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Beschlussvorlage 119/2019
Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt

Downloads

Drucksache 119/2019 (98.2 KB)

Anlage 1 zur DS 119/2019 (438.6 KB)

Anlage 2 zur DS 119/2019 (852.5 KB)

Anlage 3 zur DS 119/2019 (1.8 MB)

Anlage 4 zur DS 119/2019 (403.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 

1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.

2.Dem Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie nach Einschätzung der Stadt weitere bereits vorliegende umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

Begründung

Am 09.05.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den seit dem 13.04.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau zu ändern (2. Änderung, DS 38/2019).

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Diese fand im Zeitraum vom 22.07.2019 bis 23.08.2019 (verlängert bis 20.09.2019) statt. Während dieser Zeit sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen bzw. wurden Anregungen mitgeteilt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der umweltrelevanten Aspekte zu äußern. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, der Begründung und des Umweltberichtes einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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