direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume im Stadtgebiet und den Ortsteilen

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2023 vom 15.07.2023, Seite 6

Die Stadt Prenzlau erhebt für die Nutzung der kommunalen Gebäude, u.a. Gemeindezentren bzw. Räume in den Ortsteilen Entgelte nach folgenden Grundsätzen.

§ 1 Freie Nutzung

Die Nutzung der Räume ist unentgeltlich für:

  • Sitzungen der Ortsbeiräte
  • 4 traditionell ortsübliche Veranstaltungen (z.B. Erntefest)
  • Sprechstunden und Beratungen des Ortsvorstehers
  • dienstliche Veranstaltungen und Beratungen der Stadtverwaltung
  • Nutzung als Wahlbüro
  • Sitzungen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau

Die Ortsbeiräte haben bis zum Stichtag 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres die 4 traditionellen Veranstaltungen beim Gebäudemanagement telefonisch oder per Mail zu benennen.

§ 2 Entgelte für die private Nutzung der Räume durch Dritte (natürliche und juristische Personen)

Verträge werden nur mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen. Private Feierlichkeiten werden grundsätzlich mit dem ganzen Tag (>6h) berechnet. Ein halber Tag (<6 h) wird für Infoveranstaltungen angesetzt. Berechnet wird nur der „Feiertag“, Vorbereitung und Aufräumtag werden nicht berechnet.

Interessengemeinschaften wie Chöre, Tanz- und Sportgruppen, Vereine jeglicher Art erhalten auf Antrag unbefristete Jahresverträge in Höhe von 200,00 €.

Ortsteil mit Adresse
Räume Nutzungsdauer
halber Tag bis 6 h
ganzer Tag > 6 h
Entgelt Pers.-Anzahl

Alexanderhof
Schwarzer Weg 8d

Versammlungsraum/
Küche/Terrasse

halber Tag
ganzer Tag
50,00 €
100,00 €
30
Dauer
Prenzlauer Str. 38a
zur Zeit im Bau
Gemeindesaal
Dedelow
(alte Schule)
Schulstraße 3
Versammlungsraum
(ehem. Lehrerzimmer)
und Küche
halber Tag
ganzerer Tag
50,00 €
100,00 €
20
Klinkow
Am Quillow 42a

Kleiner Raum mit Küche


Saal mit Küche/Empore


Saal mit Küche und kl. Raum (ganzes GMZ)

halber Tag
ganzer Tag


halber Tag
ganzer Tag


halber Tag
ganzer Tag

50,00 €
80,00 €


100,00 €
175,00 €


200,00 €
320,00 €

30

100

130

Schönwerder
Dorfstraße 39a

großer und kleiner Raum mit Küche


kleiner Raum mit Küche

halber Tag
ganzer Tag


halber Tag
ganzer Tag

100,00 €
200,00 €


50,00 €
80,00 €

75

25

Seelübbe „Dörphus“
Am Seelübber See 46

großer Raum mit Küche


kleiner Raum mit Küche

halber Tag
ganzer Tag

halber Tag
ganzer Tag

110,00 €
180,00 €


50,00 €
100,00 €

80

25

Güstow
Am Lindenberg
Neubau geplant

§ 3 Grundsätze für die Überlassung von Räumen

Der Entgeltanspruch besteht nach Vertragsabschluss unabhängig davon, ob die Räume durch den Nutzer tatsächlich genutzt wurden.

Nach Prüfung des Einzelfalls wird der/die Sachgebietsleiter/in des Sachgebietes Gebäudemanagement und Liegenschaften (GM) ermächtigt, entsprechend dem Charakter der Veranstaltung oder der Zeit, unabhängig von der Entgeltordnung, flexible Entgelte für den Nutzer festzulegen.

Das Entgelt laut Tabelle wird ohne Umsatzsteuer erhoben und ausschließlich zur anteiligen Deckung der Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom, Müll, Versicherungen etc.) und der Instandhaltungskosten verwandt, jedoch nicht für das Bereitstellen von Verbrauchsmaterialien. Für den Fall einer zukünftigen Umsatzsteuerpflicht wird das Entgelt laut Tabelle zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer erhoben.

Das Entgelt ist auf das Konto der Stadt Prenzlau
        Sparkasse Uckermark
        BIC: WELADED1UMP
        IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
oder bar an die Stadtkasse zu zahlen (Bareinzahlungsgebühr 3,00 €).

Eine Kaution wird nicht erhoben.

Die Gemeindezentren werden an den gesetzlichen Feiertagen Silvester/Neujahr für private Vermietungen nicht zur Verfügung gestellt. Wird an den Feiertagen eine der 4 traditionell ortsüblichen und unentgeltlichen Veranstaltungen durch den Ortsbeirat organisiert und gewährleistet, ist die Nutzung möglich.

Die Nutzungsvereinbarung wird durch das Sachgebiet GM ausgestellt.

Die Besichtigung vor der Überlassung der Räume und die Abnahme der Räume nach Nutzung hinsichtlich Beschädigungen, Reinigung etc. erfolgt in den jeweiligen Ortsteilen durch den Ortsteilbürgermeister/in oder durch eine von ihm/ihr beauftragte Person. Angezeigte Schäden werden dem Verursacher durch das Sachgebiet GM in Rechnung gestellt.

Der Nutzer darf die Mieträume nur zu dem im Vertrag genannten Zweck benutzen. Abänderungen des Nutzungszweckes bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter behält sich das Recht vor, mit sofortiger Wirkung von der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass die Mieträume von extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppen, Parteien oder sonstigen Vereinigungen genutzt werden soll.

Der Schlüssel für die Räumlichkeiten ist bis spätestens 12.00 Uhr am darauffolgenden Tage beim Ortsvorsteher bzw. dem Beauftragten abzugeben.
Der Nutzer stellt die gewünschte Raumordnung selbst her. Gehen Schlüssel verloren, hat der Nutzer die Kosten für die in erforderlichem Maße notwendige Erneuerung der Schließanlage zu tragen.
Nach Vereinbarung können vorhandenes Geschirr und elektrische Geräte genutzt werden. Tischdecken werden nicht zur Verfügung gestellt.
Der Nutzer wird verpflichtet:
- die ihm überlassenen Räumlichkeiten sowie alle in ihnen befindlichen Gegenstände und Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln und aufgetretene Beschädigungen der Stadt Prenzlau (Sachgebiet Gebäudemanagement und Liegenschaften, Tel. 03984/ 75 147) umgehend zu melden
- die Räume nach Nutzung durchzusehen und in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zu übergeben
- die Kücheneinrichtungen bei Benutzung (Kaffee- und Teekochen) pfleglich zu behandeln
- nach Ende der Veranstaltung genutztes Geschirr des Vermieters in die Küche zu räumen und abzuwaschen; die Küchengeräte auszustellen
- Müll, Essenreste, Filtertüten etc. zu entsorgen
- die Heizungen herunterzudrehen und zwar so, dass der Frostschutz gegeben ist (Ventilstellung mindestens auf 1), die technischen Geräte vom Stromnetz zu nehmen, alle Fenster zu verschließen sowie alle Außentüren abzuschließen
- nach Veranstaltungsende zu überprüfen und sicherzustellen, dass sich im Gebäude keine Personen mehr aufhalten

Der Mieter haftet gegenüber der Stadt Prenzlau während des Nutzungszeitraumes für alle durch ihn oder seine Gäste an Mobiliar, Inventar sowie allen weiteren Einrichtungen der Mietsache verursachten Schäden. Diese sind dem Vermieter anhand des dafür vorgesehenen Formulars anzuzeigen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass sich während des Mietzeitraumes keine Personen in den gemieteten Räumlichkeiten aufhalten, die dazu nicht autorisiert sind.

§ 4 Inkrafttreten

Die Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume in den Ortsteilen vom 23.06.2023 ist seit dem 01.08.2023 in Kraft.

 

Downloads

10.52 - Entgelt- und Nutzungsordnung für kommunale Gebäude und Räume in den Ortsteilen (157.1 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken