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Satzung der Stadt Prenzlau über die Benennung von Straßen und das Anbringen von Straßennamenschildern

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 09/1999 vom 17.11.1999, Seite 78

§ 1 Grundsatz

Die Benennung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Grünanlagen ist Aufgabe der Stadt.
Die Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung.

§ 2 Straßennamenschilder

Alle benannten Verkehrsflächen werden durch blaue Namenschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet. Die Schilder werden von der Stadt beschafft, angebracht und unterhalten.

§ 3 Pflichten der Betroffenen

Die Betroffenen (Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten von Grundstücken und baulichen Anlagen aller Art) haben das Anbringen von Straßennamensschildern zu dulden. Vor Anbringen der Schilder sind die Eigentümer und die Inhaber von grundstücksgleichen Rechten zu benachrichtigen. Die Stadt bestimmt Art, Ort und Zeitpunkt der Anbringung der Straßennamensschilder. Schäden, die den Betroffenen durch diese Maßnahmen entstehen, sind durch die Stadt zu beseitigen und zu ersetzen.
Straßennamensschilder dürfen durch die Betroffenen nicht geändert oder in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich den in § 3 dieser Satzung begründeten Verpflichtungen zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.000,-- DM geahndet werden.

§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend am 26.10.1992 in Kraft.

 

Downloads

62.1 - Benennung von Straßen (8.7 KB)

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