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Beschlussvorlage 13/2020
Beteiligung der Stadtwerke Prenzlau GmbH an Bürgerenergiegesellschaften

Downloads

Drucksache 13/2020 (96.1 KB)

Anlage 1 zur DS 13/2020 (134.7 KB)

Anlage 2 zur DS 13/2020 (3.3 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg der stimmrechtslosen Beteiligung der Stadtwerke Prenzlau GmbH in Höhe von 10 % an den Bürgerenergiegesellschaften

- Bürgerenergie Neue Trift UG (haftungsbeschränkt) und Co KG
- Bürgerwind Dauer A UG (haftungsbeschränkt) und Co KG zu.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Wirtschaftlichkeit der beiden Bürgerenergiegesellschaften beurteilt und entschieden die Angebote anzunehmen. Gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist hierfür jedoch eine gesonderte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Begründung

Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen der Gemeinde, in der die Windenergieanlage errichtet werden soll, oder einer Gesellschaft an der diese Gemeinde zu 100 % beteiligt ist, eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 10 % anbieten.

Mit Beschluss der DS 15/2018 vom 08.03.2018 (Anlage 1) hat die Stadt Prenzlau, die Stadtwerke Prenzlau GmbH als alleinzuständige Institution für den Empfang von Angeboten über die finanzielle Beteiligung an Bürgerenergiegesellschaften benannt.

Zur Umsetzung dieser Rechtspflicht aus dem § 36g EEG haben die Bürgerenergiegesellschaften Bürgerenergie Neue Trift UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und Bürgerwind Dauer A UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Beteiligungsangebote unterbreitet, welche durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH geprüft wurden.

Die Genehmigungen nach dem Bundes - Imissionsschutzgesetz (BImschG) für die Anlagen sind bereits erteilt. Zur Höhe der Einspeisevergütung haben die Gesellschaften an der entsprechenden Ausschreibung am 1. Dezember 2019 teilgenommen. Im Ergebnis wurden Einspeisevergütungen in Höhe von 6,18 ct/kWh erzielt.

Die hier angesprochenen Windkraftanlagen liegen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes WII "Windfeld Dauer" / Teilbereich II mit dem Baurecht für 6 Windkraftanlagen im Zusammenhang mit der zweiten Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Dauer/Teilbereich II geschaffen worden ist. Der Satzungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Anlage 2), datiert vom 05.10.2017 ist rechtsverbindlich seit 21.07.2018. Im Rahmen der damaligen Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde der Ortsbeirat Dauer beteiligt und hat dem Vorhaben zugestimmt.
Die Bürgerenergiegesellschaften haben zugesichert, dass die Stadt Prenzlau mit ihren Ortsteilen auch für diese Anlagen am ENERTRAG Windkraft Bonusprogramm teilnimmt. Außerdem planen die Betreibergesellschaften zur Reduktion der nächtlichen Lichtemissionen die Installation einer bedarfsgerechten Befeuerung an den Windkraftanlagen und den Abschluss eines Signalbereitstellungsvertrages mit der DarkSky GmbH.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Beteiligungsmanagement

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