. Nr. 5 Abs. 2 bis 4 VV- GV wichtige Gründe vor, kann das staatliche Schulamt auf Antrag der Personensorgeberechtigten den Besuch einer anderen Schule gestatten.

(3) Soweit Schulbezirke deckungsgleich sind (§ 2 Punkt 5 dieser Satzung), können die Eltern unter den Schulen, in deren Schulbezirk sich die elterliche Wohnung befindet, eine Schule wählen. An der gewählten Schule melden sie ihr schulpflichtiges Kind an. Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 106 Abs. 4 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Hierbei ist die Belastung, die mit dem Besuch einer anderen Schule verbunden ist, mit zu berücksichtigen und auf eine gleichmäßige Verteilung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler zu achten. Der Gesamtanteil der Schülerinnen und Schüler gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 der EinglSchuruV soll in der Regel 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nicht übersteigen.

§ 2
Schulbezirke

Folgende Schulbezirke werden für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gebildet:

1. Diesterweggrundschule

Ahornweg

Fischerstraße,

Rodinger Gasse,

Akazienstraße,

Friedhofstraße,

Rosa-Luxemburg-Straße,

Alexanderhof,

Geschwister-Scholl-Straße,

Rudolf-Breitscheid-Straße,

Alexanderhöhe,

Goethestraße,

Schleusenstraße,

Am Schäfergraben,           

Grabowstraße 1-52,

Schulzenstraße,

Am Schafgrund,

Grünower Chaussee,

Schwedter Straße,

Am Scharfrichtersee,

Heinrich-Heine-Straße,

Seelübbe,

Am Sternberg,

Hospitalstraße,

Seelübber Weg,

Angermünder Straße,

Karl-Marx-Straße,

Seeweg,

Augustenfelde,

Kirchweg,

Steinstraße,

Bahnwärterhaus 1 – 4,

Kupferschmiedegang,

Sternstraße,

Baustraße,

Laubenweg,

Süßer Grund,

Bergstraße,

Magnushof,

Uckerblick,

Birkenweg,

Marktberg,

Uckerpromenade,

Bündigershof,

Mühlmannstraße,

Uckerwiek,

Diesterwegstraße,

Nikolai-Kirchplatz,

Vincentstraße,

Dr.-Bähr-Straße

Paul-Glöde-Straße,

Wallgasse,

Dreyershof,

Richard-Steinweg-Straße,           

Wasserpforte

Ewaldshof,

Richtstraße,

 

Amt Gramzow: Gemeinde Grünow


2. Pestalozzigrundschule

Am Durchbruch,

Friedrichstraße,

Mühlenpforte,

Am Gaswerk,

Frohe Zukunft,

Neubrandenburger

An der Schnelle,

Gartenstraße,

Straße,

An der Ucker,

Grabowstraße 54, 54 a,

Neustadt,

Anlagen,

54 b, 58,

Scharrnstraße,

Automeile

Kietzstraße,

Schenkenberger

Bahnwärterhaus 5,

Kleine Baustraße,

Straße, 1, 3,

Blindow,

Kleine Friedrichstraße,

Stettiner Straße,

Brüderstraße,

Klosterstraße,

Straße des Friedens,

Dauer,

Kreuzstraße,

Thomas-Müntzer-

Dittenplatz,

Lessingstraße,

Platz,

Dr.-Lena-Ohnesorge-Str.,

Lindenstraße,

Triftstraße,

Dr.-Wilhelm-Külz-Straße

Marienkirchstraße,

Winterfeldstraße

Franz-Wienholz-Straße 1-10,

Mauerstraße,

 

Freyschmidtstraße,

Max-Lindow-Straße,

 


3. Artur-Becker-Grundschule

Am Igelpfuhl,          

Franz-Wienholz-Straße

Sperlingslust,

Amselsteig,

11-68,

Stegemannshof,

An der Baumschule,

Friedenskamp,

Tannenweg,

Baumgärtner Weg,

Georg-Dreke-Ring,

Vogelsang,

Blumenstraße,

Grüner Weg,

Walter-Rathenau-

Brüssower Allee,

Grüner Winkel,

Platz,

Brüssower Straße,

Kastanienweg,

Walter-Rathenau-

Buchenweg,

Kiefernweg,

Straße,

Drosselgasse,

Lerchensteig,

Wiesengrund,

Eibenweg,

Philipp-Hackert-Straße,

Wittenhofer Straße,

Erlenweg,

Platanenallee,

Wollenthin,

Eschenweg,

Robert-Schulz-Ring,

Zu den Bahngleisen

Feldstraße,

Schenkenberger Straße

 

Fichtenweg,

2, 4 -115 b,

 

Fliederweg,

Siedlungsstraße,

 


4. Grundschulteil der Oberschule „C.- F.- Grabow"

Am Rohrteich,

Ellingen,

Koppelweg,

Am Strom,

Erika-Kliemann-Weg,

Mühlhof,

Am Sägewerk,

Fohlenbruch,          

Neustädter Damm,

Badestraße,

Großer Bruch,

Neustädter Feldmark,

Binnenmühle,

Güstow,

Sabinenkloster- Ziegelei,

Birkenhain,

Güstower Straße,

Schönwerder,

Bruchweg,

Kleine Heide,

Steinfurth,

Dedelow

Klinkow (inkl. Basedow),

Vorstadtbahnhof

Amt Brüssow: Gemeinde Schenkenberg mit den Orten Ludwigsburg, Baumgarten, Wittenhof


5. Alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

Berliner Straße
Heideweg
Röpersdorfer Straße


§ 3
Inkrafttreten

Die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 10.12.2009 ist seit dem 31.12.2009 in Kraft.
Die 1. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 10.09.2012 ist seit dem 27.09.2012 in Kraft.
Die 2. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 26.02.2013 ist seit dem 14.03.2013 in Kraft.
Die 3. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 09.09.2013 ist seit dem 26.09.2013 in Kraft.
Die 4. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 07.03.2014 ist seit dem 10.07.2014 in Kraft.
Die 5. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 07.10.2016 ist seit dem 27.10.2016 in Kraft.
Die 6. Änderung der Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau vom 30.06.2022 ist seit dem 24.07.2022 in Kraft.

 

Downloads

40.1 - Satzung über die Schulbezirke (215.2 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken