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Beschlussvorlage 39/2019
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben"

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Drucksache 39/2019 (94.0 KB)

Anlage zur DS 39/2019 (4.4 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird im Antrag (Anlage ) dargestellt.

2. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstück 95/13 der Flur 6 der Gemarkung Prenzlau) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" aufgestellt werden.

Begründung

Das Plangebiet befindet sich an der Brüssower Allee 96 auf dem Gelände und im Eigentum der Reserv GmbH in Prenzlau. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst ca. 14.000 m². Die dargestellten Flächen werden von der Reserv GmbH nicht mehr genutzt. Bisher dienten die Flächen als Lagerflächen und Pflanzflächen für die ehemalige Baumschule.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf den genehmigten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet der Stadt Prenzlau in der Fassung Juli 2018. Die Genehmigung wird am 13.04.2019 im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau bekannt gemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau weist die Fläche derzeit als Industriegebietsfläche aus. Die Fläche soll auf Antrag des Vorhabenträgers als Sondergebiet Erneuerbare Energien (PV) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Photovoltaikfreiflächenanlagen zu schaffen. Photovoltaikfreiflächenanlagen sind keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB. Zu ihrer Realisierung sind regelmäßig Bebauungspläne aufzustellen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch (BauGB) wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau geändert (DS 38/2019, 2. Änderung).

Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen. Der Vorhabenträger übernimmt vollumfänglich die Kosten der Planung und Durchführung des Vorhabens.

Zum Vorhaben macht der Vorhabenträger zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Angaben:
Alle Module sind nach Süden ausgerichtet. Die Anlage wird etwa 1,3 MW groß, je nach Qualität und Art der Module. Es werden ca. 4.500 bis 5.000 Module verbaut. Sofern möglich, soll ab Frühjahr 2020 die Anlage errichtet werden. Die Unterkonstruktion wird ca. 1,50 m in den Boden gerammt. Der Entwurf des Modulplanes liegt dem Antrag bei.

Der Netzanschlusspunkt wurde noch nicht benannt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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