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Beschlussvorlage 26/2019
Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark

Downloads

Drucksache 26/2019 (92.6 KB)

Anlage zur DS 26/2019 (146.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erschießung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark in Höhe von 630.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen aus Erschließungsbeiträgen sowie Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen sichergestellt.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.09.2018 den Beschluss zur Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark gefasst (DS 82/ 2018, Anlage). Im Rahmen dieser Erschließung sollen 18 bauträgerfreie Eigenheimparzellen mit einer Gesamtgröße von ca. 11.000 m² sowie die dazu erforderlichen Erschließungsanlagen entstehen.

Die Stadt Prenzlau ist Eigentümer der zu erschließenden Fläche und wird die Erschließung und Vermarktung der Eigenheimparzellen selbst übernehmen. Sie wird auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages die Stadtwerke Prenzlau GmbH mit der Herstellung der Erschließungsanlagen beauftragen und im Gegenzug den städtischen Anteil an den Gesamterschließungskosten und den Regiekosten der Stadtwerke Prenzlau GmbH tragen. Die Stadt Prenzlau verpflichtet sich ihrerseits nach mangelfreier Abnahme die neu hergestellte öffentliche Straße (Fahrbahnen, Gehwege) sowie die Straßenbeleuchtung in ihre Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.

Lt. zwischenzeitlich präzisierten Kostenschätzungen beläuft sich der städtische Anteil an den Gesamterschließungs- und Regiekosten auf ca. 630.000 €. Davon können ca. 270.000 € als Erschließungsbeiträge auf die zukünftigen Eigentümer umgelegt werden. Die Restsumme wird über den Grundstückskaufpreis refinanziert.

Im Weiteren wird auf die Ausführungen in der Begründung zur DS 82/ 2018 verwiesen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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