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Beschlussvorlage 101/2019
Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße"

Downloads

Drucksache 101/2019 (90.9 KB)

Anlage zur DS 101/2019 (1.3 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDIVerlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin KI Keßler Immobilien GmbH, Lützlower Damm 3a, 17291 Hohengüstow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Keßler wird bestätigt.

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) durch den Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages verpflichtet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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