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Beschlussvorlage 130/2019
Fortschreibung Prenzlauer Mietspiegel 2020

Downloads

Drucksache 130/2019 (91.2 KB)

Anlage zur DS 130/2019 (16.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Prenzlauer Mietspiegels 2018 gemäß § 558d BGB. Es wird die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) in Höhe von 1,8 % zugrunde gelegt.

Anlagen: Fortgeschriebener Prenzlauer Mietspiegel 2020/ Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2018

Begründung

Im Jahr 2017 wurde der qualifizierte Prenzlauer Mietspiegel 2018 erstellt. Gemäß § 558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hierfür kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) zugrunde gelegt werden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel, der aus Vertretern der Wohnungsunternehmen und des Prenzlauer Mietervereins besteht, haben schriftlich die Fortschreibung des Mietspiegels unter Berücksichtigung der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland anerkannt. Dieser ist vom Jahr 2017 zum Jahr 2018 um 1,8 % gestiegen.
Die geänderte Mietspiegeltabelle wird auf den Internetseiten der Stadt Prenzlau, der Wohnungsunternehmen und des Mietervereins veröffentlicht.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Beteiligungsmanagement

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