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Beschlussvorlage 42/2020
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung

Downloads

Drucksache 42/2020 (97.2 KB)

Anlage 1 zur DS 42/2020 (357.2 KB)

Anlage 2 zur DS 42/2020 (2.0 MB)

Anlage 3 zur DS 42/2020 (1.3 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Abwägung (Anlage 1) zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

2. Die Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder", bestehend aus der Planzeichnung mit Lageplan und Satzungstext (Anlage 2), Stand 10.03.2020, wird beschlossen. Die Begründung, Stand 10.03.2020, (Anlage 3) wird gebilligt.

Begründung

Eine Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Flächen im Außenbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglichen.
Mit dem Erlass dieser Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird unter Berücksichtigung des Einfügungsgebotes Baurecht für die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 5 BauNVO (Dorfgebiet) geschaffen. Die betroffenen Grundstücke verbleiben in Privateigentum. Mit Erlass der Satzung steht es weiterhin jedem Grundstückseigentümer frei, Teile seines Grundstückes an Dritte zum Zwecke der Bebauung zu veräußern.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung zu gegebenem Zeitpunkt angepasst. Die derzeit dargestellte Grünfläche wird in Dorfgebiet geändert.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Stellungnahmen mit wesentlichen Belangen, die die Planung in den Grundzügen berühren können, haben nicht vorgelegen. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung geäußert. Der Ortsbeirat Schönwerder hat sich zum Entwurf der Ergänzungssatzung nicht geäußert. Der Ortsbeirat wurde am 18.07.2019 über die Planungsabsichten in dem Gebiet unterrichtet.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 wurde abgesehen. Auf die Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB ist § 10 Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Die Satzung ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Der Beschluss ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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