direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung vom 20.08.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau
am Dienstag, dem 20.08.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.43 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 79/2019)
7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung
8. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2019 (DS-Nr.: 100/2019)
9. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung/Kietzstraße“ (DS-Nr.: 101/2019)
10. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 102/2019)
11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 103/2019)
12. Vorstellung des Vorentwurfes D VII "Uckerpromenade", Berichterstatter: A&S GmbH Neubrandenburg
13. Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 90/2019)
14. Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer- Platz/ Ecke Lessingstraße (DS-Nr.: 94/2019)
15. Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung (DS-Nr.: 95/2019)
16. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen (DS-Nr.: 96/2019)
17. Mitteilungen des Bürgermeisters
17.1 Stadtbericht 2017 (DS-Nr.: 93/2019)
18. Stand der Baumaßnahmen
19. Anfragen der Ausschussmitglieder
19.1 Straßenausbaubeiträge (DS-Nr.: 78/2019)
19.2 "Bauten" an Kap-Badestellen (DS-Nr.: 105/2019)
20. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2019
Gegen die oben genannte Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt. Herr Lubenow nimmt teil.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass dem Ausschuss die Anfrage DS 105/2019 - "Bauten" an Kap-Badestellen als Tischvorlage vorliegt.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 79/2019
Herr Dittberner schlägt Herrn Hildebrandt als Vertreter des Vorsitzenden vor.
Der Vorsitzende fragt, ob Herr Hildebrandt die Wahl annimmt.
Herr Hildebrandt bestätigt dies.
Beschluss: Version: 1 „Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung wird gewählt: Herr Mike Hildebrandt “
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig angenommen

TOP 7. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung
Der Vorsitzende verpflichtet die sachkundigen Einwohner zur gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und belehrt sie über ihre Rechte und Pflichten entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. 

TOP 8. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2019 DS-Nr.: 100/2019
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 8 -11 sachlich zusammengehören und deshalb im Zusammenhang besprochen werden sollten. Er betont, dass dies der letzte entscheidene Schritt für die Verlagerung von ALDI ist. Bei den Drucksachen geht es um die Verlagerung des ALDI-Marktes in die Kietzstraße und die weitere Nutzung des bisherigen Standortes. Hierfür ist es zum einen erforderlich Eckpunkte für die Fortsetzung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Prenzlau in Verbindung mit einem Verträglichkeitsgutachten festzulegen und zum anderen einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger Herrn Keßler zu vereinbaren. In den Verträgen sind eine Reihe von Regelungen aufgenommen worden, die wiederum Bestandteil der öffentlichen Diskussionen, wie zum Beispiel die weitere Nutzung des alten Standtortes, waren. Weiterhin sind auch Vereinbarungen zum Thema Lichtsmog und die Zufahrt für die Anlieferung geregelt worden. Der Vorhabenträger wird sich an der zweiteiligen Straßenbaumaßnahme des Durchbruches beteiligen und Ausgleichsmaßnahmen im Bruchweg vornehmen. Der Zweite Beigeordnete spricht im weiteren Verlauf die Absicherung des Vorhabens durch eine Bürgschaft an. Wenn der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dies im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, hat der Vorhabenträger das Baurecht erlangt.
Frau Zumpe will wissen, wieviele schriftliche Bürgereinwände erhoben worden sind.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass alle Einwände und Hinweise bereits im Abwägungsbeschluss aufgelistet sind.
Herr Thesing gibt an, dass es zum Entwurf keine Stellungsnahmen von Bürgern gab, jedoch beim Vorentwurf zwei Hinweise vom Beirat für Menschen mit Behinderung eingegangen sind.
Der Bürgermeister berichtet, dass er von Frau Wieland (Vorsitzende vom Beirat für Menschen mit Behinderung) gebeten worden ist, die Frage zu stellen, ob ALDI die Barrierefreiheit für beeinträchtigte Bürger bedacht hat.
Herr Thesing geht auf den vom Beirat gestellten Hinweis zum Entwurf des Vorhabens ein und führt aus, dass es ALDI nicht möglich ist, eine abgesenkte Kasse und einen tiefer gesetzten Flaschenautomaten in den Markt zu integrieren. Hierbei werden die Mitarbeiter den Bürgern jedoch helfen.
Frau Zumpe fragt nach dem Zeitraum der Hauptlieferzeiten und will wissen, ob es dann auch außerhalb dieses Zeitfensters zu Anlieferungen kommen kann.
Herr Buchholz sagt an, dass man immer eine Zeitspanne benötigt, in der ein LKW kommt, da man dies nicht auf die Minute genau planen kann. Dieser große LKW wird jedoch in dem genannten Zeitraum anliefern, während ein kleiner LKW (der z.B. nur Brot liefert) auch zwischendurch die Produkte bringen kann.
Frau Zumpe geht auf die geplanten Nistkästen in 2 Meter Höhe als Ausgleichsmaßnahmen ein und sorgt sich um die Tierwelt, da sie der Auffassung ist, dass sich in dieser Position keine Vögel ansiedeln werden.
Herr Buchholz geht darauf ein und erklärt, dass diese Nistkästen gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und nach deren Standards umgesetzt werden.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass auch die Untere Naturschutzbehörde in die Ausgleichsmaßnahmen und deren Erfolgskontrollen gemäß dem städtebaulichen Vertrag involviert wird.
Herr Hildebrandt will wissen, wann die Sanierung des Durchbruches nach Ende der Baumaßnahme ALDI mit Blick auf die Haushaltsmittel beginnen soll und ob die Mittel des Vorhabenträgers für die Straße in jedem Fall gesichert sind.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass der Durchbruch eine Erschließungsstraße der Stadt Prenzlau ist und die Stadt daher als Vorhabenträger fungiert. Die Firma Keßler- Bau wird sich jedoch an den Kosten beteiligen. Vorrangig wird dann erst der ALDIMarkt und das geplante Wohnhaus gebaut, durch welche die umliegenden Straßen natürlich auch belasten werden. Die erneute Ausschreibung für die B198 (Neubrandenburger Straße) soll eventuell im Herbst 2019 erfolgen, sodass dort im nächsten Jahr mit dem ersten Teilabschnitt der Straße begonnen wird. Dadurch wird es dann auch im Kietzviertel zu Einschränkungen kommen. Dies muss bei der Baumaßnahme des Durchbruchs berücksichtigt werden. Die Gelder des Vorhabenträger für die Straßenbaumaßnahme sind ab dem Baubeginn des ALDIMarktes gemäß dem städtebaulichen Vertrag durch eine Bürgschaft abgesichert.
Frau Oyczysk fügt hinzu, dass der Bau des Durchbruchs im Jahr 2020 oder 2021 durchgeführt werden soll. Hier muss man mit der Firma Keßler-Bau/ ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG gemeinsam schauen, wie man eine möglichst geringe Belastung der Anwohner und Käufer erringen kann. Die Baumaßnahme wird bereits in die Haushaltsberatung miteingebunden und somit dann auch finanziell geplant.
Herr Suhr fragt, ob es prozentual aufgeschlüsselt wurde, in welchem Größenumfang sich der Vorhabenträger des ALDI-Marktes an den Kosten der Maßnahme beteiligt.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass dies im städtebaulichen Vertrag festgelegt worden ist und man hier von den üblichen Marktpreisen für Asphalt und Deckschicht ausgegangen ist. Der Maximalbetrag für die Firma Keßler-Bau liegt bei 100.000,00 € für beide Straßen (Deckelung). Die Stadt Prenzlau wird jedoch auch versuchen Fördermittel für diese Maßnahme zu bekommen.
Der Vorsitzende will wissen, ob diese Baumaßnahme somit auch in Abhängigkeit mit der Baumaßnahme der Neubrandenburger Straße des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr stehen.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass die geplante Maßnahme des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr Vorrang hat und auch die Freyschmidtstraße als Folgemaßnahme davon abhängig ist. Des Weiteren spricht er an, dass die angedachte Einbahnstraßenregelung für die Kietzstraße weiterhin im Auge behalten wird.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2019 gemäß Anlage 1“
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung/Kietzstraße“ DS-Nr.: 101/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsund Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung/Kietzstraße“ der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin KI Keßler Immobilien GmbH, Lützlower Damm 3a, 17291 Hohengüstow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Keßler wird bestätigt.“
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 102/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange welche Anregungen und Bedenken geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt (Anlage 2 und 3).
4. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 103/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan " ALDIVerlagerung/ Kietzstraße " der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/ Kietzstraße" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.“
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Vorstellung des Vorentwurfes D VII "Uckerpromenade", Berichterstatter: A&S GmbH Neubrandenburg
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass der angefangene Bebauungsplan vom Jahr 2015 nun wieder aufleben wird und wie von den Mitgliedern der letzten Wahlperiode gewünscht, nun durch das Büro A&S aus Neubrandenburg ein aktueller B-Plan aufgestellt werden soll. Er geht dabei auf die bisherigen Diskussionen der letzten Ausschüsse ein und merkt nochmals an, dass es sich hierbei um einen Teilabschnitt der Uckerpromenade mit 3 Grundstücken, die noch bebaut werden können, handelt und nicht nur um die Kurgartenfläche. Dieser Vorentwurf ist nur ein Vorschlag ausschließlich für diesen heutigen Ausschuss, um dann durch ein Feedback der Ausschussmitglieder einen Entwurf entwickeln zu können.
Frau Klohs stellt den Ausschussmitgliedern anhand einer Präsentation (Anlage 1) den Vorentwurf des B-Planes „Uckerpromenade“ vor. Die Gestaltungssatzung, die Sanierungssatzung und der Rahmenplan sind in den Vorentwurf miteingeflossen. Sie geht auf den derzeitigen Stand an der Promenade ein und stellt mögliche Varianten einer 2-3 geschossigen Bebauung vor. Auf der Fläche des Kurgartens wäre es möglich bzw. empfehlenswert neben Wohnraum auch eine gastronomische Einrichtung auf einer Fläche von mindestens 100 Quadratmeter zu integrieren. Es ist wichtig stadtvillenartige Gebäude zu errichten und den Erhalt der Vorgartenzone an der Uckerpromenade beizubehalten. Es ist angedacht die Dächer als Flachdach oder als flach geneigtes Sattel- oder Zeltdach mit Ziegeldeckung zu bauen.
Herr Himmel fragt nach, von welcher Gesamthöhe bei einer 3 Geschossigkeit des Gebäudes im Vergleich zum alten Kurgartengebäude gesprochen wird.
Herr Suhr will wissen, ob eine maximale Deckenhöhe vorgegeben wird.
Frau Klohs erklärt, dass der bisherige Kurgarten aufgrund seines Spitzdaches höher ist, als die vorgestellten 3 geschossigen Varianten. Sie sagt an, dass eine maximale Oberkante ohne das Dach von ca. 10 Meter festgelegt wird.
Herr Hildebrandt geht auf die Parkplatzflächen hinsichtlich einer hohen Mieterzahl auf der Kurgartenfläche ein. Auch Grünflächen und Nebengebäude sollten hierbei bedacht werden.
Frau Klohs antwortet und gibt an, dass die Fläche auch für Grünanlagen und Stellplätze groß genug ist. Hier spielt die Stellplatzsatzung eine wesentliche Rolle. Sie betont nochmals, dass die Gebäude villenartigen Charme mit kleinen baulichen Einschnitten zur Auflockerung vorweisen könnten, damit das neue Gebäude auf der Kurgartenfläche nicht zu massiv wird. Anhand der Präsentation erläutert sie den Entwurf des neuen Kurgarten-Baukörpers und geht auf die Gliederung des Gebäudes ein.
Herr Wegner gibt Herrn Hildebrandt dahingehend recht, dass die Fläche für Stellplätze und weiteres sehr eng wird, wenn das Gebäude auf dem Kurgartengelände zu massiv gebaut wird.
Frau Klohs wiederholt, dass dies genau geprüft worden ist und die Fläche in ihren Varianten ausreichend Platz für Bäume, Stellplätze, Garagen oder auch Carports bietet.
Herr Hildebrandt erinnert daran, dass Bauherren die Möglichkeit haben, Parkplätze auch gemäß der Stellplatzsatzung ablösen zu können. Dies sollte man dort am Uckersee genau definieren und eine Ablösung hier ausschließen.
Frau Zumpe spricht sich positiv für eine villenähnliche Bebauung aus und fragt, ob die Stadtverordneten dann über den endgültigen Entwurf des Gebäudes bestimmen können bzw. sich das vorher ansehen dürfen.
Herr Lubenow schließt sich dieser Frage an und will ebenso wissen, ob dies eine sehr enge Rahmensetzung ist oder ob der Architekt dann nochmal was ganz anderes entwerfen kann.
Frau Klohs erläutert dies und erklärt, dass ein anderer Architekt auch etwas anderes daraus machen könnte. Nur das Grundgerüst bzw. die Kubatur ohne jegliche Gliederung oder Fensteranordnungen werden im B-Plan definiert.
Der Zweite Beigeordneter betont, dass es immer schwierig ist, Stellplätze abzulösen und dies nur in bestimmten Fällen möglich ist. Der jeweilige Investor muss sein Gebäude so planen, dass für Stellplätze genügend Fläche vorhanden bleibt. Er muss dies abwägen und seine Nutzung dahingehend anpassen. Des Weiteren legt der BPlan in Kombination mit der Gestaltungssatzung die Kubatur fest. Die Stadtverordneten entscheiden nicht über die Optik des Gebäudes sondern nur über die Rahmenbedingungen.
Frau Klohs erläutert, dass dieser Vorentwurf noch öffentlich ausgelegt werden soll, damit man dann einen qualifizierten Entwurf präsentieren kann. Weitere Fragen der Ausschussmitglieder wurden von der Verwaltung und Frau Klohs beantwortet.

TOP 13. Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 90/2019
Der Zweite Beigeordnete begründet das geplante Vorhaben vom Kommunalen Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH (KWU) und berichtet, dass der Geschäftsführer Herr Roll seinen Mieterbestand aufrecht erhalten will, indem er Mietern, die vom Land in die Stadt ziehen wollen, eine Perspektive bei der KWU bieten kann. Des Weiteren geht er auf die Begründung der Drucksache ein und stellt Herrn Müller von dem Büro Knoblich vor.
Herr Müller stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2) den Entwurf und den Vorhabenund Erschließungsplan vor und geht hierbei auch auf die Geschossigkeit des Gebäudes und die geplanten Stellplätze ein.
Herr Wegner gibt den Hinweis, dass es für den Spielplatz vorteilhafter wäre, wenn man die letzten drei Parkplätze mit den Fahrradabstellmöglichkeiten tauscht.
Frau Zumpe findet es sehr schön, dass in dieser Gegend wieder mehr Wohnungen entstehen sollen und ein schönes Wohnviertel entstehen wird.
Herr Raupach will wissen, ob das Gebäude dann auch barrierefrei gebaut wird.
Herr Müller erklärt, dass die Barierrefreiheit vorgesehen ist, jedoch noch keine genauen Pläne dazu gemacht wurden.
Der Zweite Beigeordnete informiert darüber, dass in nächster Zeit in diesem Viertel bis zu 64 neue Wohneinheiten entstehen werden.
Herr Hildebrandt verlässt die Sitzung.
Beschluss: Version: 1 „ Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, Gemarkung Prenzlau, Flur 47, Flurstücke 226, 228, 230, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB „Sonnenhof Winterfeldtstraße“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und - 10 - § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
3. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenhof Winterfeldtstraße“ (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt. (beides Stand 26.07.2019)
4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenhof Winterfeldtstraße“, Stand 26.07.2019, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2), Begründung (Anlage 3) und Vorhabenund Erschließungsplan (Anlage 4) werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.
5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas- Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße DS-Nr.: 94/2019
Herr Dittberner geht auf die Kosten (350.000 €) im Beschlusstext ein und versteht nicht, wo die weiteren Kosten von 100.000 € aufgeführt werden, da in der Begründung nur von 250.000 € die Rede ist.
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass es weitere Kosten (100.000 €) für die Planungen und Prüfungen sowie die Schaffung von weiteren Parkplätzen einkalkuliert sind. Des Weiteren stellt sie die Baumaßnahme anhand eines Lageplanes (Anlage 3) vor. Sie geht dabei auf den schlechten Baugrund und die geplanten Verdichtungsmaßnahmen hinsichtlich der Mehrkosten ein. Des Weiteren spricht sie die neue Parkplatzanordnung, die finanzielle Deckungsquelle und das Ausschreibungsverfahren des Bauvorhabens an.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße in Höhe von 350.000 €.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung DS-Nr.: 95/2019
Frau Oyczysk geht im Auftrag des Bürgermeisters auf die Errichtung des Stelengartens ein und erläutert den Entwurf anhand einer Übersichtskarte (Anlage 4 zur Niederschrift). Sie berichtet, dass hier 25 Urnenstelen in Form von Säulen entstehen sollen, die jeweils mit 16 Urnenfächern angelegt werden und von jeder Seite zugänglich sind. Des Weiteren geht sie auf die Finanzierung des Vorhabens ein.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass es sich hierbei um eine große Investition für den Friedhof handelt. Dieses Projekt kann durch die Baufirmen zügig ausgeführt werden und wurde daher als ganzes Projekt ausgeschrieben. Die Urnenstelen werden in den kommenden Jahren zu 100 Prozent durch den Nutzer refinanziert.
Der Bürgermeister sieht dieses Vorhaben als Auflockerung hinsichtlich der doch eher starren Urnenwände an. Diese Urnenstelen zeigen für ihn viele Vorteile auf, da sie zum Beispiel eine große Anzahl von Urnen unterbringen können.
Herr Dittberner will wissen, wie der zeitliche Ablauf aussieht.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters auf die Frage und informiert darüber, dass es eine getrennte Ausschreibung nach der Beschlussfassung geben wird. Zum einen für die Urnenstelen und das Aufstellen dieser und zum anderen für den Landschaftsbauer. Dies soll ca. bis zum zweiten Quartal 2020 vollzogen sein. Im weiteren Verlauf geht sie darauf ein, dass viele Nutzer ein Andenken haben wollen, was einer geringen Pflege bedarf.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung beantwortet.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung in Höhe von 372.000 €.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen DS-Nr.: 96/2019
Frau Oyczysk geht im Auftrag des Bürgermeisters auf die vorliegende Drucksache ein. Es ist vorgesehen, eine Messbildbefahrung und Zustandsbewertung vorzunehmen, deren Ergebnisse in die vorhandene Straßensoftware pit-Kommunal eingehen sollen. Sie spricht die Vorteile und Ziele der Messbildbefahrung und Zustandsbewertung an. Ein Ziel ist der Aufbau eines Erhaltungsmanagementes als Grundlage für Entscheidungen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Unterhaltung des Prenzlauer Straßennetzes. Die Daten sind ämterübergreifend für die Verwaltung nutzbar und ermöglichen bei Bürgeranfragen, Antragsbearbeitungen und Kostenermittlungen einen schnellen Zugriff. Diese Maßnahme wird von Bund und Land im Zuge des Stadtumbauprogrammes gefördert.
Herr Suhr will wissen, ob dann von allen Grundstücken, Straßen und Wegen die Maße einsehbar sind und fragt nach der Nachhaltigkeit dieser Daten.
Herr Lubenow fragt nach der bisherigen Wartungsplanung der Straßen und Wege. Er findet es sinnvoll, in dieses System zu investieren und in regelmäßigen Abständen die Straßen neu zu vermessen.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters und informiert, dass private Grundstücke hierbei nicht Bestandteil der Messungen sind. Sie betont, dass diese Daten für das Erhaltungsmanagement notwendig sind, man sich vieles langfristiger anschauen kann und eine Entscheidungshilfe hat. Ein bisheriges Wartungsprogramm gibt es nicht, man schaut sich derzeit nur den IST-Zustand an.
Herr Gerulat ist der Meinung, dass die Straßen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden sollten und man in anderen Ländern z.B. eine spezielle Drohne für solche Messungen einsetzt.
Frau Oyczysk erklärt, dass es möglich ist, die Messungen mit einer Drohne durchzuführen und dies durch die Ausschreibung auch zulässig wäre. Jedoch hat die Stadt nicht vor, sich eine eigene Drohne anzuschaffen.
Der Erste Beiogeordnete betont, dass die Stadt Hamburg hierfür eine Drohne nutzt, wobei Hamburg ein anderes Knowhow und andere Richtlinien für solche Investitionen hat.
Herr Suhr bittet darum, dass die Stadt auch an die Ortsteile denkt.
Frau Oyczysk sagt an, dass die Ortsteile ersteinmal noch nicht in die Ausschreibungen kommen, da es vorrangig nur Fördermittel für den Kernbereich Prenzlau gibt. Die Ortsteile werden jedoch nicht vergessen.
Der Vorsitzende merkt an, dass man auch die Pflege solcher Software und deren produzierte Daten bedenken sollte.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Verwaltung beantwortet.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/-bewertung der kommunalen Straßen für die Aufnahme in die Steuerungssoftware pit-Kommunal in Höhe von 100.000 €.“
Abstimmung: 5/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 17.1 Stadtbericht 2017 DS-Nr.: 93/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung nehmen den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Landrätin mitgeteilt hat, dass der Breitbandausbau auf Glasfaser basierend ausgebaut werden soll. Er geht auf die Mehrkosten von ca. 60-70 Millionen Euro hierfür ein. Es müssten 10% Eigenanteil durch die Landkreise bezahlt werden, welche dann auf die einzelnen Kommunen umgelegt werden sollten. Die Stadt Prenzlau wäre dann mit 80-90.000 Euro finanziell beteiligt gewesen. Die Landrätin hat sich mit dem Land Brandenburg und dem Bund abgestimmt und auf einen geringeren Prozentsatz geeinigt. Der Landkreis Uckermark wird nun vorraussichtlich durch Beschluss des Kreistages die Gelder für die Gemeinden übernehmen, damit diese komplett entlastet werden. Es wären dann ca. 7.800 Haushalte im Landkreis Uckermark mit Glasfaser versorgt.
Des Weiteren bedankt der Bürgermeister sich für das Engagement bei Herrn Dittberner für die Gedenkveranstaltung im Stadtpark. Am 02.09.2019 um 16 Uhr wird dort die neue Hinweistafel eingeweiht.
Der Zweite Beigeordnete informiert über die Verhandlungen eines Sponsoringvertrages mit der Firma NOTUS Energy. Die Firma soll den Erweiterungsbau des Feuerwehrgebäudes und die Verlagerung des Jugendclubs zum Gemeindezentrum in Schönwerder finanzieren. Derzeit gibt es weitere Gespräche mit dem Ortsbeirat Schönwerder und der Firma. Er berichtet weiterhin von dem aktuellen Stand der Firma DarkSky. Die Radarmasten zur Abschaltung der Windkraftanlagen befinden sich derzeit in der Testphase zum Beispiel am Standort zwischen Dauer und Blindow. Die Firma NOTUS steht in Verhandlungen mit der Firma ENERTRAG AG.

TOP 18. Stand der Baumaßnahmen
Frau Oyczysk berichtete im Auftrag des Bürgermeisters über den Sachstand der Baumaßnahmen in Prenzlau (Anlage 5 zur Niederschrift). TOP 19. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 19.1 Straßenausbaubeiträge DS-Nr.: 78/2019
Herr Dittberner geht auf die Beantwortungen des Punktes 2 c ein und hat dazu noch eine Nachfrage bezüglich der Formulierung: „unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind.“ Er gibt ein Beispiel und will wissen, wie es dann mit der Beitragspflicht gehandhabt wird.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass dieses eher selten vorkommt und im genannten Beispiel nicht als eine gärtnerische Gestaltung fallen würde und somit keine Beiträge anfallen.
Der Bürgermeister betont, dass einige Bürger Angst haben, dass die Stadt zuviele Bäume „abholzt“. Dies ist jedoch nicht der Fall, da eine Fällung und Ersatzpflanzung sehr viel Geld kostet. Es wird nur dann komplett gefällt, wenn es nicht mehr zu vermeiden ist und die Bäume wirklich krank sind. Viele Wohngemeinschaften pflanzen sich auch selber vor ihren Häusern Bäume an und fordern dann nach Jahren die Stadt auf, diese zu entfernen, da sie auf städtischen Flächen stehen.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass die Stadtverordneten unverzüglich darüber informiert werden, wenn es eine Gesetzgebung bzw. eine Verordnung zu der Thematik Straßenausbaubeiträge geben wird. Dies wird dann auch ein großes Thema in der Haushaltsplanung werden, da man hier noch gar keine finanziellen Größen abschätzen kann. Es wird weiterhin eine jährliche Spitzabrechnung der Straßenausbaubeiträge geben und somit müssen die Beiträge weiterhin durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung berechnet werden.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Antwort der Anfrage zur Kenntnis.

TOP 19.2 "Bauten" an Kap-Badestellen DS-Nr.: 105/2019
Die Ausschussmitglieder nehmen die Antwort der Anfrage zur Kenntnis.

TOP 20. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.43 Uhr.

Downloads

Niederschrift WSO-A vom 20.08.2019 (118.7 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift WSO-A vom 20.08.2019 (4.8 MB)

Anlage 2 zur Niederschrift WSO-A vom 20.08.2019 (1.4 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift WSO-A vom 20.08.2019 (596.4 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift WSO-A vom 20.08.2019 (3.1 MB)

Anlage 5 zur Niederschrift WSO-A vom 20.08.2019 (898.0 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken